„Partei (Recht)“ – Versionsunterschied
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* Dieser Artikel oder Absatz stellt die [https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Deutschlandlastige_Artikel Situation in Deutschland] dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.</div><p>Im [https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilprozessrecht Zivilprozess] sind dies regelmäßig der [https://de.wikipedia.org/wiki/Kl%C3%A4ger Kläger] und der [https://de.wikipedia.org/wiki/Beklagter Beklagte], ebenso im Rechtsstreit vor den [https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgericht_(Deutschland) Verwaltungsgerichten], [https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgericht Sozialgerichten] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgericht Arbeitsgerichten].</p><p>Jedoch gibt es in etlichen besonderen Verfahrensarten auch abweichende Bezeichnungen. Unter anderem in [https://de.wikipedia.org/wiki/Familiensache_(Recht) Familiensachen], im [https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren Mahnverfahren], im [https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe Prozesskostenhilfeverfahren], bei der [https://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung Teilungsversteigerung] sowie in den zur [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Gerichtsbarkeit_(Deutschland) Freiwilligen Gerichtsbarkeit] gehörenden Verfahren werden die Parteien als [https://de.wikipedia.org/wiki/Antragsteller Antragsteller] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Antragsgegner Antragsgegner] bezeichnet. Außerdem wird nach <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__113.html § 113]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_das_Verfahren_in_Familiensachen_und_in_den_Angelegenheiten_der_freiwilligen_Gerichtsbarkeit FamFG] bei der Anwendung der Zivilprozessordnung bei [https://de.wikipedia.org/wiki/Familiensache_(Recht) Familiensachen] und in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Gerichtsbarkeit_(Deutschland) freiwilligen Gerichtsbarkeit] eine Partei als '''Beteiligter''' bezeichnet.</p><p>Im [https://de.wikipedia.org/wiki/Beschwerde_(deutsches_Recht) Beschwerdeverfahren] werden die Parteien als Beschwerdeführer und Beschwerdegegner, im [https://de.wikipedia.org/wiki/Berufung_(Recht) Berufungsverfahren] als Berufungskläger und Berufungsbeklagter, im [https://de.wikipedia.org/wiki/Revision_(Recht) Revisionsverfahren] als Revisionskläger und Revisionsbeklagter bezeichnet. Im Verfahren über eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Einstweilige_Verf%C3%BCgung einstweilige Verfügung] sind die Bezeichnungen Verfügungskläger und Verfügungsbeklagter, im [https://de.wikipedia.org/wiki/Arrest_(Zivilprozess) Arrestverfahren] die Bezeichnungen Arrestkläger und Arrestbeklagter üblich.</p><p>Auch die [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzlicher_Vertreter gesetzlichen Vertreter] einer Partei – etwa die [https://de.wikipedia.org/wiki/Elterliche_Sorge_(Deutschland) sorgeberechtigten] Eltern von [https://de.wikipedia.org/wiki/Minderj%C3%A4hrigkeit Minderjährigen] oder der [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung_(Deutschland) Geschäftsführer] einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_mit_beschr%C3%A4nkter_Haftung_(Deutschland) GmbH] – werden als Partei angesehen und können daher nicht als [https://de.wikipedia.org/wiki/Zeuge Zeugen] vernommen werden.</p><p>Im [https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckungsverfahren] sind der [https://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%A4ubiger Gläubiger] und der [https://de.wikipedia.org/wiki/Schuldner Schuldner] Partei.</p><p>Im Zwangsversteigerungsverfahren nach dem [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_die_Zwangsversteigerung_und_die_Zwangsverwaltung ZVG] sind neben dem Gläubiger und dem Schuldner auch der [https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum Eigentümer] (wenn Eigentümer und Schuldner unterschiedliche Personen sind), die Inhaber von Rechten an dem Grundstück (beispielsweise ''Wegerecht, Überbaurecht''), die Mieter und die Parteien, welche ein Recht anmelden, Beteiligte am Verfahren.</p><div class="mw-heading mw-heading2"> | |||
