„Prozeß“ – Versionsunterschied
| [ungesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Die Seite wurde neu angelegt: „Prozesse,Prozessen,<p>pro + zeß | eigtl. 'Fortschritt, Vorschreiten'</p> <!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>m. ‘Rechtsstreit, Gerichtsverfahren, Vorgang, Verlauf’, mhd. ''process'' ‘Erlaß, gerichtliche Entscheidung’, frühnhd. auch ‘Gerichtsverfahren’ (15. Jh.), als Rechtsterminus entlehnt aus mlat. ''processus'' ‘Rechtshandlung, gerichtliches Vorgehen, gerichtliche Entscheidung, Ger…“ |
K Textersetzung - „eigtl.“ durch „{{egtl.}}“ |
||
| (12 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[pro-]][[zeß]] [[Sprachstufe::lat.-frz.-deu.]] m. {{egtl.}} '[[Vorangehen]], (infolge daher) [[Fortschritt]], [[Vorschreiten]]'; [[Verfahren (Recht)]], | |||
Anm. Adelung: Prozess beziehe sich auf „die [[Art und Weise]], wie eine Sache behandelt wird“. | |||
* ‘[[Rechtsstreit]], [[Gerichtsverfahren]], [[Vorgang]], [[Verlauf]]’, | |||
** mhd. ''process'' ‘[[Erlaß]], gerichtliche Entscheidung ([[Beschluß]])’, | |||
** frühnhd. auch ‘Gerichtsverfahren’ (15. Jh.), | |||
* als Rechtsterminus entlehnt aus mlat. ''[[prōcessus]]'' ‘Rechtshandlung, gerichtliches Vorgehen, gerichtliche Entscheidung, Gerichtsverfahren’, auch ‘Handlungsweise, Vorgehen’, | |||
* lat. ''[[prōcessus]]'' ‘das Vorwärts-, Fortschreiten, Verlauf, (erfolgreicher) Fortgang, Wachstum’, | |||
** Verbalabstraktum zu lat. ''[[prōcēdere]]'' (prōcessum) ‘vorwärts gehen, vorankommen, Fortschritte machen, vonstatten gehen’; | |||
** vgl. lat. ''[[cēdere]]'' ‘einhergehen, vonstatten gehen’. | |||
* Prozeß in der besonders in den Naturwissenschaften üblichen Bedeutung ‘[[Vorgang]], [[Verlauf]]’ | |||
** (zuerst 1528 bei [[Paracelsus]] vom Ablauf chemischer Reaktionen, verbreitet seit dem 19. Jh.) | |||
** knüpft wie das wenig später aufkommende gleichbed. mfrz. frz. ''procès'' semantisch unmittelbar an lat. ''prōcessus'' an. | |||
* – [[prozessieren]] | |||
== Prozeß == | |||
Ein '''Prozess''' (von lateinisch ''[[prōcēdere]]'', „vorwärts gehen“) kann als ein [[Verlauf]], eine [[Entwicklung]] <ref><span class="reference-text">''Prozess'', Lemma in: Mackensen – ''Großes Deutsches Wörterbuch'', 1977.</span></ref> oder ganz allgemein als ein [[System]] von [[Bewegung (Physik)|Bewegungen]] bezeichnet werden. Vergleichbare Begriffe sind auch „[[Hergang]]“, „[[Fortgang]]“, „[[Ablauf]]“ und „[[Vorgang]]“. <ref><span class="reference-text">Siegrid Radszuweit/Martha Spalier, ''Knaurs Wörterbuch der Synonyme'', Lexikographisches Institut, München 1982. - Synonyme Begriffe siehe dort, außerdem „Verlauf“ und „Entwicklung“.</span></ref> Die ursprüngliche Hauptbedeutung ist der [https://de.wikipedia.org/wiki/Prozess_(Recht) Prozess als Rechtsbegriff]. | |||
=== Etymologie === | |||
Das Wort ''Prozess'' (Schreibung im 20. Jahrhundert ''Prozeß'' <ref group="A"><span class="reference-text">Die [https://de.wikipedia.org/wiki/Adelungsche_s-Schreibung Adelungsche s-Schreibung] ist auch heute in vielen Belegstellen zu finden.