„Einleitungssatz“ – Versionsunterschied
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Im Zivilurteil gliedert er sich zumeist in einen Einleitungssatz, der die [https://de.wikipedia.org/wiki/Kardinalfrage Kardinalfragen] an den Fall (''wer will was von wem woraus'') in dieser Reihenfolge beantwortet, in das unstreitige Parteivorbringen, das streitige Klägervorbringen, die Parteianträge, das Verteidigungsvorbringen des Beklagten und als letztes die Prozessgeschichte.<p>Die einzelnen Tatbestandsteile kennzeichnet der [https://de.wikipedia.org/wiki/Richter Richter] stilistisch durch folgende [https://de.wikipedia.org/wiki/Modus_(Grammatik) Modi] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Tempus Tempora]:</p> | |||
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Aktuelle Version vom 16. September 2024, 17:11 Uhr
Im Zivilurteil gliedert er sich zumeist in einen Einleitungssatz, der die Kardinalfragen an den Fall (wer will was von wem woraus) in dieser Reihenfolge beantwortet, in das unstreitige Parteivorbringen, das streitige Klägervorbringen, die Parteianträge, das Verteidigungsvorbringen des Beklagten und als letztes die Prozessgeschichte.
Die einzelnen Tatbestandsteile kennzeichnet der Richter stilistisch durch folgende Modi und Tempora:
| Präsens | Imperfekt/Präteritum | Perfekt | |
|---|---|---|---|
| Indikativ | Einleitungssatz Anträge |
unstreitige Tatsachen | Prozessgeschichte |
| Konjunktiv | Rechtsansichten | streitige Tatsachenbehauptungen |