„zwar“ – Versionsunterschied
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<p> | <p>[[z-]] + [[war]] | "zu wahr"; "in Wahrheit, wahrhaftig, in der Tat, freilich"</p><p>mit einräumender Funktion, gewöhnlich mit einer adversativen Konj. korrespondierend (vgl. ''zwar … aber'', ''jedoch'', ''doch''); häufig in der Fügung ''und zwar'' als Einleitung einer Erläuterung von Vorausgegangenem (vgl. ''wir fahren morgen, und zwar früh'').</p><p>Die meist adverbiell gebrauchte präpositionale Fügung ahd. ''zi wāre'' ‘in Wahrheit, wahrhaftig, in der Tat, freilich’ (8. Jh.), mhd. ''ze wāre'', zusammengezogen ''zewāre'', ''zwāre'' ‘wahrlich, fürwahr’, frühnhd. ''zwar'' (15. Jh.), mnd. ''twār'', ''tware(n)'' besteht aus der unter ''zu'' behandelten Präposition und dem substantivierten Neutrum des unter ''wahr'' dargestellten Egsw..</p><p>Aus dem eine Bestätigung ausdrückenden Ustw. entwickelt sich (zuerst im Mnd.) bei Anschluß eines Einwands, eines Widerspruchs (vgl. ''du spottest … — neyn zwar, ich spotte nicht'', 16. Jh.) eine einräumende Konjunktion, die ein Satzglied einführt, „dessen Inhalt anerkannt wird, obwohl ein damit verknüpftes Satzglied gegen dessen Bestehen zu sprechen scheint“ (Behaghel Syntax 3 (1928) 354), vgl. ''man sagt zwar, die Gedancken seien zollfrei, aber nicht bei Gott'' (17. Jh.).</p> | ||
Aktuelle Version vom 12. Dezember 2023, 13:34 Uhr
z- + war | "zu wahr"; "in Wahrheit, wahrhaftig, in der Tat, freilich"
mit einräumender Funktion, gewöhnlich mit einer adversativen Konj. korrespondierend (vgl. zwar … aber, jedoch, doch); häufig in der Fügung und zwar als Einleitung einer Erläuterung von Vorausgegangenem (vgl. wir fahren morgen, und zwar früh).
Die meist adverbiell gebrauchte präpositionale Fügung ahd. zi wāre ‘in Wahrheit, wahrhaftig, in der Tat, freilich’ (8. Jh.), mhd. ze wāre, zusammengezogen zewāre, zwāre ‘wahrlich, fürwahr’, frühnhd. zwar (15. Jh.), mnd. twār, tware(n) besteht aus der unter zu behandelten Präposition und dem substantivierten Neutrum des unter wahr dargestellten Egsw..
Aus dem eine Bestätigung ausdrückenden Ustw. entwickelt sich (zuerst im Mnd.) bei Anschluß eines Einwands, eines Widerspruchs (vgl. du spottest … — neyn zwar, ich spotte nicht, 16. Jh.) eine einräumende Konjunktion, die ein Satzglied einführt, „dessen Inhalt anerkannt wird, obwohl ein damit verknüpftes Satzglied gegen dessen Bestehen zu sprechen scheint“ (Behaghel Syntax 3 (1928) 354), vgl. man sagt zwar, die Gedancken seien zollfrei, aber nicht bei Gott (17. Jh.).