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„Genus proximum et differentia specifica“ – Versionsunterschied

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<p>'''Genus proximum et differentia specifica''' ist die abgekürzte Form der [https://de.wikipedia.org/wiki/Scholastik scholastischen] Formulierung der klassischen Definitionsregel „definitio fi(a)t per genus proximum et differentiam specificam“. Diese auf [https://de.wikipedia.org/wiki/Aristoteles Aristoteles] zurückgehende Regel, nach der eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Definition Definition] durch Angabe der nächsthöheren Gattung und der spezifischen Differenz zu erfolgen hat, war bis zur traditionellen [https://de.wikipedia.org/wiki/Logik Logik] im 19.&nbsp;Jahrhundert kanonisch. Noch bei [https://de.wikipedia.org/wiki/John_Locke John Locke] (1632–1704) hieß es nicht anders: “[A] definition must consist of Genus and Differentia[.]”<sup id="cite_ref-Buldt_1-0" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Differentia_specifica#cite_note-Buldt-1 [1]]</sup></p><p>''Genus proximum'' steht dabei für die „nächste Gattung“ (→&nbsp;[https://de.wikipedia.org/wiki/Begriff_(Philosophie)#Gattungsbegriff/Artbegriff Gattungsbegriff]); ''differentia specifica'' für den „eigentümlichen Unterschied“ (→&nbsp;[https://de.wikipedia.org/wiki/Artunterschied Artunterschied]). „Gattung“ und „Art“ bezieht sich dabei auf das zu wählende Paar Oberbegriff/Unterbegriff (siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Begriff_(Philosophie)#Begriffstypen Begriffstypen]) und nicht die in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Biologie Biologie]gebräuchlichen Fachtermini [https://de.wikipedia.org/wiki/Gattung_(Biologie) Gattung] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Art_(Biologie) Art].</p><p>''Beispiel:'' Der Begriff „Mensch“ lässt sich als „vernunftbegabtes Lebewesen“ definieren. „Lebewesen“ steht hierbei für die übergeordnete Gattung: Der Mensch gehört zu den Lebewesen&nbsp;– „vernunftbegabt“ für den charakteristischen Unterschied: Von allen Lebewesen besitzt nur der Mensch die Anlage zur Vernunft.</p><p>Demgegenüber wäre die Definition des Menschen als „auf zwei Beinen gehendes Lebewesen“ ungenau, nämlich zu weit, da nicht nur Menschen, sondern auch Vögel, sofern sie sich am Boden fortbewegen, auf zwei Beinen gehen. Zu eng wäre die Definition des Menschen als „Staaten bildendes Lebewesen“, da sie nicht alle Menschen umfasste; denn es gibt Menschen, die in sozialen Verbänden zusammenleben, die nicht den Charakter von [https://de.wikipedia.org/wiki/Staat Staaten] besitzen. [https://de.wikipedia.org/wiki/Aristoteles Aristoteles]’ Wort vom Menschen als einem ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Zoon_politikon zoon politikon]'' ist insofern keine Definition, sondern eine Wesensbeschreibung.</p><p>Es kommt bei dieser Weise des Definierens auf das Zusammenspiel von ''genus'' und ''differentia'' an. Was genau ''genus proximum'' und ''differentia specifica''wird, hängt vom [https://de.wikipedia.org/wiki/Diskursuniversum Diskursuniversum] und der Verteilung der [https://de.wikipedia.org/wiki/Merkmal Merkmale] über die zu klassifizierenden Individuenmenge ab; unter Umständen gibt es mehrere Lösungen, am Beispiel des Menschen etwa „ungefiederter Zweibeiner“ neben „vernunftbegabtes Lebewesen“. Denn im Falle, wo es keine denkenden Pflanzen, intelligenten Pilze usw. gibt, reicht die Differenz „vernunftbegabt“ hin, um aus dem umfangreichen Genus „Lebewesen“ einen Begriff herauszuschneiden, der alle Menschen und nur Menschen umfasst.</p><p>Die klassische Gattung/Artmerkmal-Definition führt zu einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Hierarchie hierarchischen] [https://de.wikipedia.org/wiki/Klassifikation Klassifikation] oder setzt diese voraus. Dies wird in der ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Arbor_porphyriana Arbor porphyriana]''veranschaulicht.</p><div class="mw-heading mw-heading2">
definitio fit per genus proximum et differentiam specificam [[Sprachstufe::lat.]] ''[[Definitionen]] über die [[Gattung]] und den [[Artunterschied]]''
 
