„Prokura“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 07:57 Uhr
pro-kura lat.-frz.-deu. wrtl. eigtl. 'Vorkur'; 'Fürsorge, Vorsorge'
- Prokura f.
- ‘einem Angestellten der Wirtschaft erteilte und im Handelsregister eingetragene Vollmacht, alle Arten von Rechtsgeschäften für seinen Betrieb vorzunehmen’,
- als Wort der Kaufmannssprache übernommen (um 1600) von gleichbed. ital. procura,
- zu ital. procurare ‘sorgen, sich bemühen, erstreben, verschaffen,
- das Amt des Sachwalters oder Staatsanwalts ausüben’,