„Definitionsnorm“ – Versionsunterschied
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Zuweilen wird ein Begriff im Gesetz selbst definiert. Man spricht dann von einer '''[[Legaldefinition]]'''. vgl. '''[[Ausfüllungsnorm]]''' | Zuweilen wird ein Begriff im Gesetz selbst definiert. Man spricht dann von einer '''[[Legaldefinition]]'''. vgl. '''[[Ausfüllungsnorm]]''' | ||
Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:30 Uhr
Definition-s-Norm lat.-deu. Wrtdtng: legt fest, wie in einer Rechtsnorm vorkommende Rechtsbegriffe, Begriffe und Worte verstanden werden sollen.
Zuweilen wird ein Begriff im Gesetz selbst definiert. Man spricht dann von einer Legaldefinition. vgl. Ausfüllungsnorm