* die wichtigste Gruppe der [[Äquivalenzdefinitionen]]
 
----'''Genus proximum et differentia specifica''' ist die abgekürzte Form der [[Scholastik|scholastischen]] Formulierung der klassischen Definitionsregel „definitio fi(a)t per genus proximum et differentiam specificam“. Diese auf [[Aristoteles]] zurückgehende Regel, nach der eine [[Definition]] durch Angabe der nächsthöheren Gattung und der spezifischen Differenz zu erfolgen hat, war bis zur traditionellen [[Logik]] im 19.&nbsp;Jahrhundert kanonisch. Noch bei [[John Locke]] (1632–1704) hieß es nicht anders: {{" |Text=[A] definition must consist of Genus and Differentia[.] |Sprache=en}}<ref name="Buldt">Bernd Buldt: ''genus proximum.'' In: Jürgen Mittelstraß (Hrsg.): ''Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie.'' 2.&nbsp;Auflage, Bd.&nbsp;3. Metzler, Stuttgart/Weimar 2008.</ref>
 
''[[genus proximum|Genus proximum]]'' steht dabei für die „nächste Gattung“ (→&nbsp;[[Begriff (Philosophie)#Gattungsbegriff/Artbegriff|Gattungsbegriff]]); ''[[differentia specifica]]'' für den „eigentümlichen Unterschied“ (→&nbsp;[[Artunterschied]]). „Gattung“ und „Art“ bezieht sich dabei auf das zu wählende Paar Oberbegriff/Unterbegriff (siehe [[Begriff (Philosophie)#Begriffstypen|Begriffstypen]]) und nicht die in der [[Biologie]] gebräuchlichen Fachtermini [[Gattung (Biologie)|Gattung]] und [[Art (Biologie)|Art]].
 
''Beispiel:'' Der Begriff „Mensch“ lässt sich als „vernunftbegabtes Lebewesen“ definieren. „Lebewesen“ steht hierbei für die übergeordnete Gattung: Der Mensch gehört zu den Lebewesen&nbsp;– „vernunftbegabt“ für den charakteristischen Unterschied: Von allen Lebewesen besitzt nur der Mensch die Anlage zur Vernunft.
 
Demgegenüber wäre die Definition des Menschen als „auf zwei Beinen gehendes Lebewesen“ ungenau, nämlich zu weit, da nicht nur Menschen, sondern auch Vögel, sofern sie sich am Boden fortbewegen, auf zwei Beinen gehen. Zu eng wäre die Definition des Menschen als „Staaten bildendes Lebewesen“, da sie nicht alle Menschen umfasste; denn es gibt Menschen, die in sozialen Verbänden zusammenleben, die nicht den Charakter von [[Staat]]en besitzen. [[Aristoteles]]’ Wort vom Menschen als einem ''[[zoon politikon]]'' ist insofern keine Definition, sondern eine Wesensbeschreibung.
 
