„Gegennorm“ – Versionsunterschied
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Die Seite wurde neu angelegt: „gegen{{–}}Norm {{lat.-dt.}} die sich aus einer Norm ergebende Rechtsfolge ist oft nur ein vorläufiges Ergebnis. Denn es gibt Normen, die diese Rechtsfolge aufheben. * rechtshemmende Normen * rechtsvernichtende Normen * Einrede, im materiell-rechtlichen Sinn, siehe ''Einwendung'' * Einrede (prozessual), Einrede im deutschen Zivilprozessrecht * Ausnahmenorm“ |
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* [[rechtsvernichtende Normen]] | * [[rechtsvernichtende Normen]] | ||
* Einrede, im materiell-rechtlichen Sinn, siehe ''[[ | * Einrede, im materiell-rechtlichen Sinn, siehe ''[[Einwendung]]'' | ||
* [[Einrede (prozessual)]], Einrede im deutschen Zivilprozessrecht | * [[Einrede|Einrede (prozessual)]], Einrede im deutschen Zivilprozessrecht | ||
* [[Ausnahmenorm]] | * [[Ausnahmenorm]] | ||
Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:44 Uhr
gegen–Norm lat.-deu. die sich aus einer Norm ergebende Rechtsfolge ist oft nur ein vorläufiges Ergebnis. Denn es gibt Normen, die diese Rechtsfolge aufheben.
- rechtshemmende Normen
- rechtsvernichtende Normen
- Einrede, im materiell-rechtlichen Sinn, siehe Einwendung
- Einrede (prozessual), Einrede im deutschen Zivilprozessrecht
- Ausnahmenorm