</span></ref> , im 19. Jahrhundert häufig ''Process'', etwas weniger häufig ''Proceß'') ist in der spätmittelhochdeutschen Schreibung ''process'' und der Bedeutung „Erlass, gerichtliche Entscheidung“ im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert belegt. Es wurde aus dem lateinischen [[prōcessus]] („Fortgang, Fortschreiten“) entlehnt, das auf ''[[prōcēdere]]'' („vorwärtsgehen, vorrücken, vortreten“) zurückgeht. <ref group="A"><span class="reference-text">Erstbelegung und lateinische Bedeutungen nach ''Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache'', 24. Auflage, 2002.</span></ref> Das lateinische ''procedere'' ist außerdem Ausgangspunkt für die Wörter [[Prozedur]] und [[Prozession]]. <ref><span class="reference-text">Duden «Etymologie» – ''Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache'', 2. Auflage, Dudenverlag, 1989.</span></ref> | |||
Das Wort kennzeichnete im Mittelalter ein [[Rechtsverfahren]], insbesondere bei kirchlicher Rechtsprechung. Erst später erfolgte eine Verallgemeinerung zu „[[Verfahrensweise]]“, woraus die Bedeutung „[[Herstellungsverfahren]] medizinisch wirksamer Tinkturen“ entstand. Daraus entwickelte sich der [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Prozess_(Chemie)&action=edit&redlink=1 Prozessbegriff der Chemie], und aus diesem der der Philosophie. <ref group="A"><span class="reference-text">Mittelalterliche Verwendung und Bedeutungsausdehnung nach ''Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache'', 24. Auflage, 2002.</span></ref> | |||
[[Johann Christoph Adelung]] betont an der Wende des 18. zum 19. Jahrhunderts in seinem ''[[Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart|Grammatisch-kritischen Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart]]'', dass sich Prozess auf „die Art und Weise, wie eine Sache behandelt wird“ beziehe. Er beschreibt ausschließlich die Bedeutung in der Chemie und als Rechtsgang. <ref group="A"><span class="reference-text">''„Der Prozếß, […] Die Art und Weise, wie eine Sache behandelt wird; in welcher Bedeutung es besonders in der Chymie und After-Chymie üblich ist, wo man die vorgeschriebene Art und Weise, ein chymisches Product zur Wirklichkeit zu bringen, einen Prozeß zu nennen pflegt. 2. In engerer Bedeutung, die Art und Weise, nach welcher die vorkommenden Fälle vor Gericht abgehandelt werden. 1) Eigentlich, wo es die in den Gesetzen vorgeschriebene Ordnung ist, nach welcher die Rechtssachen verhandelt und zu Ende gebracht werden; der Rechtsgang. […] 2) Figürlich, ein Streit vor Gericht selbst; ein Rechtsstreit, Rechtshandel. […]“'' Johann Christoph Adelung: ''Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart'', Elektronische Volltext- und Faksimile-Edition nach der Ausgabe letzter Hand Leipzig 1793–1801 ([http://www.zeno.org/Adelung-1793/A/Proze%C3%9F,+der online]), abgerufen am 22. April 2008.</span></ref> Zu Beginn des 20. Jahrhunderts stellt der [https://de.wikipedia.org/wiki/Brockhaus_Enzyklop%C3%A4die Brockhaus] in seiner Konversationslexikon-Ausgabe von 1911 die allgemeine Bedeutung von „Vorgang, Verlauf, Entwicklung“ einer Erwähnung der fachsprachlichen Bedeutung in Rechtswesen und Chemie voran. <ref group="A"><span class="reference-text">''„Prozéß (lat.), Vorgang, Verlauf, Entwicklung; im Rechtswesen der Rechtsgang, das gerichtliche Verfahren (Rechtsstreit), […]; auch die gesetzlichen Regeln darüber und deren wissenschaftliche Darstellung (s. Strafprozeß, Zivilprozeß); in der Chemie, s. Chemische Prozesse.“'' ''Brockhaus. Kleines Konversations-Lexikon'', Fünfte Auflage von 1911 ([http://www.zeno.org/Brockhaus-1911/A/Proz%C3%A9%C3%9F online]), abgerufen am 22. April 2008.</span></ref> Dazwischen liegt das 19. Jahrhundert, in welchem der Prozessbegriff insbesondere über die [https://de.wikipedia.org/wiki/Naturphilosophie Naturphilosophie] seine heutige Bedeutung erhielt. | |||
== Allgemeines == | |||
In den [https://de.wikipedia.org/wiki/Naturwissenschaft Natur-] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialwissenschaft Sozialwissenschaften] ist Prozess heute eine Bezeichnung für den gerichteten Ablauf eines Geschehens. In betrieblich-organisatorischem Zusammenhang werden Prozesse präzisierend als [https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsprozess_(Betriebswirtschaft) Arbeitsprozesse], [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsprozess Geschäftsprozesse], [https://de.wikipedia.org/wiki/Produktionsprozess Produktionsprozesse] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Wertsch%C3%B6pfungsprozess Wertschöpfungsprozesse] bezeichnet. [https://de.wikipedia.org/wiki/Prozess_(Informatik) Prozesse] nennt man auch in Computersystemen ablaufende [https://de.wikipedia.org/wiki/Computerprogramm Programme], die in der Regel Teile der [https://de.wikipedia.org/wiki/Systemsoftware Systemsoftware] sind. | |||
Ein ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Deterministisch deterministischer] Prozess'' ist ein Prozess, bei dem jeder Zustand [https://de.wikipedia.org/wiki/Kausal kausal] von anderen, vorherigen, abhängig ist und von diesen bestimmt wird. Ein ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Stochastischer_Prozess stochastischer Prozess]'' (Zufallsprozess) ist einer, bei dem ein Zustand aus anderen Zuständen nur mit einer gewissen [https://de.wikipedia.org/wiki/Wahrscheinlichkeit Wahrscheinlichkeit] folgt. Hier können nur [https://de.wikipedia.org/wiki/Statistisch statistische] Gegebenheiten angenommen werden. | |||
== Herausbildung des heutigen Prozessbegriffs == | |||
In den Naturwissenschaften erfolgte im 19. Jahrhundert eine Hinwendung zu einer dynamisch-prozesshaften Betrachtungsweise, die eine statisch-klassifikatorische des 18. Jahrhunderts ablöste. So stand in der Chemie des 19. Jahrhunderts die Untersuchung chemischer Umsetzungsprozesse im Vordergrund, während bisher die Klassifikation von Substanzeigenschaften ein wichtiges Ziel war. In der Biologie beschäftigten sich [https://de.wikipedia.org/wiki/Jean-Baptiste_de_Lamarck Jean-Baptiste de Lamarck] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Charles_Darwin Charles Darwin] mit dem Prozess des Artenwandels und ergänzten insofern eine statische Artenklassifikation, wie sie [https://de.wikipedia.org/wiki/Carl_von_Linn%C3%A9 Carl von Linné] im 18. Jahrhundert aufgestellt hatte. | |||
Die [https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Philosophie politische Philosophie] beschäftigte sich im 19. Jahrhundert stärker mit der Analyse prozesshafter Wandlungen, beispielsweise bei [[Georg Wilhelm Friedrich Hegel]] und [[Karl Marx]]. Diese Betrachtungen lösten statische-geschichtslose Zustandsfiktionen ab, wie sie vorher beispielsweise von [[Thomas Hobbes]] und [[John Locke]] formuliert worden waren. | |||
=== Schelling und Schlegel === | |||