Es kommt bei dieser Weise des Definierens auf das Zusammenspiel von ''genus'' und ''differentia'' an. Was genau ''genus proximum'' und ''differentia specifica'' wird, hängt vom [[Diskursuniversum]] und der Verteilung der [[Merkmal]]e über die zu klassifizierende Individuenmenge ab; unter Umständen gibt es mehrere Lösungen, am Beispiel des Menschen etwa „ungefiederter Zweibeiner“ neben „vernunftbegabtes Lebewesen“. Denn im Falle, wo es keine denkenden Pflanzen, intelligenten Pilze usw. gibt, reicht die Differenz „vernunftbegabt“ hin, um aus dem umfangreichen Genus „Lebewesen“ einen Begriff herauszuschneiden, der alle Menschen und nur Menschen umfasst.
 
Die klassische Gattung/Artmerkmal-Definition führt zu einer [[Hierarchie|hierarchischen]] [[Klassifikation]] oder setzt diese voraus. Dies wird in der ''[[Arbor porphyriana]]'' veranschaulicht.
 
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== Kritik der klassischen Definitionsregel ==
== Kritik der klassischen Definitionsregel ==
</div><p>Verschiedene Kritikpunkte wurden gegen diese Definitionsregel vorgebracht:</p>
Verschiedene Kritikpunkte wurden gegen diese Definitionsregel vorgebracht:
;Exklusivität
; Exklusivität: Gegen die klassische Definitionsregel wird eingewandt, dass sie nicht die einzige Definitionsart sei.<ref name="Essler249f">Wilhelm K. Essler: ''Einführung in die Logik'' (= ''[[Kröners Taschenausgabe]].'' Band 381). 2., erweiterte Auflage. Kröner, Stuttgart 1969, {{DNB|456577998}}, S.&nbsp;249&nbsp;f.</ref> Sie war aber schon für Aristoteles nicht die einzige Möglichkeit der Definition.<ref name="Buldt" />
:Gegen die klassische Definitionsregel wird eingewandt, dass sie nicht die einzige Definitionsart sei.<sup id="cite_ref-Essler249f_2-0" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Differentia_specifica#cite_note-Essler249f-2 [2]]</sup> Sie war aber schon für Aristoteles nicht die einzige Möglichkeit der Definition.<sup id="cite_ref-Buldt_1-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Differentia_specifica#cite_note-Buldt-1 [1]]</sup>
; Relativität: Gegen die Gattung/Artmerkmal-Definition wird eingewandt, dass es vom jeweiligen Wissensstand abhänge, was als nächsthöhere Gattung anzusehen sei.<ref name="Essler249f" /> Dies bedeutet aber zunächst nur, dass man jede Definition hinterfragen muss und Definitionen vielfach perspektivische, ideologische, theorieabhängige Setzungen sind. Diese Problematik betrifft andere Definitionsarten ebenso.
;Relativität
; Unanwendbarkeit unabhängig von einer essentialistischen Metaphysik: Ernst Cassirer wandte gegen die Aristotelische Definitionslogik ein, dass sie in Bezug auf eine Menge von Objekten ihre gemeinsamen Merkmale herausgreife und diese zu Eigenschaften der ''Gattung'' erkläre. Abseits der Biologie führe diese Art, Begriffe zu definieren, in die Irre, etwa wenn man Fleisch und Kirschen unter dieselbe Gattung gruppiere, weil es sich um „saftige, rote Lebensmittel“ handle. Die Aristotelische Definitionslogik mache nur vor dem Hintergrund der Aristotelischen Metaphysik Sinn, weil nur diese die Annahme eines Gattungswesens legitimiere, unter das sich einzelne Fälle als ''Arten'' gruppieren lassen. Der Fall wird dann als Ausdruck oder Verwirklichung des Gattungswesens verstanden. Man sieht dann in einzelnen Menschen Verkörperungen eines Gattungswesens, das durch sie hindurch wirkt.<ref>Cassirer: ''Substanzbegriff und Funktionsbegriff.'' 2.&nbsp;Auflage, Berlin 1923, S.&nbsp;5–11.</ref> Wegen der angeblichen Unhaltbarkeit von metaphysischen Wesensunterstellungen wurde der Aristotelische Essentialismus daher in großen Teilen der Philosophie durch nominalistische Begriffsdefinitionen ersetzt (Popper, Kuhn, Lakatos, Rorty,&nbsp;…).
:Gegen die Gattung/Artmerkmal-Definition wird eingewandt, dass es vom jeweiligen Wissensstand abhänge, was als nächsthöhere Gattung anzusehen sei.<sup id="cite_ref-Essler249f_2-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Differentia_specifica#cite_note-Essler249f-2 [2]]</sup> Dies bedeutet aber zunächst nur, dass man jede Definition hinterfragen muss und Definitionen vielfach perspektivische, ideologische, theorieabhängige Setzungen sind. Diese Problematik betrifft andere Definitionsarten ebenso.
