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„Rechtsnorm“ – Versionsunterschied

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[[Recht]]{{-s-}}[[Norm]] {{dt.}} '[[Sollenssatz]],"<p>Als '''Rechtsnorm''' (auch '''Rechtsvorschrift''' beziehungsweise '''[[Rechtssatz]]''') wird eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz gesetzliche] Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht Gewohnheitsrecht] enthaltene Vorschrift bezeichnet. Rechtsnormen sind generell-abstrakter Natur. Darunter wird im [https://de.wikipedia.org/wiki/Recht Rechtsverkehr] jede verbindliche Regelung verstanden, die eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfolge Rechtsfolge] an einen [https://de.wikipedia.org/wiki/Tatbestand Tatbestand] knüpft. Unter Rechtsnormen fallen neben Gesetzen auch [https://de.wikipedia.org/wiki/Satzung_(%C3%B6ffentliches_Recht) Satzungen] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung Rechtsverordnungen].</p><p>Da sie für eine Vielzahl von Sachverhalten wirkt, ist sie abstrakt; aufgrund der Wirkung für eine Vielzahl von Personen ist sie generell. Ist eine Rechtsnorm nur auf eine Person oder einen einzigen Sachverhalt anwendbar, spricht man von einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelfallgesetz Einzelfallgesetz]. Der Begriff der Rechtsnorm wird in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswissenschaft Rechtswissenschaft] verschieden weit definiert.</p><p>Das zugehörige Adjektiv ist ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Normativ normativ]''.</p>
[[Recht]]{{-s-}}[[Norm]] [[Sprachstufe::lat.-deu.]] '[[Sollenssatz]],"<p>Als '''Rechtsnorm''' (auch '''Rechtsvorschrift''' beziehungsweise '''[[Rechtssatz]]''') wird eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz gesetzliche] Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht Gewohnheitsrecht] enthaltene Vorschrift bezeichnet. Rechtsnormen sind generell-abstrakter Natur. Darunter wird im [https://de.wikipedia.org/wiki/Recht Rechtsverkehr] jede verbindliche Regelung verstanden, die eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfolge Rechtsfolge] an einen [https://de.wikipedia.org/wiki/Tatbestand Tatbestand] knüpft. Unter Rechtsnormen fallen neben Gesetzen auch [https://de.wikipedia.org/wiki/Satzung_(%C3%B6ffentliches_Recht) Satzungen] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung Rechtsverordnungen].</p><p>Da sie für eine Vielzahl von Sachverhalten wirkt, ist sie abstrakt; aufgrund der Wirkung für eine Vielzahl von Personen ist sie generell. Ist eine Rechtsnorm nur auf eine Person oder einen einzigen Sachverhalt anwendbar, spricht man von einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelfallgesetz Einzelfallgesetz]. Der Begriff der Rechtsnorm wird in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswissenschaft Rechtswissenschaft] verschieden weit definiert.</p><p>Das zugehörige Adjektiv ist ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Normativ normativ]''.</p>
== <span id="Abgrenzung_zu_anderen_sozialen_Normen">Abgrenzung zu anderen sozialen Norme</span> ==
== <span id="Abgrenzung_zu_anderen_sozialen_Normen">Abgrenzung zu anderen sozialen Norme</span> ==
<blockquote>Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit [https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Belege Belegen] (beispielsweise [https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:Einzelnachweise Einzelnachweisen]) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst.</blockquote><p>Rechtsnormen zählen zu den [https://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Norm sozialen Normen], zu denen auch [https://de.wikipedia.org/wiki/Moral moralische] Normen gezählt werden. Im Unterschied zu diesen sind Rechtsnormen aber mit Befehl und Zwang im Wege der [https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckbarkeit Vollstreckung] auch gegen den Willen des [https://de.wikipedia.org/wiki/Normadressat Normadressaten] durchsetzbar. Zusätzlich handelt es sich bei einer Rechtsnorm, im Gegensatz zur moralischen Norm, um [https://de.wikipedia.org/wiki/Positives_Recht positives Recht]: das bedeutet, dass es von Menschen gegenüber Menschen nach bestimmten Erzeugungsregeln [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsetzung gesetzt] wird.</p>