Ab Ende des [https://de.wikipedia.org/wiki/18._Jahrhundert 18. Jahrhunderts] erfährt der chemische Prozessbegriff eine Ausdehnung auf viele Phänomene der Naturwissenschaften. Dabei wird Leben als selbsterhaltender und organisierter Prozess interpretiert. [[Schelling|Friedrich Wilhelm Joseph Schelling]] (1775–1854) stellt die Begriffe „Prozeß“ und „[https://de.wikipedia.org/wiki/Organisation Organisation]“ als sich wechselseitig bedingend dar. Er bezieht außerdem „[[Arbeit (Philosophie)|Arbeit]]“ und „[[Produkt (Wirtschaft)|Produkt]]“ beziehungsweise „[[Produktion]]“ als „Prozeß“ aufeinander. Bei [[Friedrich Schlegel]] (1772–1829) ist die Natur ein Prozess. Er ersetzt vorhandene Gegenstandsbereichsgrenzen der Wissenschaft (wie „mineralisch“, „vegetabilisch“) durch Begriffe wie „Produkt“, „Prozeß“ und „[https://de.wikipedia.org/wiki/Element Element]“. | |||
=== Novalis === | |||
[https://de.wikipedia.org/wiki/Novalis Novalis] (1772–1801) versucht sich an einer Theorie des „allgemeinen Prozeß“. Dort sollte erstmals nicht nur der etablierte Prozessbegriff der Chemie und der aktuelle aus der Naturphilosophie einfließen, sondern auch der ursprüngliche, juristische Begriff. In seiner allgemeinen Prozess-Theorie kann der juristische Prozess als die Zeugung eines Urteils aufgefasst werden. Novalis verwendet auch als Erster die Redewendung vom „Prozeß der Geschichte“. Dieser wird gleichsam als Verbrennungsprozess interpretiert. | |||
=== Hegel === | |||
[https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Wilhelm_Friedrich_Hegel Georg Wilhelm Friedrich Hegel] (1770–1831) übernimmt zu Beginn des 19. Jahrhunderts den Prozessbegriff aus dem naturphilosophischen Diskurs der Zeit und dehnt dessen Bedeutungsrahmen weiter aus. So differenziert er zwischen einem „theoretischen Prozeß“, gemeint ist ein Prozess der sinnlichen Empfindung, und dem „praktischen Prozeß“. Hegel globalisiert und entspezifiziert den Begriff, indem er ihn mit „[https://de.wikipedia.org/wiki/Bewegung_(Physik) Bewegung]“ identifiziert. Schließlich bezieht er den Prozessbegriff auf sich selbst, spricht von der „Bewegung des Prozesses“ einerseits und dem „prozeßlosen Prozeß“ andererseits.{{Anmrkng A}}{{Anmrkng Enzlnchws}} | |||
Aktuelle Version vom 1. April 2026, 08:16 Uhr
pro-zeß lat.-frz.-deu. m. egtl. 'Vorangehen, (infolge daher) Fortschritt, Vorschreiten'; Verfahren (Recht),
Anm. Adelung: Prozess beziehe sich auf „die Art und Weise, wie eine Sache behandelt wird“.
- ‘Rechtsstreit, Gerichtsverfahren, Vorgang, Verlauf’,
- als Rechtsterminus entlehnt aus mlat. prōcessus ‘Rechtshandlung, gerichtliches Vorgehen, gerichtliche Entscheidung, Gerichtsverfahren’, auch ‘Handlungsweise, Vorgehen’,
- lat. prōcessus ‘das Vorwärts-, Fortschreiten, Verlauf, (erfolgreicher) Fortgang, Wachstum’,
- Prozeß in der besonders in den Naturwissenschaften üblichen Bedeutung ‘Vorgang, Verlauf’
- (zuerst 1528 bei Paracelsus vom Ablauf chemischer Reaktionen, verbreitet seit dem 19. Jh.)
- knüpft wie das wenig später aufkommende gleichbed. mfrz. frz. procès semantisch unmittelbar an lat. prōcessus an.
- – prozessieren
Prozeß
Ein Prozess (von lateinisch prōcēdere, „vorwärts gehen“) kann als ein Verlauf, eine Entwicklung [1] oder ganz allgemein als ein System von Bewegungen bezeichnet werden. Vergleichbare Begriffe sind auch „Hergang“, „Fortgang“, „Ablauf“ und „Vorgang“. [2] Die ursprüngliche Hauptbedeutung ist der Prozess als Rechtsbegriff.