; Mangelnde Objektivierbarkeit: Gegen die Definitionsregel wird eingewandt, dass sie „einen abstrakten Begriff durch Bezugnahme auf noch abstraktere Begriffe fest[lege]“.<ref name="Reichenbach21">Reichenbach: ''Grundzüge der symbolischen Logik.'' 1999, S.&nbsp;21.</ref> Sie stelle daher „den Erkenntnisprozess nicht dar.“<ref name="Reichenbach21" /> Dagegen ist zu sagen, dass die Gattung/Artmerkmal-Definition der Sache nach auf einer „klassenlogische(n) Operation der Durchschnittsbildung“<ref name="Essler249f" /> beruht und daher zu einer Präzisierung führt. Nicht ohne Grund beruhen umgangssprachliche Definitionen zumeist auf dem Gattungs/Art-Schema.<ref>Thomas Zoglauer: ''Einführung in die formale Logik für Philosophen.'' 1999, S.&nbsp;19: {{"|Alle umgangssprachlichen Definitionen haben die gleiche Struktur (scilicet: der Definition durch genus proximum und differentia specifica).}}</ref> Dass sie den Erkenntnisprozess nicht darstellt, erscheint nicht als Mangel, wenn man sie als zu begründendes Ergebnis eines solchen auffasst.
;Unanwendbarkeit unabhängig von einer essentialistischen Metaphysik
; Beschränkter Anwendungsbereich: Der Definitionsregel wird entgegengehalten, sie habe „nur einen sehr beschränkten Anwendungsbereich“.<ref name="Essler249f" /> Sie soll allerdings in der Umgangssprache ganz vorherrschend sein.
:Ernst Cassirer wandte gegen die Aristotelische Definitionslogik ein, dass sie in Bezug auf eine Menge von Objekten ihre gemeinsamen Merkmale herausgreife und diese zu Eigenschaften der ''Gattung'' erkläre. Abseits der Biologie führe diese Art, Begriffe zu definieren, in die Irre, etwa wenn man Fleisch und Kirschen unter dieselbe Gattung gruppiere, weil es sich um „saftige, rote Lebensmittel“ handle. Die Aristotelische Definitionslogik mache nur vor dem Hintergrund der Aristotelischen Metaphysik Sinn, weil nur diese die Annahme eines Gattungswesens legitimiere, unter das sich einzelne Fälle als ''Arten'' gruppieren lassen. Der Fall wird dann als Ausdruck oder Verwirklichung des Gattungswesens verstanden. Man sieht dann in einzelnen Menschen Verkörperungen eines Gattungswesens, das durch sie hindurch wirkt.<sup id="cite_ref-3" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Differentia_specifica#cite_note-3 [3]]</sup> Wegen der angeblichen Unhaltbarkeit von metaphysischen Wesensunterstellungen wurde der Aristotelische Essentialismus daher in großen Teilen der Philosophie durch nominalistische Begriffsdefinitionen ersetzt (Popper, Kuhn, Lakatos, Rorty,&nbsp;…).
; Unexaktheit: Die Definitionsregel sei „vermutlich überhaupt nicht anwendbar, wenn man versucht, den Begriffen ‚genus‘ und ‚differentia‘ einen exakten Sinn zu geben.“<ref name="Essler249f" /> Es dürfte jedoch ausreichen, diese als Oberbegriff und spezifisches Begriffsmerkmal zu interpretieren.
;Mangelnde Objektivierbarkeit
; Bindung an die aristotelische Ontologie und Wesensauffassung: Die Gattung/Differenz-Definition war für Aristoteles eine [[Metaphysik|metaphysische]] Realdefinition des Wesens einer Sache. Dieser Interpretation muss man jedoch nicht folgen. Eine Gattungs/Artdifferenz-Definition ist auch dann sinnvoll, wenn man die Möglichkeit einer Wesensdefinition ablehnt.
:Gegen die Definitionsregel wird eingewandt, dass sie „einen abstrakten Begriff durch Bezugnahme auf noch abstraktere Begriffe fest[lege]“.<sup id="cite_ref-Reichenbach21_4-0" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Differentia_specifica#cite_note-Reichenbach21-4 [4]]</sup> Sie stelle daher „den Erkenntnisprozess nicht dar.“<sup id="cite_ref-Reichenbach21_4-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Differentia_specifica#cite_note-Reichenbach21-4 [4]]</sup> Dagegen ist zu sagen, dass die Gattung/Artmerkmal-Definition der Sache nach auf einer „klassenlogische(n) Operation der Durchschnittsbildung“<sup id="cite_ref-Essler249f_2-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Differentia_specifica#cite_note-Essler249f-2 [2]]</sup> beruht und daher zu einer Präzisierung führt. Nicht ohne Grund beruhen umgangssprachliche Definitionen zumeist auf dem Gattungs/Art-Schema.<sup id="cite_ref-5" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Differentia_specifica#cite_note-5 [5]]</sup> Dass sie den Erkenntnisprozess nicht darstellt, erscheint nicht als Mangel, wenn man sie als zu begründendes Ergebnis eines solchen auffasst.
 
