„Gesetzesmaterialien“ – Versionsunterschied
| [ungesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Die Seite wurde neu angelegt: „<p>'''Gesetzesmaterialien''' sind eine systematische Sammlung von Dokumenten, die ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebung Gesetzgebungsverfahren] in einer gesetzgebenden [https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft Körperschaft] und damit die Entstehungsgeschichte eines [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz Gesetzes] dokumentieren.</p><p>Gesetzesmaterialien werden insbesondere zu später verkündeten Gesetzen veröffentlicht, aber auch zu nic…“ |
K Textersetzung - „== Weblinks ==“ durch „== Weblinks == Kategorie:Wikipedia.de Artikel“ |
||
| (2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Gesetzesmaterialie]][[-n]] | |||
'''Gesetzesmaterialien''' sind eine systematische Sammlung von Dokumenten, die ein [[Gesetzgebung]]sverfahren in einer gesetzgebenden [[Körperschaft]] und damit die Entstehungsgeschichte eines [[Gesetz]]es dokumentieren. | |||
Gesetzesmaterialien werden insbesondere zu später verkündeten Gesetzen veröffentlicht, aber auch zu nicht verabschiedeten Gesetzen dokumentiert. | |||
Neben im bundesdeutschen [[Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien]] (DIP) öffentlich zugänglichen Materialien wie den [[Gesetzentwurf|Gesetzentwürfen]] gibt es auch nicht zur Veröffentlichung bestimmte Dokumente wie Ausschussprotokolle und sonstige Materialien der Ausschüsse, Stellungnahmen von Sachverständigen, Formulierungshilfen, Gutachten, Eingaben von Verbänden und vergleichbare Unterlagen.<ref> [https://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/ueberblick/gesdok/196788 ''Gesetzesdokumentation''], Webseite des [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestags]], abgerufen am 4. April 2017.</ref> | |||
Die deutschen [[Landesparlament|Landtage]] unterhalten dem DIP vergleichbare Informationsportale.<ref>Beispiele: [https://www.bayern.landtag.de/dokumente/drucksachen/ ''Drucksachen und Protokolle''] Webseite des Bayerischen Landtags; {{Webarchiv|url=http://www.landtag.ltsh.de/infothek/ |wayback=20111110145217 |text=''Parlamentsdokumente'' }} Webseite des Schleswig-Holsteinischen Landtags, abgerufen am 4. April 2017.</ref> | |||
Während des Gesetzgebungsprozesses sind die Gesetzesmaterialien Grundlage für die innerparlamentarische Information und Beratung. Nach der Verkündung können sie die Einhaltung des Gesetzgebungsverfahrens dokumentieren, etwa zur Prüfung der Gesetzgebungskompetenz bei einer [[Normenkontrolle]].<ref>[http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20021024_2bvf000101 BVerfG, Urteil vom 24. Oktober 2002 – 2 BvF 1/01], Rn. 154, 158 f.; BVerfGE 111, 225</ref> Sie werden ebenfalls zur historischen [[Auslegung (Recht)|Auslegung]] des betreffenden Gesetzes sowie zur rechts- oder politikwissenschaftlichen, aber auch historischen Forschung herangezogen. | |||
In Österreich gibt es das [[Rechtsinformationssystem der Republik Österreich]] (RIS). | |||
In der Schweiz gehören die Gesetzesmaterialien zu den amtlichen Dokumenten gemäß Art. 5 des [[Öffentlichkeitsgesetz]]es und sind jeder Person zugänglich zu machen.<ref>Laurenz Rotach: ''Zugang zu den Materialien des Gesetzgebungsverfahrens.'' LeGes 2008, S. 245–269. {{Webarchiv|url=https://www.bk.admin.ch/themen/lang/00938/02124/04296/index.html?lang=de |wayback=20170404220029 |text=Link zum Download }} auf der Website der [[Schweizerische Bundeskanzlei|Schweizerischen Bundeskanzlei]], abgerufen am 4. April 2017</ref> | |||
== Literatur == | == Literatur == | ||
* Christian Waldhoff: ''„Der Gesetzgeber schuldet nichts als das Gesetz.“ Zu alten und neuen Begründungspflichten des parlamentarischen Gesetzgebers.'' In: Festschrift für Josef Isensee, 2007, S. 325 ff. | |||
*Christian Waldhoff: ''„Der Gesetzgeber schuldet nichts als das Gesetz.“ Zu alten und neuen Begründungspflichten des parlamentarischen Gesetzgebers.'' In: Festschrift für Josef Isensee, 2007, S. 325 ff. | * Uwe Kischel: ''Die Begründung. Zur Erläuterung staatlicher Entscheidungen gegenüber dem Bürger.'' [https://www.mohr.de/buch/die-begruendung-9783161479014 Mohr Siebeck], 2003, ISBN 978-3-16-147901-4. | ||
*Uwe Kischel: ''Die Begründung. Zur Erläuterung staatlicher Entscheidungen gegenüber dem Bürger.'' [https://www.mohr.de/buch/die-begruendung-9783161479014 Mohr Siebeck], 2003, | |||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
[[Kategorie:Wikipedia.de Artikel]] | |||
*[ | * [[Christian Waldhoff]]: [http://waldhoff.rewi.hu-berlin.de/doc/lehre2012ws/rsr/gesetzesmaterialien.pdf ''Gesetzesmaterialien aus verfassungsrechtlicher Perspektive''] [[Humboldt-Universität]], 2012 | ||
*[ | * [[Kurt Georg Wernicke]]: [https://www.bundestag.de/resource/blob/190176/6bfb78a4854da6c99aa746f40d4822bd/BeitragParlamentsdokumentationWernicke-data.pdf ''Parlamentsdokumentation in Bonn''] ohne Jahr, 36 S. | ||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||
</ | <references /> | ||
[[Kategorie:Verfassungsrecht]] | |||
[[Kategorie:Gesetzgebungslehre]] | |||
[[Kategorie:Dokumentation]] | |||
Aktuelle Version vom 2. April 2026, 14:27 Uhr
Gesetzesmaterialien sind eine systematische Sammlung von Dokumenten, die ein Gesetzgebungsverfahren in einer gesetzgebenden Körperschaft und damit die Entstehungsgeschichte eines Gesetzes dokumentieren.
Gesetzesmaterialien werden insbesondere zu später verkündeten Gesetzen veröffentlicht, aber auch zu nicht verabschiedeten Gesetzen dokumentiert. Neben im bundesdeutschen Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) öffentlich zugänglichen Materialien wie den Gesetzentwürfen gibt es auch nicht zur Veröffentlichung bestimmte Dokumente wie Ausschussprotokolle und sonstige Materialien der Ausschüsse, Stellungnahmen von Sachverständigen, Formulierungshilfen, Gutachten, Eingaben von Verbänden und vergleichbare Unterlagen.[1]
Die deutschen Landtage unterhalten dem DIP vergleichbare Informationsportale.[2]
Während des Gesetzgebungsprozesses sind die Gesetzesmaterialien Grundlage für die innerparlamentarische Information und Beratung. Nach der Verkündung können sie die Einhaltung des Gesetzgebungsverfahrens dokumentieren, etwa zur Prüfung der Gesetzgebungskompetenz bei einer Normenkontrolle.[3] Sie werden ebenfalls zur historischen Auslegung des betreffenden Gesetzes sowie zur rechts- oder politikwissenschaftlichen, aber auch historischen Forschung herangezogen.
In Österreich gibt es das Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (RIS).
In der Schweiz gehören die Gesetzesmaterialien zu den amtlichen Dokumenten gemäß Art. 5 des Öffentlichkeitsgesetzes und sind jeder Person zugänglich zu machen.[4]
Literatur
- Christian Waldhoff: „Der Gesetzgeber schuldet nichts als das Gesetz.“ Zu alten und neuen Begründungspflichten des parlamentarischen Gesetzgebers. In: Festschrift für Josef Isensee, 2007, S. 325 ff.
- Uwe Kischel: Die Begründung. Zur Erläuterung staatlicher Entscheidungen gegenüber dem Bürger. Mohr Siebeck, 2003, ISBN 978-3-16-147901-4.
Weblinks
- Christian Waldhoff: Gesetzesmaterialien aus verfassungsrechtlicher Perspektive Humboldt-Universität, 2012
- Kurt Georg Wernicke: Parlamentsdokumentation in Bonn ohne Jahr, 36 S.
Einzelnachweise
- ↑ Gesetzesdokumentation, Webseite des Deutschen Bundestags, abgerufen am 4. April 2017.
- ↑ Beispiele: Drucksachen und Protokolle Webseite des Bayerischen Landtags; Parlamentsdokumente (Memento vom 10. November 2011 im Internet Archive) Webseite des Schleswig-Holsteinischen Landtags, abgerufen am 4. April 2017.
- ↑ BVerfG, Urteil vom 24. Oktober 2002 – 2 BvF 1/01, Rn. 154, 158 f.; BVerfGE 111, 225
- ↑ Laurenz Rotach: Zugang zu den Materialien des Gesetzgebungsverfahrens. LeGes 2008, S. 245–269. Link zum Download (Memento vom 4. April 2017 im Internet Archive) auf der Website der Schweizerischen Bundeskanzlei, abgerufen am 4. April 2017