Etymologie
Das Wort Prozess (Schreibung im 20. Jahrhundert Prozeß [A 1] , im 19. Jahrhundert häufig Process, etwas weniger häufig Proceß) ist in der spätmittelhochdeutschen Schreibung process und der Bedeutung „Erlass, gerichtliche Entscheidung“ im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert belegt. Es wurde aus dem lateinischen prōcessus („Fortgang, Fortschreiten“) entlehnt, das auf prōcēdere („vorwärtsgehen, vorrücken, vortreten“) zurückgeht. [A 2] Das lateinische procedere ist außerdem Ausgangspunkt für die Wörter Prozedur und Prozession. [3]
Das Wort kennzeichnete im Mittelalter ein Rechtsverfahren, insbesondere bei kirchlicher Rechtsprechung. Erst später erfolgte eine Verallgemeinerung zu „Verfahrensweise“, woraus die Bedeutung „Herstellungsverfahren medizinisch wirksamer Tinkturen“ entstand. Daraus entwickelte sich der Prozessbegriff der Chemie, und aus diesem der der Philosophie. [A 3]
Johann Christoph Adelung betont an der Wende des 18. zum 19. Jahrhunderts in seinem Grammatisch-kritischen Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, dass sich Prozess auf „die Art und Weise, wie eine Sache behandelt wird“ beziehe. Er beschreibt ausschließlich die Bedeutung in der Chemie und als Rechtsgang. [A 4] Zu Beginn des 20. Jahrhunderts stellt der Brockhaus in seiner Konversationslexikon-Ausgabe von 1911 die allgemeine Bedeutung von „Vorgang, Verlauf, Entwicklung“ einer Erwähnung der fachsprachlichen Bedeutung in Rechtswesen und Chemie voran. [A 5] Dazwischen liegt das 19. Jahrhundert, in welchem der Prozessbegriff insbesondere über die Naturphilosophie seine heutige Bedeutung erhielt.
Allgemeines
In den Natur- und Sozialwissenschaften ist Prozess heute eine Bezeichnung für den gerichteten Ablauf eines Geschehens. In betrieblich-organisatorischem Zusammenhang werden Prozesse präzisierend als Arbeitsprozesse, Geschäftsprozesse, Produktionsprozesse oder Wertschöpfungsprozesse bezeichnet. Prozesse nennt man auch in Computersystemen ablaufende Programme, die in der Regel Teile der Systemsoftware sind.
Ein deterministischer Prozess ist ein Prozess, bei dem jeder Zustand kausal von anderen, vorherigen, abhängig ist und von diesen bestimmt wird. Ein stochastischer Prozess (Zufallsprozess) ist einer, bei dem ein Zustand aus anderen Zuständen nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit folgt. Hier können nur statistische Gegebenheiten angenommen werden.
Herausbildung des heutigen Prozessbegriffs
In den Naturwissenschaften erfolgte im 19. Jahrhundert eine Hinwendung zu einer dynamisch-prozesshaften Betrachtungsweise, die eine statisch-klassifikatorische des 18. Jahrhunderts ablöste. So stand in der Chemie des 19. Jahrhunderts die Untersuchung chemischer Umsetzungsprozesse im Vordergrund, während bisher die Klassifikation von Substanzeigenschaften ein wichtiges Ziel war. In der Biologie beschäftigten sich Jean-Baptiste de Lamarck und Charles Darwin mit dem Prozess des Artenwandels und ergänzten insofern eine statische Artenklassifikation, wie sie Carl von Linné im 18. Jahrhundert aufgestellt hatte.
Die politische Philosophie beschäftigte sich im 19. Jahrhundert stärker mit der Analyse prozesshafter Wandlungen, beispielsweise bei Georg Wilhelm Friedrich Hegel und Karl Marx. Diese Betrachtungen lösten statische-geschichtslose Zustandsfiktionen ab, wie sie vorher beispielsweise von Thomas Hobbes und John Locke formuliert worden waren.