<blockquote>Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit [https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Belege Belegen] (beispielsweise [https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:Einzelnachweise Einzelnachweisen]) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst.</blockquote><p>Rechtsnormen zählen zu den [https://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Norm sozialen Normen], zu denen auch [https://de.wikipedia.org/wiki/Moral moralische] Normen gezählt werden. Im Unterschied zu diesen sind Rechtsnormen aber mit Befehl und Zwang im Wege der [https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckbarkeit Vollstreckung] auch gegen den Willen des [https://de.wikipedia.org/wiki/Normadressat Normadressaten] durchsetzbar. Zusätzlich handelt es sich bei einer Rechtsnorm, im Gegensatz zur moralischen Norm, um [https://de.wikipedia.org/wiki/Positives_Recht positives Recht]: das bedeutet, dass es von Menschen gegenüber Menschen nach bestimmten Erzeugungsregeln [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsetzung gesetzt] wird.</p>
== <span id="Abgrenzung_zum_Rechtssatz">Abgrenzung zum Rechtssatz</span> ==
== <span id="Abgrenzung_zum_Rechtssatz">Abgrenzung zum Rechtssatz</span> ==
<p>[https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssatz Rechtssatz] und Rechtsnorm sind keine Synonyme. [https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Eltzbacher Paul Eltzbacher] stellte bereits 1903 fest: „Die Rechtssätze sind die Bausteine, aus denen sich die kunstvollen Gebäude der Rechtsnormen zusammenfügen“.<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm#cite_note-1 [1]]</sup> Die Rechtsnorm betrifft den „Inhalt rechtlicher Sollensanforderung“ und ist daher imperativen Charakters, demgegenüber erfüllen die definitorischen und ausfüllenden Rechtssätze andere Funktionen.<sup id="cite_ref-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm#cite_note-2 [2]]</sup> Der Rechtssatz beinhaltet die Struktur eines Satzes ''(semantisches Merkmal)'' und den Bezugspunkt des Rechts ''(funktionales Merkmal)''. Er trifft eine rechtliche Aussage. Dagegen gibt die Rechtsnorm die Bedeutung mehrerer abstrakt-genereller Rechtssätze wieder.<sup id="cite_ref-3" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm#cite_note-3 [3]]</sup></p>
<p>[[Rechtssatz]] und Rechtsnorm sind keine Synonyme. [https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Eltzbacher Paul Eltzbacher] stellte bereits 1903 fest: „Die Rechtssätze sind die Bausteine, aus denen sich die kunstvollen Gebäude der Rechtsnormen zusammenfügen“.<ref><span class="reference-text">Paul Eltzbacher, ''Die Handlungsfähigkeit nach deutschem bürgerlichem Recht'', Berlin 1903, S. 43.</span></ref> Die Rechtsnorm betrifft den „Inhalt rechtlicher Sollensanforderung“ und ist daher imperativen Charakters, demgegenüber erfüllen die definitorischen und ausfüllenden Rechtssätze andere Funktionen.<ref><span class="reference-text">Hermann Eichler, ''Gesetz und System'', 1970, S. 36.</span></ref> Der Rechtssatz beinhaltet die Struktur eines Satzes ''(semantisches Merkmal)'' und den Bezugspunkt des Rechts ''(funktionales Merkmal)''. Er trifft eine rechtliche Aussage. Dagegen gibt die Rechtsnorm die Bedeutung mehrerer abstrakt-genereller Rechtssätze wieder.<ref><span class="reference-text">Dirk Heckmann, ''Geltungskraft und Geltungsverlust von Rechtsnormen'', 1997, [https://books.google.de/books?id=fA6Q0V5VaRwC&pg=PA124&dq=Rechtsnorm+Rechtssatz&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjryujU7b_lAhVJsKQKHUUfB-gQ6AEIQjAD#v=onepage&q=Rechtsnorm%20Rechtssatz&f=false S. 124 f.]</span></ref></p>
== <span id="Aufbau_der_Rechtsnorm">Aufbau der Rechtsnorm</span> ==
== <span id="Aufbau_der_Rechtsnorm">Aufbau der Rechtsnorm</span> ==
<p>Eine Rechtsnorm besteht grundsätzlich aus einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Tatbestand Tatbestand] und einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfolge Rechtsfolge] im Sinne einer Wenn-Dann-Relation (juristischer [https://de.wikipedia.org/wiki/Syllogismus Syllogismus]). Derartige Rechtsnormen legen fest, unter welchen tatsächlichen Bedingungen ein bestimmter rechtlicher Erfolg eintreten soll. Wenn die [https://de.wikipedia.org/wiki/Tatfrage Tatfrage] ''(quaestio facti)'' zu bejahen ist, dann soll die Rechtsfolge gelten.</p><p>Daneben können Rechtsnormen auch bloße Definitionen enthalten, indem ein bestimmtes Begriffsverständnis durch den Gesetzgeber verbindlich festgelegt wird. Ein Beispiel für eine solche [https://de.wikipedia.org/wiki/Legaldefinition Legaldefinition] ist <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__194.html § 194]</span> Abs.&nbsp;1 [https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch Bürgerliches Gesetzbuch]: das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, wird dort gesetzlich als ''Anspruch'' definiert.</p><p>[https://de.wikipedia.org/wiki/Zielnorm Zielnormen] haben keinen unmittelbar regelnden, sondern programmatischen Charakter und enthalten einen Regelungsauftrag zum Erlass weiterer Rechtsvorschriften, die der Zielerreichung dienen.</p><p>Mit dem Aufbau von Rechtsnormen und mit ihrer Anwendung beschäftigt sich die Lehre vom [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssatz Rechtssatz].<sup id="cite_ref-4" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm#cite_note-4 [4]]</sup> Was im konkreten Fall gilt, lässt sich in aller Regel nicht aus einem einzelnen Rechtssatz entnehmen. Vielmehr muss meist auf einen zusammengesetzten Rechtssatz zurückgegriffen werden. Er besteht außer aus dem Kernrechtssatz aus Rechtssätzen zum Geltungsbereich der Vorschrift in persönlicher, sachlicher, zeitlicher und örtlicher Hinsicht sowie aus Ergänzungsnormen zur Konkretisierung der Begriffe in einem Rechtssatz.<sup id="cite_ref-5" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm#cite_note-5 [5]]</sup></p>
