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„kondizier“ – Versionsunterschied

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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 07:52 Uhr

kondiz-ier, kond-izier, lat.-frz.-deu.

Verb (Deutsch)
Worttrennung: kon·di·zie·ren
Präteritum: kon·di·zier·te
Partizip II:kon·di·ziert
Aussprache: IPA: [kɔndiˈt͡siːʁən]
Person Wortform
Präsens ich kondiziere
du kondizierst
er, sie, es kondiziert
Präteritum ich kondizierte
Konjunktiv II ich kondizierte
Imperativ Singular kondiziere!

kondizier!

Plural kondiziert!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
kondiziert haben
Alle weiteren Formen: Flexion:kondizieren

kondizieren

von lat. condicere ‚versprechen, verabreden, sich über etwas verständigen, bestimmen, festsetzen‘.

Bedeutungen:

[1] Rechtswissenschaft: etwas ohne Rechtsgrund Erlangtes von dessen Empfänger herausverlangen (im deutschen Zivilrecht nach den §§ 812 ff. BGB)

Beispiele:

[1] Hat der bisherige Leistungsaustausch einen Rechtsgrund gehabt, so gibt es nichts zu kondizieren.
[1] Nachdem der Kaufvertrag wirksam angefochten war, kondizierteHerr Müller seine Leistung, die in der Verschaffung von Eigentum und Besitz an der Kaufsache bestanden hatte, beim Käufer.
[1] „Infolge der Unwirksamkeit des Darlehensvertrags könne die Klägerin die bezahlten Darlehensraten kondizieren.“[3]

Wortbildungen:

Kondiktion, Kondizierung