;Beschränkter Anwendungsbereich
Die klassische Definitionsregel ist trotz dieser Kritikpunkte als „Grundmodell“<ref>Fischer Kolleg Abiturwissen, ''Deutsch'' (2002), S.&nbsp;166.</ref> weiterhin „für sehr viele Fälle&nbsp;[…] brauchbar“.<ref>Albert Menne: ''Definition.'' In: Krings, Baumgartner, Wild: ''Handbuch Philosophischer Grundbegriffe.'' 1973, S.&nbsp;268, 271.</ref>
:Der Definitionsregel wird entgegengehalten, sie habe „nur einen sehr beschränkten Anwendungsbereich“.<sup id="cite_ref-Essler249f_2-3" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Differentia_specifica#cite_note-Essler249f-2 [2]]</sup> Sie soll allerdings in der Umgangssprache ganz vorherrschend sein.
 
;Unexaktheit
:Die Definitionsregel sei „vermutlich überhaupt nicht anwendbar, wenn man versucht, den Begriffen ‚genus‘ und ‚differentia‘ einen exakten Sinn zu geben.“<sup id="cite_ref-Essler249f_2-4" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Differentia_specifica#cite_note-Essler249f-2 [2]]</sup> Es dürfte jedoch ausreichen, diese als Oberbegriff und spezifisches Begriffsmerkmal zu interpretieren.
;Bindung an die aristotelische Ontologie und Wesensauffassung
:Die Gattung/Differenz-Definition war für Aristoteles eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Metaphysik metaphysische] Realdefinition des Wesens einer Sache. Dieser Interpretation muss man jedoch nicht folgen. Eine Gattungs/Artdifferenz-Definition ist auch dann sinnvoll, wenn man die Möglichkeit einer Wesensdefinition ablehnt.
<p>Die klassische Definitionsregel ist trotz dieser Kritikpunkte als „Grundmodell“<sup id="cite_ref-6" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Differentia_specifica#cite_note-6 [6]]</sup> weiterhin „für sehr viele Fälle&nbsp;[…] brauchbar“.<sup id="cite_ref-7" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Differentia_specifica#cite_note-7 [7]]</sup></p><div class="mw-heading mw-heading2">
== Literatur ==
== Literatur ==
</div>
* Hartmut Westermann: ''Unterschied, spezifischer.'' In: ''[[Historisches Wörterbuch der Philosophie]].'' Bd.&nbsp;XI, Schwabe, Basel 2001, Sp.&nbsp;313–325.
*Hartmut Westermann: ''Unterschied, spezifischer.'' In: ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Historisches_W%C3%B6rterbuch_der_Philosophie Historisches Wörterbuch der Philosophie].'' Bd.&nbsp;XI, Schwabe, Basel 2001, Sp.&nbsp;313–325.
 