<p>Eine Rechtsnorm besteht grundsätzlich aus einem [[Tatbestand]] und einer [[Rechtsfolge]] im Sinne einer [[Wenn-Dann-Relation]] ([[Rechtssyllogismus|juristischer Syllogismus]]). Derartige Rechtsnormen legen fest, unter welchen tatsächlichen Bedingungen ein bestimmter rechtlicher Erfolg eintreten soll. Wenn die [[Tatfrage]] ''([[quaestio facti]])'' zu bejahen ist, dann soll die Rechtsfolge gelten.</p><p>Daneben können Rechtsnormen auch bloße Definitionen enthalten, indem ein bestimmtes Begriffsverständnis durch den Gesetzgeber verbindlich festgelegt wird. Ein Beispiel für eine solche [https://de.wikipedia.org/wiki/Legaldefinition Legaldefinition] ist <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__194.html § 194]</span> Abs.&nbsp;1 [https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch Bürgerliches Gesetzbuch]: das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, wird dort gesetzlich als ''Anspruch'' definiert.</p><p>[https://de.wikipedia.org/wiki/Zielnorm Zielnormen] haben keinen unmittelbar regelnden, sondern programmatischen Charakter und enthalten einen Regelungsauftrag zum Erlass weiterer Rechtsvorschriften, die der Zielerreichung dienen.</p><p>Mit dem Aufbau von Rechtsnormen und mit ihrer Anwendung beschäftigt sich die Lehre vom [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssatz Rechtssatz].<ref><span class="reference-text">Eine mittlerweile „klassische“ Darstellung findet man in der Lehrbuchliteratur bei: [https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Larenz Karl Larenz]/[https://de.wikipedia.org/wiki/Claus-Wilhelm_Canaris Claus-Wilhelm Canaris], ''Methodenlehre der Rechtswissenschaft'', 3.&nbsp;neubearb. Aufl. Nachdruck, [https://de.wikipedia.org/wiki/Springer_Science%2BBusiness_Media Springer-Verlag], Berlin/Heidelberg 2008, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783540590866 ISBN 978-3-5405-9086-6], Kapitel&nbsp;2 – „Die Lehre vom Rechtssatz“, S.&nbsp;71–98.</span></ref> Was im konkreten Fall gilt, lässt sich in aller Regel nicht aus einem einzelnen Rechtssatz entnehmen. Vielmehr muss meist auf einen zusammengesetzten Rechtssatz zurückgegriffen werden. Er besteht außer aus dem Kernrechtssatz aus Rechtssätzen zum Geltungsbereich der Vorschrift in persönlicher, sachlicher, zeitlicher und örtlicher Hinsicht sowie aus Ergänzungsnormen zur Konkretisierung der Begriffe in einem Rechtssatz.<ref><span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/Rolf_Wank Rolf Wank], ''Juristische Methodenlehre'', München 2020, §&nbsp;5.</span></ref></p>
== <span id="Zur_Verwendung_des_Begriffs_der_Rechtsnorm">Zur Verwendung des Begriffs der Rechtsnorm</span> ==
== <span id="Zur_Verwendung_des_Begriffs_der_Rechtsnorm">Zur Verwendung des Begriffs der Rechtsnorm</span> ==
<p>Verbreitet ist die Gleichsetzung der Rechtsnorm mit dem materiellen [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz Gesetz], wobei letzteres die [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsquelle Rechtsquelle] ist, der schließlich die Rechtsnorm entnommen wird. Danach ist Rechtsnorm jede (in persönlicher Hinsicht) generelle und (in sachlicher Hinsicht) abstrakte Regelung, die auf Außenwirkung gerichtet ist. Beispiele: [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung Verfassung], [https://de.wikipedia.org/wiki/Parlament Parlamentsgesetz], [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsverordnung Rechtsverordnung], [https://de.wikipedia.org/wiki/Satzung_(%C3%B6ffentliches_Recht) öffentlich-rechtliche Satzung]. Man spricht insoweit auch vom ''positiven Recht'', weil es von einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgeber Gesetzgeber] „positiv“ gesetzt worden ist, im Gegensatz zum ungeschriebenen [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht Gewohnheitsrecht]. Diese Einordnung ist aber nicht zwingend. Wo im sozialen [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat Rechtsstaat] noch Raum für dessen Geltung verbleibt, besteht auch das Gewohnheitsrecht aus Rechtsnormen.