Zum Inhalt springen

„eigentlich“ – Versionsunterschied

aus AufEinWort, der freien Forschung
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Die Seite wurde neu angelegt: „<p>eigentlich | eigent + lich | ‘das einem Dasein, Daseinszustand zu eigen seiende’; ‘wie es an sich richtiger, guter, gültiger, wahrer ist, daher so sein müßte, oft obwohl bekannt oder erkennbar, jedoch nicht gemacht oder beachtet wird’ (21 Jh. ndt.).</p> <!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>‘eher, wirklich’, als Ustw. ‘in Wirklichkeit, genaugenommen’ und häufig anteilighaft ‘denn, überhaupt’, mhd. ‘eigentümlich…“
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
<p>eigentlich | eigent + lich |&nbsp;‘das einem Dasein, Daseinszustand zu eigen seiende’; ‘wie es an sich richtiger, guter, gültiger, wahrer ist, daher so sein müßte, oft obwohl bekannt oder erkennbar, jedoch nicht gemacht oder beachtet wird’ (21 Jh. ndt.).</p>
<p>eigentlich | [[eigent]] + [[-lich]] |&nbsp;‘das einem Dasein, Daseinszustand zu eigen seiende’; ‘wie es an sich richtiger, guter, gültiger, wahrer ist, daher so sein müßte, oft obwohl bekannt oder erkennbar, jedoch nicht gemacht oder beachtet wird’ (21 Jh. ndt.).</p><p>‘eher, wirklich’, als Ustw. ‘in Wirklichkeit, genaugenommen’ und häufig anteilighaft ‘denn, überhaupt’, mhd. ‘eigentümlich, eigen, leibeigen, ausdrücklich’, ''eigenlīche'' Ustw. ‘als Eigentum, ausdrücklich, bestimmt’; Einfügung des Gleitlauts -''t''- (wie bsw. in ''öffentlich, ordentlich'') vereinzelt schon mhd. und allgemein im Fnhd.</p>
 
<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>‘eher, wirklich’, als Ustw. ‘in Wirklichkeit, genaugenommen’ und häufig anteilighaft ‘denn, überhaupt’, mhd. ‘eigentümlich, eigen, leibeigen, ausdrücklich’, ''eigenlīche'' Ustw. ‘als Eigentum, ausdrücklich, bestimmt’; Einfügung des Gleitlauts -''t''- (wie bsw. in ''öffentlich, ordentlich'') vereinzelt schon mhd. und allgemein im Fnhd.</p>


eigentliche,eigentlichen,eigentlichem,eigentlicher,eigentliches
eigentliche,eigentlichen,eigentlichem,eigentlicher,eigentliches

Aktuelle Version vom 12. Dezember 2023, 15:06 Uhr

eigentlich | eigent + -lich | ‘das einem Dasein, Daseinszustand zu eigen seiende’; ‘wie es an sich richtiger, guter, gültiger, wahrer ist, daher so sein müßte, oft obwohl bekannt oder erkennbar, jedoch nicht gemacht oder beachtet wird’ (21 Jh. ndt.).

‘eher, wirklich’, als Ustw. ‘in Wirklichkeit, genaugenommen’ und häufig anteilighaft ‘denn, überhaupt’, mhd. ‘eigentümlich, eigen, leibeigen, ausdrücklich’, eigenlīche Ustw. ‘als Eigentum, ausdrücklich, bestimmt’; Einfügung des Gleitlauts -t- (wie bsw. in öffentlich, ordentlich) vereinzelt schon mhd. und allgemein im Fnhd.

eigentliche,eigentlichen,eigentlichem,eigentlicher,eigentliches