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„Willensakt“ – Versionsunterschied

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* ''Wille'' bezeichnet innerhalb der Psychologie den Entscheidungsakt ''(Willensakt)'' und die darauf folgende bewusste, willentliche Umsetzung von Zielenund Motiven in Resultate (Ergebnisse) durch zielgerichtetes, willensgesteuertes Handeln eines Menschen durch ihn selbst.

Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:43 Uhr

Willen‎-s-Akt lat.-deu. Wrtdtng: 'Willenstat', Entscheidung und demgemäße Tat; "Willenshandlung"

  • Wille bezeichnet innerhalb der Psychologie den Entscheidungsakt (Willensakt) und die darauf folgende bewusste, willentliche Umsetzung von Zielenund Motiven in Resultate (Ergebnisse) durch zielgerichtetes, willensgesteuertes Handeln eines Menschen durch ihn selbst.