</p><p>Eine Ausweitung erfährt der Begriff der Rechtsnorm, wenn auf das Merkmal der [https://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenwirkungsfinalit%C3%A4t Außenwirkungsfinalität] verzichtet wird. Rechtsnorm ist dann jede (persönliche) generelle und (sachliche) abstrakte Bestimmung. Beispiele: Verfassung, Parlamentsgesetz, Verordnung, kommunale Satzung, [https://de.wikipedia.org/wiki/Subvention#Staatliche_Steuerung_durch_Subventionen Subventionsrichtlinie] als [https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift Verwaltungsvorschrift].</p><p>Auch ist es möglich, als Rechtsnorm schlechthin jede Regelung zu verstehen, die gewisse [https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialverhalten Verhaltensweisen] normativ qualifiziert, also durch die Angabe einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion_(Recht) Subsumtionsbedingung] oder die Anknüpfung einer Rechtsfolge an einen Tatbestand. Beispiele: Verfassung, Parlamentsgesetz, Verordnung, kommunale Satzung, [https://de.wikipedia.org/wiki/Richterrecht Richterrecht] oder durch [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfortbildung Rechtsfortbildung] entstandene Rechtsnormen, Subventionsrichtlinie als Verwaltungsvorschrift, [https://de.wikipedia.org/wiki/Baugenehmigung Baugenehmigung] als [https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsakt_(Deutschland) Verwaltungsakt], [https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_(Deutschland) Kaufvertrag]. Diese Terminologie entspricht beispielsweise der [https://de.wikipedia.org/wiki/Reine_Rechtslehre Reinen Rechtslehre] [https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Kelsen Hans Kelsens].</p>
<p>Verbreitet ist die Gleichsetzung der Rechtsnorm mit dem materiellen [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz Gesetz], wobei letzteres die [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsquelle Rechtsquelle] ist, der schließlich die Rechtsnorm entnommen wird. Danach ist Rechtsnorm jede (in persönlicher Hinsicht) generelle und (in sachlicher Hinsicht) abstrakte Regelung, die auf Außenwirkung gerichtet ist. Beispiele: [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung Verfassung], [https://de.wikipedia.org/wiki/Parlament Parlamentsgesetz], [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsverordnung Rechtsverordnung], [https://de.wikipedia.org/wiki/Satzung_(%C3%B6ffentliches_Recht) öffentlich-rechtliche Satzung]. Man spricht insoweit auch vom ''positiven Recht'', weil es von einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgeber Gesetzgeber] „positiv“ gesetzt worden ist, im Gegensatz zum ungeschriebenen [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht Gewohnheitsrecht]. Diese Einordnung ist aber nicht zwingend. Wo im sozialen [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat Rechtsstaat] noch Raum für dessen Geltung verbleibt, besteht auch das Gewohnheitsrecht aus Rechtsnormen.</p><p>Eine Ausweitung erfährt der Begriff der Rechtsnorm, wenn auf das Merkmal der [https://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenwirkungsfinalit%C3%A4t Außenwirkungsfinalität] verzichtet wird. Rechtsnorm ist dann jede (persönliche) generelle und (sachliche) abstrakte Bestimmung. Beispiele: Verfassung, Parlamentsgesetz, Verordnung, kommunale Satzung, [https://de.wikipedia.org/wiki/Subvention#Staatliche_Steuerung_durch_Subventionen Subventionsrichtlinie] als [https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift Verwaltungsvorschrift].</p><p>Auch ist es möglich, als Rechtsnorm schlechthin jede Regelung zu verstehen, die gewisse [https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialverhalten Verhaltensweisen] normativ qualifiziert, also durch die Angabe einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion_(Recht) Subsumtionsbedingung] oder die Anknüpfung einer Rechtsfolge an einen Tatbestand. Beispiele: Verfassung, Parlamentsgesetz, Verordnung, kommunale Satzung, [https://de.wikipedia.org/wiki/Richterrecht Richterrecht] oder durch [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfortbildung Rechtsfortbildung] entstandene Rechtsnormen, Subventionsrichtlinie als Verwaltungsvorschrift, [https://de.wikipedia.org/wiki/Baugenehmigung Baugenehmigung] als [https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsakt_(Deutschland) Verwaltungsakt], [https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_(Deutschland) Kaufvertrag]. Diese Terminologie entspricht beispielsweise der [https://de.wikipedia.org/wiki/Reine_Rechtslehre Reinen Rechtslehre] [https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Kelsen Hans Kelsens].</p>
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*[http://friedemann-vogel.de/index.php/forschung/abgeschlossene-projekte/18-linguistik-rechtlicher-normgenese Linguistik rechtlicher Normgenese]
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== <span id="Einzelnachweise">Einzelnachweise</span> ==
{{Anmrkng Enzlnchws}}
 
