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„befugt“ – Versionsunterschied

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Die Seite wurde neu angelegt: „Befug-t {{dt.}} befugt Part.adj. ‘zuständig, berechtigt’, vgl. ''befugt sein'' (15. Jh.), aus dem Part. Prät. von spätmhd. sich bevūgen ‘eine Zuständigkeit ausüben’ (14. Jh.).“
 
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befugt Part.adj. ‘zuständig, berechtigt’, vgl. ''befugt sein'' (15. Jh.), aus dem Part. Prät. von spätmhd. sich bevūgen ‘eine Zuständigkeit ausüben’ (14. Jh.).
befugt Part.adj. ‘zuständig, berechtigt’, vgl. ''befugt sein'' (15. Jh.), aus dem Part. Prät. von spätmhd. sich bevūgen ‘eine Zuständigkeit ausüben’ (14. Jh.).

Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:03 Uhr

Befug-t deu.

befugt Part.adj. ‘zuständig, berechtigt’, vgl. befugt sein (15. Jh.), aus dem Part. Prät. von spätmhd. sich bevūgen ‘eine Zuständigkeit ausüben’ (14. Jh.).