„Instanz“ – Versionsunterschied
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** entlehnt aus lat. ''[[īnstantia]]'' ‘Gegenwart, Heftigkeit’, | ** entlehnt aus lat. ''[[īnstantia]]'' ‘Gegenwart, Heftigkeit’, slat. ‘inständiges Bitten, Drängen’ sowie ‘Leitung, Verwaltung’, | ||
*** Verbalsubstantiv zu lat. ''[[īnstāre]]'' ‘dicht, hart hinterher sein, herandringen’. | *** Verbalsubstantiv zu lat. ''[[īnstāre]]'' ‘dicht, hart hinterher sein, herandringen’. | ||
* In der dt. (wie in der lat.) Rechtssprache bezeichnet der Ausdruck zunächst die ‘beharrliche Verfolgung einer Rechtssache durch Kläger und Beklagten’, dann die ‘zuständige Stelle, Behörde’, die diese Angelegenheit übernimmt. | * In der dt. (wie in der lat.) Rechtssprache bezeichnet der Ausdruck zunächst die ‘beharrliche Verfolgung einer Rechtssache durch Kläger und Beklagten’, dann die ‘zuständige Stelle, Behörde’, die diese Angelegenheit übernimmt. | ||
Aktuelle Version vom 4. November 2025, 12:41 Uhr
Instanz lat.-deu. f. ‘zuständige Stelle, Behörde’,
engl. instance
- smhd. instancie,
- In der dt. (wie in der lat.) Rechtssprache bezeichnet der Ausdruck zunächst die ‘beharrliche Verfolgung einer Rechtssache durch Kläger und Beklagten’, dann die ‘zuständige Stelle, Behörde’, die diese Angelegenheit übernimmt.