#<span class="reference-text">Paul Eltzbacher, ''Die Handlungsfähigkeit nach deutschem bürgerlichem Recht'', Berlin 1903, S. 43.</span>
#<span class="reference-text">Hermann Eichler, ''Gesetz und System'', 1970, S. 36.</span>
#<span class="reference-text">Dirk Heckmann, ''Geltungskraft und Geltungsverlust von Rechtsnormen'', 1997, [https://books.google.de/books?id=fA6Q0V5VaRwC&pg=PA124&dq=Rechtsnorm+Rechtssatz&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjryujU7b_lAhVJsKQKHUUfB-gQ6AEIQjAD#v=onepage&q=Rechtsnorm%20Rechtssatz&f=false S. 124 f.]</span>
#<span class="reference-text">Eine mittlerweile „klassische“ Darstellung findet man in der Lehrbuchliteratur bei: [https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Larenz Karl Larenz]/[https://de.wikipedia.org/wiki/Claus-Wilhelm_Canaris Claus-Wilhelm Canaris], ''Methodenlehre der Rechtswissenschaft'', 3.&nbsp;neubearb. Aufl. Nachdruck, [https://de.wikipedia.org/wiki/Springer_Science%2BBusiness_Media Springer-Verlag], Berlin/Heidelberg 2008, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783540590866 ISBN 978-3-5405-9086-6], Kapitel&nbsp;2 – „Die Lehre vom Rechtssatz“, S.&nbsp;71–98.</span>
#<span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/Rolf_Wank Rolf Wank], ''Juristische Methodenlehre'', München 2020, §&nbsp;5.</span>
#<span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/Klaus_F._R%C3%B6hl Klaus F. Röhl]/[https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Christian_R%C3%B6hl Hans Christian Röhl]: ''Allgemeine Rechtslehre: Ein Lehrbuch.'' Vahlen Verlag, 4. Auflage, München 2021, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783800647224 ISBN 978-3-8006-4722-4], S.&nbsp;192–196.</span>

Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:45 Uhr

Recht‎-s-Norm lat.-deu. 'Sollenssatz,"

Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet. Rechtsnormen sind generell-abstrakter Natur. Darunter wird im Rechtsverkehr jede verbindliche Regelung verstanden, die eine Rechtsfolge an einen Tatbestand knüpft. Unter Rechtsnormen fallen neben Gesetzen auch Satzungen und Rechtsverordnungen.

Da sie für eine Vielzahl von Sachverhalten wirkt, ist sie abstrakt; aufgrund der Wirkung für eine Vielzahl von Personen ist sie generell. Ist eine Rechtsnorm nur auf eine Person oder einen einzigen Sachverhalt anwendbar, spricht man von einem Einzelfallgesetz. Der Begriff der Rechtsnorm wird in der Rechtswissenschaft verschieden weit definiert.

Das zugehörige Adjektiv ist normativ.

Abgrenzung zu anderen sozialen Norme

Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst.

Rechtsnormen zählen zu den sozialen Normen, zu denen auch moralische Normen gezählt werden. Im Unterschied zu diesen sind Rechtsnormen aber mit Befehl und Zwang im Wege der Vollstreckung auch gegen den Willen des Normadressaten durchsetzbar. Zusätzlich handelt es sich bei einer Rechtsnorm, im Gegensatz zur moralischen Norm, um positives Recht: das bedeutet, dass es von Menschen gegenüber Menschen nach bestimmten Erzeugungsregeln gesetzt wird.

Abgrenzung zum Rechtssatz

Rechtssatz und Rechtsnorm sind keine Synonyme. Paul Eltzbacher stellte bereits 1903 fest: „Die Rechtssätze sind die Bausteine, aus denen sich die kunstvollen Gebäude der Rechtsnormen zusammenfügen“.[1] Die Rechtsnorm betrifft den „Inhalt rechtlicher Sollensanforderung“ und ist daher imperativen Charakters, demgegenüber erfüllen die definitorischen und ausfüllenden Rechtssätze andere Funktionen.[2] Der Rechtssatz beinhaltet die Struktur eines Satzes (semantisches Merkmal) und den Bezugspunkt des Rechts (funktionales Merkmal). Er trifft eine rechtliche Aussage. Dagegen gibt die Rechtsnorm die Bedeutung mehrerer abstrakt-genereller Rechtssätze wieder.[3]

Aufbau der Rechtsnorm

Eine Rechtsnorm besteht grundsätzlich aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge im Sinne einer Wenn-Dann-Relation (juristischer Syllogismus). Derartige Rechtsnormen legen fest, unter welchen tatsächlichen Bedingungen ein bestimmter rechtlicher Erfolg eintreten soll. Wenn die Tatfrage (quaestio facti) zu bejahen ist, dann soll die Rechtsfolge gelten.

Daneben können Rechtsnormen auch bloße Definitionen enthalten, indem ein bestimmtes Begriffsverständnis durch den Gesetzgeber verbindlich festgelegt wird. Ein Beispiel für eine solche Legaldefinition ist § 194 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch: das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, wird dort gesetzlich als Anspruch definiert.

Zielnormen haben keinen unmittelbar regelnden, sondern programmatischen Charakter und enthalten einen Regelungsauftrag zum Erlass weiterer Rechtsvorschriften, die der Zielerreichung dienen.

