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„Vergelehrter“ – Versionsunterschied

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Aktuelle Version vom 29. Oktober 2023, 11:42 Uhr

Vergelehrte: aufgrund deren Gelehrtheit in einen Zustand gelange Gelehrte, aus dem heraus Gelehrte ihre eigene Unvernunft aufgrund einer erlernten Lehre und oder von Ihnen aufgestellten meist gemäß der niederen gut-böse Denkart erdachten Lehre und ihrer Denkart und Verfahren ihre Irrtümer und Fehlschlüsse nicht erkennen können und sich in einer Art Wahn oder Manie befinden.(HfwB)