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„glaubwürdig“ – Versionsunterschied

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[[glaub]] + [[würdig]] Adj. ‘glaubhaft’ (15. Jh.), anfänglich im Bereich des Rechtswesens.
[[glaub]]–[[würdig]] Adj. ‘glaubhaft’ (15. Jh.), anfänglich im Bereich des Rechtswesens; '''[[kreditwürdig]]''

Aktuelle Version vom 5. März 2024, 13:03 Uhr

glaub–würdig Adj. ‘glaubhaft’ (15. Jh.), anfänglich im Bereich des Rechtswesens; 'kreditwürdig