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„richterlich“ – Versionsunterschied

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richterlich Adj. ‘den Richter und sein Amt betreffend, auf ihm beruhend, zu ihm gehörend’ (16. Jh.).
[[Richter]] + [[-lich]] Adj. ‘den Richter und sein Amt betreffend, auf ihm beruhend, zu ihm gehörend’ (16. Jh.).

Aktuelle Version vom 13. Dezember 2023, 13:56 Uhr

Richter + -lich Adj. ‘den Richter und sein Amt betreffend, auf ihm beruhend, zu ihm gehörend’ (16. Jh.).