„Fall (Kasus)“ – Versionsunterschied
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Die Seite wurde neu angelegt: „<p>Fall<sup>2</sup> | Fall<sup>1</sup> | sprachkundlicher ''Fall'' ‘Kasus’, lat. ''cāsus ''das bereits in ahd. Zeit durch ''fal'' übersetzt wird, und von frz. ''cas'' ‘Fall’, vgl. Wendungen wie ''setzen wir den Fall'' (frz. ''posons le cas''), ''auf alle Fälle'' (frz. ''en tout cas''), ''das ist ganz mein Fall'' (frz.'' c’est là mon cas'').</p> <!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>Die Verwendungsweisen sind beeinflußt vo…“ |
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'''Fall<sup>2</sup>''' [[fall]], drückt Abhängigkeit des Satzteil aus, der von einem Wort regiert wird, oder bezeichnet verschiedene Wirkweisen von Umstandsworten. | |||
Deutsch nutzt gemäß Sprachkunde (meist) vier wortgestaltende ''Fälle'' (durch Wortformen des Hauptwort mit Artikel markierter ''Fall'') in der Art, wie sie erfragt werden können (wobei Sprache für gewöhnlich keinem starren Muster folge leistet, so sehr die Sprachwissenschaftler es durch das Aufstellen von zweiwertig sprachkundlichen Gesetzmäßigkeiten in den Sprachgebrauch einzubringen suchen: | |||
* 1. Fall, Wer/Was-Fall (Nominativ) „wer … ?“, „was … ?“ | |||
* 2. Fall, [[Wesfall]] ([[Wessenfall]], Genitiv) „wessen … ?“ | |||
* 3. Fall, [[Wemfall]] (Dativ) „wem … ?“ | |||
* 4. Fall, [[Wenfall]] (Akkusativ) „wen … ?“ | |||
Urindogermanisch kannte acht oder neun Fälle, wobei die zählweise je nach Urtext voneinander abweicht nd die weiteren ''Fälle'' ''sind'': | |||
* [[Woherfall]] (Ablativ) „woher … ?“ | |||
* [[Womitfall]] (Instrumental, Instrumentalis) „womit … ?“ | |||
* [[Zielfall]] ([[Nehmfall]], Allativ, Direktiv) „wohin … ?“ | |||
* [[Anredefall]] (Ruffall, Vokativ) Wer gemeint ist, angeredet wird, auf wenn sich eine Aussage bezieht. | |||
* [[Ortfall]] (Lokativ) „wo, woher … ?“ | |||
*Woherfall (Ablativ) „woher … ?“ | |||
*Womitfall (Instrumental, Instrumentalis) „womit … | |||
*Zielfall (Nehmfall, Allativ, Direktiv) „wohin … | |||
*Anredefall (Ruffall, Vokativ) Wer gemeint ist, angeredet wird, auf wenn sich eine Aussage bezieht. | |||
*Ortfall (Lokativ) „wo, woher … | |||
Aktuelle Version vom 27. Juli 2024, 07:10 Uhr
Fall2 fall, drückt Abhängigkeit des Satzteil aus, der von einem Wort regiert wird, oder bezeichnet verschiedene Wirkweisen von Umstandsworten.
Deutsch nutzt gemäß Sprachkunde (meist) vier wortgestaltende Fälle (durch Wortformen des Hauptwort mit Artikel markierter Fall) in der Art, wie sie erfragt werden können (wobei Sprache für gewöhnlich keinem starren Muster folge leistet, so sehr die Sprachwissenschaftler es durch das Aufstellen von zweiwertig sprachkundlichen Gesetzmäßigkeiten in den Sprachgebrauch einzubringen suchen:
- 1. Fall, Wer/Was-Fall (Nominativ) „wer … ?“, „was … ?“
- 2. Fall, Wesfall (Wessenfall, Genitiv) „wessen … ?“
- 3. Fall, Wemfall (Dativ) „wem … ?“
- 4. Fall, Wenfall (Akkusativ) „wen … ?“
Urindogermanisch kannte acht oder neun Fälle, wobei die zählweise je nach Urtext voneinander abweicht nd die weiteren Fälle sind: