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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2025, 18:02 Uhr
Befug-en Nwf. z. befug, befuge
▷ Befug deu.
Worttrennung:
- be·fu·gen, Präteritum: be·fug·te, Partizip II: be·fugt
Aussprache:
- IPA: [bəˈfuːɡn̩]
- Hörbeispiele:
befugen (Info),
befugen (Info)
- Reime: -uːɡn̩
Bedeutungen:
- [1] jemandem das Recht (Befugnis) einräumen, eine gewisse Amtshandlung durchzuführen
Herkunft:
- Ableitung vom Substantiv Fug mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) be-
Sinnverwandte Wörter:
- [1] autorisieren, berechtigen, bevollmächtigen, ermächtigen, legitimieren, mandatieren, eine Vollmacht ausstellen
Beispiele:
- [1] „Die Nominierung des Kandidaten für den Premierminister § 78/11 befugt den Präsidenten der Republik, einen Kandidaten für das Amt des Regierungschefs zu nominieren.“[1]
- [1] Der Standesbeamte ist befugt, eine Ehe zu schließen.
- [1] Der/die Bevollmächtigte ist befugt, in meinem Namen und auf meine Rechnung Rechtsgeschäfte zu tätigen.
- [1] Wieso befugst du nicht einfach deine Mutter, das Paket anzunehmen?
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] jemand befugt jemanden in seinem Namen etwas zu tun
Wortbildungen:
- Befugnis, befugt
BEFUGEN, []
BEFÜGEN,copiam, potestatem alicujus rei dare, ermächtigen, nnl. bevoegen.
fast nur im part. praet. übrig, doch sagt man:ich befuge dich dazu; wer, was befugte dich dazu?; dasz er umb des gemeinen friedens willen von seinen befuͦgten rechten abgetretten.
Lauterbecks verdeutschung der melanchth. declam. von keiser Friedrich. Ff. 1563
f.12; und dis ist die ursach, warum der ehr cardinal Polus und die drei statthalter des papstes sehr befügter weis geschriben haben.
bienenk 42ᵃ; durch wen und wie er sich zu disem blötzlichen uberfall befügt, verreizt oder verursacht sein vermeine und halte.
Garg. 210ᵇ; werden, als ob sie es wol befugt weren, recht zornig.
ehz. 15; damit wir den frommen, bei dem er befugt ist, schützen.
Ayrer proc. 1, 16; ein befugter meister,
der sein handwerk rechtmäszig ausübt;gebt ihm befugten platz!
Fleming 668;
nur frost und falschheit nicht, den grund befugter klagen.
Hagedorn;
die einzige belohnung, welche er sich befugt halte für seine dienste zu verlangen.
Wieland 3, 40;
bin ich, nach eurer sittenlehre,nicht auch befugt, dasz ich beweis begehre?
9, 87;
sie sind gar nicht befugt mir das zu sagen; befugter weise.