„Appell“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 07:53 Uhr
ap-pell- lat.-frz.-deu. eigtl. 'Anstoß'; ‘Aufruf, Aufforderung’
- Appell m. ‘Aufruf, Aufforderung’,
- übernommen (18. Jh.) von gleichbed. frz. appel,
- das von dem aus lat. appellāre (s. apellieren) entlehnten Verb frz. appeler ‘rufen, auffordern’ abgeleitet ist;
- im 18. Jh. zunächst im militärischen Bereich ‘Ruf, Signal zum Sammeln’
- (daher auch ‘das Antreten zur Überprüfung, Befehlsausgabe’, 19. Jh.),
- im Rechtswesen ‘Berufung’ sowie in der Jägersprache ‘Gehorsam des Hundes auf Zuruf’.
- Die Übertragung ‘eindringlich mahnender Aufruf’ ist seit dem Ende des 18. Jhs. nachweisbar, aber erst im 19. Jh. allgemein verbreitet.