<div class="mw-heading mw-heading2">
== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
</div>
<references />
#<span class="reference-text">Bernd Buldt: ''genus proximum.'' In: Jürgen Mittelstraß (Hrsg.): ''Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie.'' 2.&nbsp;Auflage, Bd.&nbsp;3. Metzler, Stuttgart/Weimar 2008.</span>
 
#<span class="reference-text">Wilhelm K. Essler: ''Einführung in die Logik'' (= ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Kr%C3%B6ners_Taschenausgabe Kröners Taschenausgabe].'' Band 381). 2., erweiterte Auflage. Kröner, Stuttgart 1969, <span class="plainlinks-print">[https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Nationalbibliothek DNB] [https://d-nb.info/456577998 456577998]</span>, S.&nbsp;249&nbsp;f.</span>
[[Kategorie:Lateinische Phrase]]
#<span class="reference-text">Cassirer: ''Substanzbegriff und Funktionsbegriff.'' 2.&nbsp;Auflage, Berlin 1923, S.&nbsp;5–11.</span>
[[Kategorie:Logik]]
#<span class="reference-text">Reichenbach: ''Grundzüge der symbolischen Logik.'' 1999, S.&nbsp;21.</span>
[[Kategorie:Ontologie]]
#<span class="reference-text">Thomas Zoglauer: ''Einführung in die formale Logik für Philosophen.'' 1999, S.&nbsp;19: „Alle umgangssprachlichen Definitionen haben die gleiche Struktur (scilicet: der Definition durch genus proximum und differentia specifica).“</span>
[[Kategorie:Wissen (Philosophie)]]
#<span class="reference-text">Fischer Kolleg Abiturwissen, ''Deutsch'' (2002), S.&nbsp;166.</span>
[[Kategorie:Wikipedia.de Artikel]]
#<span class="reference-text">Albert Menne: ''Definition.'' In: Krings, Baumgartner, Wild: ''Handbuch Philosophischer Grundbegriffe.'' 1973, S.&nbsp;268, 271.</span>

Aktuelle Version vom 25. Juni 2026, 15:48 Uhr

definitio fit per genus proximum et differentiam specificam lat. Definitionen über die Gattung und den Artunterschied


Genus proximum et differentia specifica ist die abgekürzte Form der scholastischen Formulierung der klassischen Definitionsregel „definitio fi(a)t per genus proximum et differentiam specificam“. Diese auf Aristoteles zurückgehende Regel, nach der eine Definition durch Angabe der nächsthöheren Gattung und der spezifischen Differenz zu erfolgen hat, war bis zur traditionellen Logik im 19. Jahrhundert kanonisch. Noch bei John Locke (1632–1704) hieß es nicht anders: “[A] definition must consist of Genus and Differentia[.]”[1]

Genus proximum steht dabei für die „nächste Gattung“ (→ Gattungsbegriff); differentia specifica für den „eigentümlichen Unterschied“ (→ Artunterschied). „Gattung“ und „Art“ bezieht sich dabei auf das zu wählende Paar Oberbegriff/Unterbegriff (siehe Begriffstypen) und nicht die in der Biologie gebräuchlichen Fachtermini Gattung und Art.

