„Angeklagter“ – Versionsunterschied
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'''Angeklagter''' ist im deutschen [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozessrecht_(Deutschland) Strafverfahrensrecht] der [[Beschuldigte]] oder [[Angeschuldigte]], gegen den die Eröffnung des [[Hauptverfahren|Hauptverfahrens]] beschlossen ist (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__157.html § 157]</span> StPO).<sup class="reference" id="cite_ref-1">[https://de.wikipedia.org/wiki/Angeklagter#cite_note-1 [1]]</sup> | |||
Die Ermittlungstätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft im [[Ermittlungsverfahren|Vorverfahren]] richtet sich gegen den ''Beschuldigten''(<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163a.html § 163a]</span> StPO). Zur Begründung der Beschuldigteneigenschaft bedarf es eines objektiven [[Anfangsverdacht|Anfangsverdachts]]. Der Beschuldigte hat jederzeit das Recht auf den Beistand durch einen Verteidiger (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__137.html § 137]</span> StPO). | |||
Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer [[Anklageschrift]] bei dem zuständigen Gericht (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html § 170]</span> Abs. 1 StPO). Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des [[vorbereitendes Verfahren (Strafrecht)|vorbereitenden Verfahrens]] der ''Angeschuldigte'' einer Straftat hinreichend [https://de.wikipedia.org/wiki/Tatverdacht verdächtig] erscheint (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__203.html § 203]</span> StPO). Der Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist dem ''Angeklagten'' spätestens mit der Ladung zuzustellen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__215.html § 215]</span> StPO). Gegen einen [https://de.wikipedia.org/wiki/Ausbleiben ausgebliebenen] Angeklagten findet eine Hauptverhandlung grundsätzlich nicht statt (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__230.html § 230]</span> Abs. 1 StPO). | |||
Der Angeklagte hat das Recht zu schweigen. Aufgrund des [https://de.wikipedia.org/wiki/Aussageverweigerungsrecht Nemo-tenetur-Grundsatzes] dürfen aus dem Schweigen des Angeklagten keinerlei negative Schlüsse gezogen werden. Der Angeklagte wird zur Hauptverhandlung [https://de.wikipedia.org/wiki/Ladung_(Recht) geladen] und muss sein [https://de.wikipedia.org/wiki/Ausbleiben Ausbleiben] grundsätzlich genügend entschuldigen. Andernfalls kann er verhaftet und vorgeführt werden (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__216.html § 216]</span> StPO). | |||
In der Hauptverhandlung können auch der [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzlicher_Vertreter_(Deutschland) gesetzliche Vertreter], der Ehegatte oder der Lebenspartner Beistand des Angeklagten sein (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__149.html § 149]</span> StPO). Sie sind auf Verlangen zu hören. Im Vorverfahren unterliegt die Zulassung solcher Beistände dem richterlichen [https://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen Ermessen].<div class="mw-heading mw-heading2"> | |||
== Österreich == | == Österreich == | ||
</div | </div>Im Sinne der österreichischen [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozessrecht_(%C3%96sterreich) Strafprozessordnung] ist ''Angeklagter'' jeder Beschuldigte, gegen den Anklage eingebracht worden ist (§ 48 Abs. 1 Nr. 3, § 210 ff. StPO).<sup class="reference" id="cite_ref-2">[https://de.wikipedia.org/wiki/Angeklagter#cite_note-2 [2]]</sup><div class="mw-heading mw-heading2"> | ||
== Schweiz == | == Schweiz == | ||
</div | </div>Als beschuldigte Person gilt nach Art. 111 der Schweizerischen [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozessordnung_(Schweiz) Strafprozessordnung] die Person, die in einer Strafanzeige, einem Strafantrag oder von einer Strafbehörde in einer Verfahrenshandlung einer Straftat verdächtigt, beschuldigt oder angeklagt wird. Die beschuldigte Person ist Partei des Strafverfahrens (Art. 104 StPO).<sup class="reference" id="cite_ref-3">[https://de.wikipedia.org/wiki/Angeklagter#cite_note-3 [3]]</sup><div class="mw-heading mw-heading2"> | ||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||
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#<span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/Bernd_Heinrich_(Rechtswissenschaftler) Bernd Heinrich], [https://de.wikipedia.org/wiki/Tobias_Reinbacher Tobias Reinbacher]: [https://web.archive.org/web/20221019093931/https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02150500/2020/09-verfahrensbeteiligte-2-4.pdf ''Verfahrensbeteiligte II – Sonstige Beteiligte.''] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten <span class="webarchiv-memento">Memento</span>] des <span class="dewiki-iconexternal">[https://redirecter.toolforge.org/?url=https%3A%2F%2Fwww.jura.uni-wuerzburg.de%2Ffileadmin%2F02150500%2F2020%2F09-verfahrensbeteiligte-2-4.pdf Originals]</span> vom 19. Oktober 2022 im ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive]'') <small><span | |||
