Behindern Gemeindeneugliederungen die zukünftige Entwicklung?

Sind jetzige Gemeindeneugliederungen nicht behindernd für zukünftige Gebietsstrukturen, z.B. mit einer Mindestgröße von 12.000 Einwohnern? Wenn jetzt Eingemeindungen genehmigt werden, was passiert mit denen, wenn festgestellt wird, dass die Strukturen auch wieder nicht reichen? Ist das vernünftig?

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