▷ Recht
-s-Prozeß lat.-deu. entspr.
Rechtsverfahren
Ein
Prozess ist ein streitiges Verfahren vor einem
Gericht, das durch eine
Klage (im Falle des
Strafprozesses durch eine
Anklage) eingeleitet wird und darauf zielt, die Rechtslage durch eine
vollstreckbare Entscheidung (ein
Gerichtsurteil, einen
Gerichtsbeschluss oder einen
gerichtlichen Vergleich) zu klären.
Streitiges Verfahren
Der Begriff „streitiges“ Verfahren bezieht sich auf die Abgrenzung zu „nichtstreitigen“ Verfahren, die ebenfalls von Gerichten durchgeführt werden; zu den letzteren zählen z. B. Verfahren, die die Eintragung von grundstücksbezogenen Rechten in das Grundbuch betreffen. Sie zählen zum Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für den ein eigenes Verfahrensrecht gilt. Das deutsche Recht kennt kein einheitliches Prozessrecht. „Gerichtsverfahren“ ist also ein weiter gefasster, allgemeinerer Begriff als „Prozess“.
Die verschiedenen Gerichtszweige haben jeweils ihre eigenen Prozessordnungen.
Differenzierung
Als Aktivprozess bezeichnet man ein Gerichtsverfahren aus der Perspektive des Klägers. Dieser hat den Prozess initiiert. Dagegen führt der Beklagte einen Passivprozess – er hat den Prozess nicht angestrebt, sondern „erleidet“ ihn.
Siehe auch
Literatur