Beispiel: Der Begriff „Mensch“ lässt sich als „vernunftbegabtes Lebewesen“ definieren. „Lebewesen“ steht hierbei für die übergeordnete Gattung: Der Mensch gehört zu den Lebewesen – „vernunftbegabt“ für den charakteristischen Unterschied: Von allen Lebewesen besitzt nur der Mensch die Anlage zur Vernunft.

Demgegenüber wäre die Definition des Menschen als „auf zwei Beinen gehendes Lebewesen“ ungenau, nämlich zu weit, da nicht nur Menschen, sondern auch Vögel, sofern sie sich am Boden fortbewegen, auf zwei Beinen gehen. Zu eng wäre die Definition des Menschen als „Staaten bildendes Lebewesen“, da sie nicht alle Menschen umfasste; denn es gibt Menschen, die in sozialen Verbänden zusammenleben, die nicht den Charakter von Staaten besitzen. Aristoteles’ Wort vom Menschen als einem zoon politikon ist insofern keine Definition, sondern eine Wesensbeschreibung.

Es kommt bei dieser Weise des Definierens auf das Zusammenspiel von genus und differentia an. Was genau genus proximum und differentia specifica wird, hängt vom Diskursuniversum und der Verteilung der Merkmale über die zu klassifizierende Individuenmenge ab; unter Umständen gibt es mehrere Lösungen, am Beispiel des Menschen etwa „ungefiederter Zweibeiner“ neben „vernunftbegabtes Lebewesen“. Denn im Falle, wo es keine denkenden Pflanzen, intelligenten Pilze usw. gibt, reicht die Differenz „vernunftbegabt“ hin, um aus dem umfangreichen Genus „Lebewesen“ einen Begriff herauszuschneiden, der alle Menschen und nur Menschen umfasst.

Die klassische Gattung/Artmerkmal-Definition führt zu einer hierarchischen Klassifikation oder setzt diese voraus. Dies wird in der Arbor porphyriana veranschaulicht.

 
 
 
 
 
Gattung
(z. B. Lebewesen)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Art 1
(z. B. Mensch)
 
 
artbildender
Unterschied
(z. B. vernunftbegabt)
 
 
Art 2
(z. B. Tier)
 
 
 
 

Kritik der klassischen Definitionsregel

Verschiedene Kritikpunkte wurden gegen diese Definitionsregel vorgebracht:

