„Gebot“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 13:35 Uhr
ge-Bot ahd.-deu., n. ‘Befehl, Anordnung, Vorschrift’,
- Ww
- Gebot (Ethik), in der Ethik und Religionswissenschaft eine verbindliche Anweisung
- Gebot (Rechtswissenschaft), in der Rechtswissenschaft und Normentheorie ebenfalls eine verbindliche Anweisung, aber nur zu einem (aktiven) Tun (Gegensatz zum Verbot)
- bei einer Auktion das Nennen eines Preises, den ein Bieter zu zahlen bereit ist. Der Bieter macht ein Angebot (Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet ist)
Siehe auch: