„Ausnahmenorm“ – Versionsunterschied
Erscheinungsbild
| [ungesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Weiterleitung auf Ausnahme entfernt Markierungen: Weiterleitung entfernt Visuelle Bearbeitung |
K Klaus verschob die Seite Ausnahmenot nach Ausnahmenorm, ohne dabei eine Weiterleitung anzulegen |
| (Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |
(kein Unterschied)
| |
Aktuelle Version vom 7. September 2024, 13:08 Uhr
Ausnahmen sind Rechtsnormen, die aus ganz speziellen Gründen anordnen, daß eine sonst angeordnete Rechtsfolge nicht eintritt. Man erkennt sie daran, daß ihre ratio nicht verallgemeinerungsfähig ist.