„Arbeitsdefinition“ – Versionsunterschied
Erscheinungsbild
| [ungesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Die Seite wurde neu angelegt: „Unter einer Arbeitsdefinition versteht man die vorläufige Definition eines Sachverhaltes, die noch nicht den Anspruch erhebt, diesen Sachverhalt erschöpfend zu definieren. Sie dient in der Regel als Arbeitsgrundlage für bestimmte Fragestellungen und wird im Allgemeinen nach Abschluss einer Untersuchung im Sinne einer Präzisierung überarbeitet. Sie dient demnach nur zur Phänomenbeschreibung und groben Abgrenzung des Forschungsgebietes.<sup id="cite_r…“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung Markierungen: Manuelle Zurücksetzung Visuelle Bearbeitung |
||
| (2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Unter einer Arbeitsdefinition versteht man die vorläufige Definition eines Sachverhaltes, die noch nicht den Anspruch erhebt, diesen Sachverhalt erschöpfend zu definieren. Sie dient in der Regel als Arbeitsgrundlage für bestimmte Fragestellungen und wird im Allgemeinen nach Abschluss einer Untersuchung im Sinne einer Präzisierung überarbeitet. Sie dient demnach nur zur Phänomenbeschreibung und groben Abgrenzung des Forschungsgebietes.< | <noinclude>←[[Definition#Arbeitsdefinition|Definition]]</noinclude> | ||
[[Arbeitsdefinition|▶]]Unter einer Arbeitsdefinition versteht man die vorläufige Definition eines [[Sachverhalt|Sachverhaltes]], die noch nicht den Anspruch erhebt, diesen Sachverhalt erschöpfend zu definieren. Sie dient in der Regel als Arbeitsgrundlage für bestimmte Fragestellungen und wird im Allgemeinen nach Abschluss einer Untersuchung im Sinne einer [[Präzisierung]] überarbeitet. Sie dient demnach nur zur Phänomenbeschreibung und groben Abgrenzung des Forschungsgebietes.<ref><span class="reference-text">[https://www.psychologie.uni-heidelberg.de/ae/allg/lehre/wct/e/E11/E1113dri.html Arbeitsdefinition], Psychologie Uni Heidelberg. Abgerufen am 26. Dezember 2018.</span></ref> | |||
<noinclude> | |||
{{Anmrkng Enzlnchws}} | |||
</noinclude> | |||
Aktuelle Version vom 15. August 2024, 00:10 Uhr
←Definition ▶Unter einer Arbeitsdefinition versteht man die vorläufige Definition eines Sachverhaltes, die noch nicht den Anspruch erhebt, diesen Sachverhalt erschöpfend zu definieren. Sie dient in der Regel als Arbeitsgrundlage für bestimmte Fragestellungen und wird im Allgemeinen nach Abschluss einer Untersuchung im Sinne einer Präzisierung überarbeitet. Sie dient demnach nur zur Phänomenbeschreibung und groben Abgrenzung des Forschungsgebietes.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Arbeitsdefinition, Psychologie Uni Heidelberg. Abgerufen am 26. Dezember 2018.