== Strafprozess == | == Strafprozess == | ||
</div><p>Im [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozess Strafprozess] heißt die Partei, gegen die sich das Verfahren richtet, je nach Verfahrensstadium [https://de.wikipedia.org/wiki/Beschuldigter Beschuldigter], [https://de.wikipedia.org/wiki/Angeschuldigter Angeschuldigter], [https://de.wikipedia.org/wiki/Angeklagter Angeklagter] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Verurteilter Verurteilter], im [https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeitenverfahren] und im [https://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringungsverfahren Unterbringungsverfahren] Betroffener.</p><div class="mw-heading mw-heading2"> | </div><p>Im [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozess Strafprozess] heißt die Partei, gegen die sich das Verfahren richtet, je nach Verfahrensstadium [https://de.wikipedia.org/wiki/Beschuldigter Beschuldigter], [https://de.wikipedia.org/wiki/Angeschuldigter Angeschuldigter], [https://de.wikipedia.org/wiki/Angeklagter Angeklagter] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Verurteilter Verurteilter], im [https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeitenverfahren] und im [https://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringungsverfahren Unterbringungsverfahren] Betroffener.</p><div class="mw-heading mw-heading2"> | ||
Aktuelle Version vom 4. September 2024, 13:45 Uhr
Als Parteien bezeichnet man die an einem Gerichtsverfahren durch das Prozessrecht vorgesehenen beteiligten Rechtssubjekte.
Zivilprozess
- Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Im Zivilprozess sind dies regelmäßig der Kläger und der Beklagte, ebenso im Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Arbeitsgerichten.
Jedoch gibt es in etlichen besonderen Verfahrensarten auch abweichende Bezeichnungen. Unter anderem in Familiensachen, im Mahnverfahren, im Prozesskostenhilfeverfahren, bei der Teilungsversteigerung sowie in den zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit gehörenden Verfahren werden die Parteien als Antragsteller und Antragsgegner bezeichnet. Außerdem wird nach § 113 FamFG bei der Anwendung der Zivilprozessordnung bei Familiensachen und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Partei als Beteiligter bezeichnet.
Im Beschwerdeverfahren werden die Parteien als Beschwerdeführer und Beschwerdegegner, im Berufungsverfahren als Berufungskläger und Berufungsbeklagter, im Revisionsverfahren als Revisionskläger und Revisionsbeklagter bezeichnet. Im Verfahren über eine einstweilige Verfügung sind die Bezeichnungen Verfügungskläger und Verfügungsbeklagter, im Arrestverfahren die Bezeichnungen Arrestkläger und Arrestbeklagter üblich.
Auch die gesetzlichen Vertreter einer Partei – etwa die sorgeberechtigten Eltern von Minderjährigen oder der Geschäftsführer einer GmbH – werden als Partei angesehen und können daher nicht als Zeugen vernommen werden.
Im Zwangsvollstreckungsverfahren sind der Gläubiger und der Schuldner Partei.
Im Zwangsversteigerungsverfahren nach dem ZVG sind neben dem Gläubiger und dem Schuldner auch der Eigentümer (wenn Eigentümer und Schuldner unterschiedliche Personen sind), die Inhaber von Rechten an dem Grundstück (beispielsweise Wegerecht, Überbaurecht), die Mieter und die Parteien, welche ein Recht anmelden, Beteiligte am Verfahren.
Strafprozess
Im Strafprozess heißt die Partei, gegen die sich das Verfahren richtet, je nach Verfahrensstadium Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagter oder Verurteilter, im Ordnungswidrigkeitenverfahren und im Unterbringungsverfahren Betroffener.
Materielles Recht
Als Rechtsbegriff werden im Schuldrecht regelmäßig die Vertragsparteien eines Vertrages unterschieden, so z. B. ausdrücklich in § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Literatur
- Gunter Wesener: Prozessparteien. in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Band IV (1990) Sp. 62–66.