„Willensakt“ – Versionsunterschied
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* ''Wille'' bezeichnet innerhalb der Psychologie den Entscheidungsakt ''(Willensakt)'' und die darauf folgende bewusste, willentliche Umsetzung von Zielenund Motiven in Resultate (Ergebnisse) durch zielgerichtetes, willensgesteuertes Handeln eines Menschen durch ihn selbst. | |||
Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:43 Uhr
Willen-s-Akt lat.-deu. Wrtdtng: 'Willenstat', Entscheidung und demgemäße Tat; "Willenshandlung"
- Wille bezeichnet innerhalb der Psychologie den Entscheidungsakt (Willensakt) und die darauf folgende bewusste, willentliche Umsetzung von Zielenund Motiven in Resultate (Ergebnisse) durch zielgerichtetes, willensgesteuertes Handeln eines Menschen durch ihn selbst.