„kassatorisch“ – Versionsunterschied
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nennt man eine | * von frz. ''casser''‚ kaputt machen, zerstören; von lat. ''[[cassare]], 'für [[ungültig]] erklären, [[abschaffen]], [[aufheben]]';'' | ||
* ''kassatorische [http://www.zeno.org/Brockhaus-1911/A/Klausel Klausel],'' einem [http://www.zeno.org/Brockhaus-1911/A/Vertrag Vertrage] beigefügter Nebenvertrag, wonach, wem ein Teil den [http://www.zeno.org/Brockhaus-1911/A/Vertrag Vertrag] nicht erfüllt, der andere an ihn nicht gebunden sein soll. | |||
, wonach in einem gewissen Falle das abgeschlossene Rechtsgeschäft als gar nicht abgeschlossen gelten soll. | * kassatorisch nennt man eine <span class="mw-page-title-main">Kassation</span>, wonach in einem gewissen Falle das abgeschlossene Rechtsgeschäft als gar nicht abgeschlossen gelten soll. | ||
Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 07:54 Uhr
kassatorisch lat.-frz.-deu. aufhebend; vgl. kassieren, Kassation
- von frz. casser‚ kaputt machen, zerstören; von lat. cassare, 'für ungültig erklären, abschaffen, aufheben';
- kassatorische Klausel, einem Vertrage beigefügter Nebenvertrag, wonach, wem ein Teil den Vertrag nicht erfüllt, der andere an ihn nicht gebunden sein soll.
- kassatorisch nennt man eine Kassation, wonach in einem gewissen Falle das abgeschlossene Rechtsgeschäft als gar nicht abgeschlossen gelten soll.