„Part“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 07:51 Uhr
Part m. lat.-frz.-deu.
- ‘Anteil des einzelnen Mitwirkenden an der Aufführung eines Bühnen-, Gesangs-, Instrumentalwerkes, Rolle, Partie, Stimme’,
- (vgl. Klavier-, Orchester-, Solo-, Gesangs-, Sprechpart),
- in der Seemannssprache (auch Neutr.) ‘Besitz-, Gewinnanteil an einem Schiff’
- mhd. part(e) f. n.,
- mnd. part n. ‘Teil, Anteil, Abteilung, gemeinsam vorgehende Gruppe (im Kampf, Turnier, Spiel), Partei’
- sind Entlehnungen von afrz. part f. ‘Teil, Anteil, Seite, Partei’,
- das auf lat. pars (Genitiv partis) ‘Teil, Anteil, Seite’ beruht.
- Im älteren Nhd. steht das Substantiv (gelegentlich mit fem. Genus)
- entsprechend dem mhd. Gebrauch für ‘Anteil, Zugeteiltes’ (auch in juristischer und kaufmännischer Terminologie),
- bezeichnet eine (militärische) Abteilung, die Prozeßpartei oder eine politische Gruppierung.
- Um 1800 tritt es hinter Partei und Partie (s. d.) weitgehend zurück
- und begegnet heute fast nur noch im oben genannten Sinne als Ausdruck der Musik und des Theaters.
- Mundartlich (omd.) behauptet sich die Nebenform Parte f. (meist Parten Plur.) für ‘Mietspartei, Wohnung’.