„Rechtszug“ – Versionsunterschied
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Die Seite wurde neu angelegt: „ *im heutigen Recht der Bundesrepublik Deutschland die [https://de.wikipedia.org/wiki/Instanz_(Recht) Instanz (Recht)] *seltener die [https://de.wikipedia.org/wiki/Berufung_(Recht) Berufung (Recht)] *im mittelalterlichen und zum Teil noch frühneuzeitlichen [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Recht_(Rechtstradition) deutschen Recht] das Vorbringen eines Rechtshandels aufgrund von Uneinigkeit unter den Gerichtsgenossen, den Parteien oder den Urteilern…“ |
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Aktuelle Version vom 25. August 2024, 18:55 Uhr
- im heutigen Recht der Bundesrepublik Deutschland die Instanz (Recht)
- seltener die Berufung (Recht)
- im mittelalterlichen und zum Teil noch frühneuzeitlichen deutschen Recht das Vorbringen eines Rechtshandels aufgrund von Uneinigkeit unter den Gerichtsgenossen, den Parteien oder den Urteilern an ein anderes (gleichrangiges) Rechtsprechungskollegium oder an eine Obrigkeit; siehe Rechtszug (Rechtsgeschichte) (Noch nicht auf WKPD angelegt)