#<span class="reference-text">[https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafrecht/3/Seite.2460201.html ''Verdächtige, Beschuldigte und Angeklagte.''] Bundesministerium für Finanzen, 23. März 2022.</span> | # <span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/Bernd_Heinrich_(Rechtswissenschaftler) Bernd Heinrich], [https://de.wikipedia.org/wiki/Tobias_Reinbacher Tobias Reinbacher]: [https://web.archive.org/web/20221019093931/https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02150500/2020/09-verfahrensbeteiligte-2-4.pdf ''Verfahrensbeteiligte II – Sonstige Beteiligte.''] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten <span class="webarchiv-memento">Memento</span>] des <span class="dewiki-iconexternal">[https://redirecter.toolforge.org/?url=https%3A%2F%2Fwww.jura.uni-wuerzburg.de%2Ffileadmin%2F02150500%2F2020%2F09-verfahrensbeteiligte-2-4.pdf Originals]</span> vom 19. Oktober 2022 im ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive]'') <small><span aria-hidden="true" role="presentation" class="wp_boppel noviewer"><span title="i">[[Datei:15px-Pictogram_voting_info.svg.png|15x15px]]</span></span> '''Info:''' Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß [https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:InternetArchiveBot/Anleitung/Archivlink Anleitung]und entferne dann diesen Hinweis.</small> Stand: 1. Oktober 2020.</span> | ||
#<span class="reference-text">vgl. Wolfgang Wohlers: [https://www.ius.uzh.ch/dam/jcr:00000000-303e-5b97-ffff-ffffba8c7eec/SPO-HS11-ganzseitig.pdf ''Strafprozessrecht.''] § 5 Verfahrensbeteiligte, Folie 81 ff. Universität Zürich, abgerufen am 19. Oktober 2022.</span> | # <span class="reference-text">[https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafrecht/3/Seite.2460201.html ''Verdächtige, Beschuldigte und Angeklagte.''] Bundesministerium für Finanzen, 23. März 2022.</span> | ||
# <span class="reference-text">vgl. Wolfgang Wohlers: [https://www.ius.uzh.ch/dam/jcr:00000000-303e-5b97-ffff-ffffba8c7eec/SPO-HS11-ganzseitig.pdf ''Strafprozessrecht.''] § 5 Verfahrensbeteiligte, Folie 81 ff. Universität Zürich, abgerufen am 19. Oktober 2022.</span> | |||
Aktuelle Version vom 29. August 2024, 10:09 Uhr
angeklagt-er mhdt.-dt. m. ‘vor Gericht eines Verbrechens oder Vergehens Beschuldigter (a.s. Verdächtiger’ (15. Jh.), substantiviertes Part. Prät. zu anklagen.
Angeklagter ist im deutschen Strafverfahrensrecht der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist (§ 157 StPO).[1]
Die Ermittlungstätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft im Vorverfahren richtet sich gegen den Beschuldigten(§ 163a StPO). Zur Begründung der Beschuldigteneigenschaft bedarf es eines objektiven Anfangsverdachts. Der Beschuldigte hat jederzeit das Recht auf den Beistand durch einen Verteidiger (§ 137 StPO).
Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht (§ 170 Abs. 1 StPO). Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint (§ 203 StPO). Der Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zuzustellen (§ 215 StPO). Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptverhandlung grundsätzlich nicht statt (§ 230 Abs. 1 StPO).
Der Angeklagte hat das Recht zu schweigen. Aufgrund des Nemo-tenetur-Grundsatzes dürfen aus dem Schweigen des Angeklagten keinerlei negative Schlüsse gezogen werden. Der Angeklagte wird zur Hauptverhandlung geladen und muss sein Ausbleiben grundsätzlich genügend entschuldigen. Andernfalls kann er verhaftet und vorgeführt werden (§ 216 StPO).
In der Hauptverhandlung können auch der gesetzliche Vertreter, der Ehegatte oder der Lebenspartner Beistand des Angeklagten sein (§ 149 StPO). Sie sind auf Verlangen zu hören. Im Vorverfahren unterliegt die Zulassung solcher Beistände dem richterlichen Ermessen.
Österreich
Im Sinne der österreichischen Strafprozessordnung ist Angeklagter jeder Beschuldigte, gegen den Anklage eingebracht worden ist (§ 48 Abs. 1 Nr. 3, § 210 ff. StPO).[2]
Schweiz
Als beschuldigte Person gilt nach Art. 111 der Schweizerischen Strafprozessordnung die Person, die in einer Strafanzeige, einem Strafantrag oder von einer Strafbehörde in einer Verfahrenshandlung einer Straftat verdächtigt, beschuldigt oder angeklagt wird. Die beschuldigte Person ist Partei des Strafverfahrens (Art. 104 StPO).[3]
Einzelnachweise
- Bernd Heinrich, Tobias Reinbacher: Verfahrensbeteiligte II – Sonstige Beteiligte. ( des vom 19. Oktober 2022 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitungund entferne dann diesen Hinweis. Stand: 1. Oktober 2020.
- Verdächtige, Beschuldigte und Angeklagte. Bundesministerium für Finanzen, 23. März 2022.
- vgl. Wolfgang Wohlers: Strafprozessrecht. § 5 Verfahrensbeteiligte, Folie 81 ff. Universität Zürich, abgerufen am 19. Oktober 2022.