Exklusivität
Gegen die klassische Definitionsregel wird eingewandt, dass sie nicht die einzige Definitionsart sei.[2] Sie war aber schon für Aristoteles nicht die einzige Möglichkeit der Definition.[1]
Relativität
Gegen die Gattung/Artmerkmal-Definition wird eingewandt, dass es vom jeweiligen Wissensstand abhänge, was als nächsthöhere Gattung anzusehen sei.[2] Dies bedeutet aber zunächst nur, dass man jede Definition hinterfragen muss und Definitionen vielfach perspektivische, ideologische, theorieabhängige Setzungen sind. Diese Problematik betrifft andere Definitionsarten ebenso.
Unanwendbarkeit unabhängig von einer essentialistischen Metaphysik
Ernst Cassirer wandte gegen die Aristotelische Definitionslogik ein, dass sie in Bezug auf eine Menge von Objekten ihre gemeinsamen Merkmale herausgreife und diese zu Eigenschaften der Gattung erkläre. Abseits der Biologie führe diese Art, Begriffe zu definieren, in die Irre, etwa wenn man Fleisch und Kirschen unter dieselbe Gattung gruppiere, weil es sich um „saftige, rote Lebensmittel“ handle. Die Aristotelische Definitionslogik mache nur vor dem Hintergrund der Aristotelischen Metaphysik Sinn, weil nur diese die Annahme eines Gattungswesens legitimiere, unter das sich einzelne Fälle als Arten gruppieren lassen. Der Fall wird dann als Ausdruck oder Verwirklichung des Gattungswesens verstanden. Man sieht dann in einzelnen Menschen Verkörperungen eines Gattungswesens, das durch sie hindurch wirkt.[3] Wegen der angeblichen Unhaltbarkeit von metaphysischen Wesensunterstellungen wurde der Aristotelische Essentialismus daher in großen Teilen der Philosophie durch nominalistische Begriffsdefinitionen ersetzt (Popper, Kuhn, Lakatos, Rorty, …).
Mangelnde Objektivierbarkeit
Gegen die Definitionsregel wird eingewandt, dass sie „einen abstrakten Begriff durch Bezugnahme auf noch abstraktere Begriffe fest[lege]“.[4] Sie stelle daher „den Erkenntnisprozess nicht dar.“[4] Dagegen ist zu sagen, dass die Gattung/Artmerkmal-Definition der Sache nach auf einer „klassenlogische(n) Operation der Durchschnittsbildung“[2] beruht und daher zu einer Präzisierung führt. Nicht ohne Grund beruhen umgangssprachliche Definitionen zumeist auf dem Gattungs/Art-Schema.[5] Dass sie den Erkenntnisprozess nicht darstellt, erscheint nicht als Mangel, wenn man sie als zu begründendes Ergebnis eines solchen auffasst.
Beschränkter Anwendungsbereich
Der Definitionsregel wird entgegengehalten, sie habe „nur einen sehr beschränkten Anwendungsbereich“.[2] Sie soll allerdings in der Umgangssprache ganz vorherrschend sein.
Unexaktheit
Die Definitionsregel sei „vermutlich überhaupt nicht anwendbar, wenn man versucht, den Begriffen ‚genus‘ und ‚differentia‘ einen exakten Sinn zu geben.“[2] Es dürfte jedoch ausreichen, diese als Oberbegriff und spezifisches Begriffsmerkmal zu interpretieren.
Bindung an die aristotelische Ontologie und Wesensauffassung
Die Gattung/Differenz-Definition war für Aristoteles eine metaphysische Realdefinition des Wesens einer Sache. Dieser Interpretation muss man jedoch nicht folgen. Eine Gattungs/Artdifferenz-Definition ist auch dann sinnvoll, wenn man die Möglichkeit einer Wesensdefinition ablehnt.

Die klassische Definitionsregel ist trotz dieser Kritikpunkte als „Grundmodell“[6] weiterhin „für sehr viele Fälle […] brauchbar“.[7]

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ a b Bernd Buldt: genus proximum. In: Jürgen Mittelstraß (Hrsg.): Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie. 2. Auflage, Bd. 3. Metzler, Stuttgart/Weimar 2008.
  2. ↑ a b c d e Wilhelm K. Essler: Einführung in die Logik (= Kröners Taschenausgabe. Band 381). 2., erweiterte Auflage. Kröner, Stuttgart 1969, DNB 456577998, S. 249 f.
  3. ↑ Cassirer: Substanzbegriff und Funktionsbegriff. 2. Auflage, Berlin 1923, S. 5–11.
  4. ↑ a b Reichenbach: Grundzüge der symbolischen Logik. 1999, S. 21.
  5. ↑ Thomas Zoglauer: Einführung in die formale Logik für Philosophen. 1999, S. 19: „Alle umgangssprachlichen Definitionen haben die gleiche Struktur (scilicet: der Definition durch genus proximum und differentia specifica).“
  6. ↑ Fischer Kolleg Abiturwissen, Deutsch (2002), S. 166.
  7. ↑ Albert Menne: Definition. In: Krings, Baumgartner, Wild: Handbuch Philosophischer Grundbegriffe. 1973, S. 268, 271.