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„Instanz“ – Versionsunterschied

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Instanz {{lat.-dt.}} f. ‘zuständige [[Stelle]], [[Behörde]]’,  
Instanz [[Sprachstufe::lat.-deu.]] f. ‘zuständige [[Stelle]], [[Behörde]]’,  
 
engl. ''[[instance]]''


* smhd. instancie,  
* smhd. instancie,  
** entlehnt aus lat. ''[[īnstantia]]'' ‘Gegenwart, Heftigkeit’, stlat. ‘inständiges Bitten, Drängen’ sowie ‘Leitung, Verwaltung’,  
** entlehnt aus lat. ''[[īnstantia]]'' ‘Gegenwart, Heftigkeit’, slat. ‘inständiges Bitten, Drängen’ sowie ‘Leitung, Verwaltung’,  
*** Verbalsubstantiv zu lat. ''[[īnstāre]]'' ‘dicht, hart hinterher sein, herandringen’.  
*** Verbalsubstantiv zu lat. ''[[īnstāre]]'' ‘dicht, hart hinterher sein, herandringen’.
* In der dt. (wie in der lat.) Rechtssprache bezeichnet der Ausdruck zunächst die ‘beharrliche Verfolgung einer Rechtssache durch Kläger und Beklagten’, dann die ‘zuständige Stelle, Behörde’, die diese Angelegenheit übernimmt.
* In der dt. (wie in der lat.) Rechtssprache bezeichnet der Ausdruck zunächst die ‘beharrliche Verfolgung einer Rechtssache durch Kläger und Beklagten’, dann die ‘zuständige Stelle, Behörde’, die diese Angelegenheit übernimmt.

Aktuelle Version vom 4. November 2025, 12:41 Uhr

Instanz lat.-deu. f. ‘zuständige Stelle, Behörde’,

engl. instance

  • smhd. instancie,
    • entlehnt aus lat. īnstantia ‘Gegenwart, Heftigkeit’, slat. ‘inständiges Bitten, Drängen’ sowie ‘Leitung, Verwaltung’,
      • Verbalsubstantiv zu lat. īnstāre ‘dicht, hart hinterher sein, herandringen’.
  • In der dt. (wie in der lat.) Rechtssprache bezeichnet der Ausdruck zunächst die ‘beharrliche Verfolgung einer Rechtssache durch Kläger und Beklagten’, dann die ‘zuständige Stelle, Behörde’, die diese Angelegenheit übernimmt.