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„Thing“ – Versionsunterschied

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Aktuelle Version vom 9. Juni 2025, 10:29 Uhr

Thing ger.-deu.; ahd. thing ‘Gerichtsversammlung, Gerichtsverhandlung, Gerichtstermin ('Zeit, Zeitpunkt'), Gerichtsplatz, Urteil’; s. Tag und Ding

Germanische Ratsversammlung – Relief der Marc-Aurel-Säule zu Rom
Phantasie-Rekonstruktion von 2003 eines Thingplatzes in Gulde bei Stoltebüll,Schleswig-Holstein

Als Thing (rechtschreiblicher Tagung von 1901 entsprechend auch Ting) oder Ding (altnordisch und neuisländisch þing, dänisch, norwegisch und schwedisch ting; oberdeutsch auch Thaiding von ahd. taga-ding[1]) wurden Volksversammlungen (Volksthing) und Gerichts­versammlungen nach germanischen Rechten bezeichnet. Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, wird Thingplatz oder Thingstätte genannt und lag häufig etwas erhöht oder unter einem Baum (Gerichtslinde), jedoch immer unter freiem Himmel. Die Orte dieser Gerichtsversammlungen wurden später auch Malstätte bzw. Malstatt genannt und mit Gerichtssteinen gekennzeichnet (siehe auch: Mader Heide).

Siehe auch: Gogericht, Freigericht, Zentgericht, Gograf, Vogt

Etymologie

Thing geht auf germanisch *þenga- „Übereinkommen, Versammlung“ zurück und steht in grammatischem Wechsel zu gotisch *þeihs „Zeit“.[2] Dieser etymologische Zusammenhang verweist darauf, dass das Thing meist zu festgelegten Zeiten abgehalten wurde. Die ältesten Belege des Wortes finden sich auf Altarsteinen, die von friesischen Söldnern in römischen Diensten entlang des Hadrianswallserrichtet wurden und die dem Gott Mars Thincsus (vgl. Märzfeld) geweiht waren als Gott des Things.

Das Wort Thing bedeutet seit ältester Zeit „Volks- und Gerichtsversammlung“. Im alemannischen Raum und im Rheinland hat sich die Bedeutung teilweise noch bis ins 17. Jahrhundert im Wort Dinghoferhalten, das einen mit dem herrschaftlichen Niedergericht verbundenen Hof bezeichnete.[3] Daneben machte der Begriff einen Bedeutungs- und Lautwandel durch. Þing wurde zu neuhochdeutsch Ding und neuenglisch thing. Die Bedeutung „Sache“ leitet sich von der auf der Gerichtsversammlung behandelten „Rechtssache“ ab (vgl. auch lat. res publica „Staat“, wörtlich: „öffentliche Sache“, zu res„Sache“) und wurde später verallgemeinert.[4] Im Gegensatz zu Deutschland und England erhielt sich der Begriff im Norden in beiden Bedeutungen bis heute. So heißt das isländische Parlament Alþingi, das dänische Folketing, das norwegische Storting und das der Färöer-Inseln Løgting. In Schweden heißen die Provinziallandtage Landsting. Amtsgerichte heißen auf schwedisch tingsrätt, in Norwegen tingrett. Auch die offizielle finnlandschwedische Volksvertretung, d. h. Svenska Finlands folkting hat „Volksting“ im Namen. Ebenso gehen die norwegischen und schwedischen Namen für den Sametingauf eine entsprechende Wortbildung zurück.

Im deutschen Wortschatz hat sich der Begriff in einigen Ableitungen wie den Adjektiven dinglich (ursprünglich „das Gericht betreffend“, heute noch in der Fügung dingliches Recht,[5]) dingfest und dingflüchtig sowie in den Ableitungen des veralteten Verbs dingen – wie gedungen, sich verdingen, sich ausbedingen, bedingt, Bedingung, unabdingbar – erhalten. Der Dienstag ist dem germanischen Gott Tiwaz oder Tyr als Beschützer des Things gewidmet.

Auch in vielen Ortsnamen hat sich der Begriff erhalten, beispielsweise Thüngen, Dingden, Denghoog, Dingstäde, Dingstätte und Dingstede in Deutschland, Tingvoll, Tingvatn und Tinghaug in Norwegen, Þingvellir in Island oder Tingstäde auf Gotland. Diese historischen Ortsbezeichnungen sind nicht mit den abseits lokaler Traditionen errichteten Thingplätzen zu verwechseln, welche die Nationalsozialisten für ihre sogenannten Thingspiele errichten ließen, die ein Teil der Thingbewegung waren.