„pfleg“ – Versionsunterschied
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* [[ahd.]] phlegan (8. Jh.), | |||
* [[mhdt.]] phlegen ‘sich für etw. einsetzen, sorgen für, Verantwortung tragen für, Aufsicht führen, ausüben, betreiben, leiten’, | |||
* [[asächs.]] plegan ‘sich verbürgen, für etw. verantwortlich sein’, | |||
* [[mndt.]] plēgen, | |||
* [[mnl.]] plēghen, | |||
* [[nl.]] plegen und (entsprechend dem grammatischen Wechsel) | |||
* [[aen.]] plēon ‘sich einer Gefahr aussetzen’ führen auf eine Ausgangsbedeutung ‘sich einsetzen’. | |||
Die weitere Herkunft | |||
* des nur im Westgerm. bezeugten Verbs ([[wger.]] ''[[wikt:Reconstruction:Proto-West_Germanic/plehan|*plehan]]'') ist ungeklärt, | |||
* sichere [[arger.]] Beziehungen fehlen; | |||
* vgl. eine Zusammenstellung der Herleitungsversuche bei Trier in: PBB 67 (1945) 110 ff. | |||
* Die ehemals starke [[—Flexion]] ist teilweise noch erhalten | |||
** für pflegen (pflog, gepflogen) in der Bedeutung ‘etw. anhaltend ausüben, betreiben’; | |||
** dazu die Ableitung [[Gepflogenheit]] [[—f.]] ‘Brauch, Gewohnheit’ (19. Jh.), in der öst. Kanzleisprache gebildet. | |||
pfleg,pflege,pflog,pflöge,gepflogen,pflegte,pflegten,gepflegt,gepflegte,gepflegten | |||
Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 13:35 Uhr
pfle-g ahd.-deu. Wrtdtng: ‘Daseinszustand erhaltende Tätigkeit ausüben, betreiben’;
‘für jmdn., etw. sorgen, etw. anhaltend ausüben, betreiben, sich etw. angelegen sein lassen, die Gewohnheit haben, etw. zu tun’,
- ahd. phlegan (8. Jh.),
- mhdt. phlegen ‘sich für etw. einsetzen, sorgen für, Verantwortung tragen für, Aufsicht führen, ausüben, betreiben, leiten’,
- asächs. plegan ‘sich verbürgen, für etw. verantwortlich sein’,
- mndt. plēgen,
- mnl. plēghen,
- nl. plegen und (entsprechend dem grammatischen Wechsel)
- aen. plēon ‘sich einer Gefahr aussetzen’ führen auf eine Ausgangsbedeutung ‘sich einsetzen’.
Die weitere Herkunft
- des nur im Westgerm. bezeugten Verbs (wger. *plehan) ist ungeklärt,
- sichere arger. Beziehungen fehlen;
- vgl. eine Zusammenstellung der Herleitungsversuche bei Trier in: PBB 67 (1945) 110 ff.
- Die ehemals starke —Flexion ist teilweise noch erhalten
- für pflegen (pflog, gepflogen) in der Bedeutung ‘etw. anhaltend ausüben, betreiben’;
- dazu die Ableitung Gepflogenheit —f. ‘Brauch, Gewohnheit’ (19. Jh.), in der öst. Kanzleisprache gebildet.
pfleg,pflege,pflog,pflöge,gepflogen,pflegte,pflegten,gepflegt,gepflegte,gepflegten