Mit dem Aufbau von Rechtsnormen und mit ihrer Anwendung beschäftigt sich die Lehre vom Rechtssatz.[4] Was im konkreten Fall gilt, lässt sich in aller Regel nicht aus einem einzelnen Rechtssatz entnehmen. Vielmehr muss meist auf einen zusammengesetzten Rechtssatz zurückgegriffen werden. Er besteht außer aus dem Kernrechtssatz aus Rechtssätzen zum Geltungsbereich der Vorschrift in persönlicher, sachlicher, zeitlicher und örtlicher Hinsicht sowie aus Ergänzungsnormen zur Konkretisierung der Begriffe in einem Rechtssatz.[5]

Zur Verwendung des Begriffs der Rechtsnorm

Verbreitet ist die Gleichsetzung der Rechtsnorm mit dem materiellen Gesetz, wobei letzteres die Rechtsquelle ist, der schließlich die Rechtsnorm entnommen wird. Danach ist Rechtsnorm jede (in persönlicher Hinsicht) generelle und (in sachlicher Hinsicht) abstrakte Regelung, die auf Außenwirkung gerichtet ist. Beispiele: Verfassung, Parlamentsgesetz, Rechtsverordnung, öffentlich-rechtliche Satzung. Man spricht insoweit auch vom positiven Recht, weil es von einem Gesetzgeber „positiv“ gesetzt worden ist, im Gegensatz zum ungeschriebenen Gewohnheitsrecht. Diese Einordnung ist aber nicht zwingend. Wo im sozialen Rechtsstaat noch Raum für dessen Geltung verbleibt, besteht auch das Gewohnheitsrecht aus Rechtsnormen.

Eine Ausweitung erfährt der Begriff der Rechtsnorm, wenn auf das Merkmal der Außenwirkungsfinalität verzichtet wird. Rechtsnorm ist dann jede (persönliche) generelle und (sachliche) abstrakte Bestimmung. Beispiele: Verfassung, Parlamentsgesetz, Verordnung, kommunale Satzung, Subventionsrichtlinie als Verwaltungsvorschrift.

Auch ist es möglich, als Rechtsnorm schlechthin jede Regelung zu verstehen, die gewisse Verhaltensweisen normativ qualifiziert, also durch die Angabe einer Subsumtionsbedingung oder die Anknüpfung einer Rechtsfolge an einen Tatbestand. Beispiele: Verfassung, Parlamentsgesetz, Verordnung, kommunale Satzung, Richterrecht oder durch Rechtsfortbildung entstandene Rechtsnormen, Subventionsrichtlinie als Verwaltungsvorschrift, Baugenehmigung als Verwaltungsakt, Kaufvertrag. Diese Terminologie entspricht beispielsweise der Reinen Rechtslehre Hans Kelsens.

Typen von Rechtsnormen

Darstellung der Zusammenhänge zwischen den Normtypen im Normquadrat

Eine Sollensanordnung kann folgenden vier Typen zugeordnet werden (Typisierung):[6]

statuiert eine Unterlassungspflicht;
statuiert eine Handlungspflicht;
statuiert ein Handlungsrecht;
statuiert ein Unterlassungsrecht.

Literatur

Wiktionary: Rechtsnorm – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. ↑ Paul Eltzbacher, Die Handlungsfähigkeit nach deutschem bürgerlichem Recht, Berlin 1903, S. 43.
  2. ↑ Hermann Eichler, Gesetz und System, 1970, S. 36.
  3. ↑ Dirk Heckmann, Geltungskraft und Geltungsverlust von Rechtsnormen, 1997, S. 124 f.
  4. ↑ Eine mittlerweile „klassische“ Darstellung findet man in der Lehrbuchliteratur bei: Karl Larenz/Claus-Wilhelm Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. neubearb. Aufl. Nachdruck, Springer-Verlag, Berlin/Heidelberg 2008, ISBN 978-3-5405-9086-6, Kapitel 2 – „Die Lehre vom Rechtssatz“, S. 71–98.
  5. ↑ Rolf Wank, Juristische Methodenlehre, München 2020, § 5.