Zusammenlegung von Gemeinden unter 3.000 Einwohnern?

Frage

Was konkret versprechen Sie sich von einer Zusammenlegung von Gemeinden unter 3.000 Einwohnern? Bitte geben Sie mal ein Rechenbeispiel.?

Position der CDU-Fraktion

Mit folgendem Rechenbeispiel versuche ich Ihre Frage zu beantworten.
Jede eigenständige Gemeinde hat einen gewissen Sockelbedarf an Verwaltungspersonal, egal wie viele Einwohner die Gemeinde hat. Nimmt die Einwohnerzahl ab, müssen weniger Einwohner die gleichenbleibenden Kosten tragen, wodurch die Belastung für den Einzelnen steigt. Wird eine Mindesteinwohnerzahl unterschritten, sind die Kosten pro Einwohner, die eine ordentliche und zielführende Verwaltung verursacht,  unverhältnismäßig hoch. Deshalb setzt sich die CDU-Fraktion dafür ein, das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters in Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern abzuschaffen, da hierdurch viele öffentliche Gelder eingespart werden können und sich die Lasten auf breitere Schultern verteilen lassen.

Zusätzlich bevorteilt das derzeitige System des kommunalen Finanzausgleichs größere Gemeinden dahingehend, dass sie eine höhere Schlüsselzuweisung von Landesgeldern erhalten. So konnte bspw. die Landgemeinde Nesse-Apfelstädt nach ihrer Umstrukturierung 100.000€ mehr Schlüsselzuweisungen erhalten.

Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass unser Vorschlag die Gemeinden stärkt. Durch den Zusammenschluss der Verwaltungen zu Landgemeinden eröffnen sich Einsparpotentiale durch die Auftrennung von Parallelstrukturen und die Gemeinden können Vorteile aus dem kommunalen Finanzausgleich ziehen.