Schelling und Schlegel
Ab Ende des 18. Jahrhunderts erfährt der chemische Prozessbegriff eine Ausdehnung auf viele Phänomene der Naturwissenschaften. Dabei wird Leben als selbsterhaltender und organisierter Prozess interpretiert. Friedrich Wilhelm Joseph Schelling (1775–1854) stellt die Begriffe „Prozeß“ und „Organisation“ als sich wechselseitig bedingend dar. Er bezieht außerdem „Arbeit“ und „Produkt“ beziehungsweise „Produktion“ als „Prozeß“ aufeinander. Bei Friedrich Schlegel (1772–1829) ist die Natur ein Prozess. Er ersetzt vorhandene Gegenstandsbereichsgrenzen der Wissenschaft (wie „mineralisch“, „vegetabilisch“) durch Begriffe wie „Produkt“, „Prozeß“ und „Element“.
Novalis
Novalis (1772–1801) versucht sich an einer Theorie des „allgemeinen Prozeß“. Dort sollte erstmals nicht nur der etablierte Prozessbegriff der Chemie und der aktuelle aus der Naturphilosophie einfließen, sondern auch der ursprüngliche, juristische Begriff. In seiner allgemeinen Prozess-Theorie kann der juristische Prozess als die Zeugung eines Urteils aufgefasst werden. Novalis verwendet auch als Erster die Redewendung vom „Prozeß der Geschichte“. Dieser wird gleichsam als Verbrennungsprozess interpretiert.
Hegel
Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770–1831) übernimmt zu Beginn des 19. Jahrhunderts den Prozessbegriff aus dem naturphilosophischen Diskurs der Zeit und dehnt dessen Bedeutungsrahmen weiter aus. So differenziert er zwischen einem „theoretischen Prozeß“, gemeint ist ein Prozess der sinnlichen Empfindung, und dem „praktischen Prozeß“. Hegel globalisiert und entspezifiziert den Begriff, indem er ihn mit „Bewegung“ identifiziert. Schließlich bezieht er den Prozessbegriff auf sich selbst, spricht von der „Bewegung des Prozesses“ einerseits und dem „prozeßlosen Prozeß“ andererseits.
Anmerkungen
- ↑ Die Adelungsche s-Schreibung ist auch heute in vielen Belegstellen zu finden.
- ↑ Erstbelegung und lateinische Bedeutungen nach Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage, 2002.
- ↑ Mittelalterliche Verwendung und Bedeutungsausdehnung nach Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage, 2002.
- ↑ „Der Prozếß, […] Die Art und Weise, wie eine Sache behandelt wird; in welcher Bedeutung es besonders in der Chymie und After-Chymie üblich ist, wo man die vorgeschriebene Art und Weise, ein chymisches Product zur Wirklichkeit zu bringen, einen Prozeß zu nennen pflegt. 2. In engerer Bedeutung, die Art und Weise, nach welcher die vorkommenden Fälle vor Gericht abgehandelt werden. 1) Eigentlich, wo es die in den Gesetzen vorgeschriebene Ordnung ist, nach welcher die Rechtssachen verhandelt und zu Ende gebracht werden; der Rechtsgang. […] 2) Figürlich, ein Streit vor Gericht selbst; ein Rechtsstreit, Rechtshandel. […]“ Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Elektronische Volltext- und Faksimile-Edition nach der Ausgabe letzter Hand Leipzig 1793–1801 (online), abgerufen am 22. April 2008.
- ↑ „Prozéß (lat.), Vorgang, Verlauf, Entwicklung; im Rechtswesen der Rechtsgang, das gerichtliche Verfahren (Rechtsstreit), […]; auch die gesetzlichen Regeln darüber und deren wissenschaftliche Darstellung (s. Strafprozeß, Zivilprozeß); in der Chemie, s. Chemische Prozesse.“ Brockhaus. Kleines Konversations-Lexikon, Fünfte Auflage von 1911 (online), abgerufen am 22. April 2008.
Einzelnachweise
- ↑ Prozess, Lemma in: Mackensen – Großes Deutsches Wörterbuch, 1977.
- ↑ Siegrid Radszuweit/Martha Spalier, Knaurs Wörterbuch der Synonyme, Lexikographisches Institut, München 1982. - Synonyme Begriffe siehe dort, außerdem „Verlauf“ und „Entwicklung“.
- ↑ Duden «Etymologie» – Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache, 2. Auflage, Dudenverlag, 1989.