„terminus ad quem“ – Versionsunterschied
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Für Ereignisdatierungen, die sich innerhalb einer bestimmten Zeitspanne eingrenzen lassen, werden vorzugsweise die Begriffe ''[[terminus a quo]]'' (lat. ‚Zeitpunkt ab dem‘) für den frühestmöglichen und ''[[terminus ad quem]]'' (lat. ‚Zeitpunkt bis zu dem‘) für den spätestmöglichen Zeitpunkt verwendet. Im praktischen Definitionsgebrauch bzw. in bestimmten Einzelfällen müssen jedoch nicht zwingend beide Termini angegeben werden. | Für Ereignisdatierungen, die sich innerhalb einer bestimmten Zeitspanne eingrenzen lassen, werden vorzugsweise die Begriffe ''[[terminus a quo]]'' (lat. ‚Zeitpunkt ab dem‘) für den frühestmöglichen und ''[[terminus ad quem]]'' (lat. ‚Zeitpunkt bis zu dem‘) für den spätestmöglichen Zeitpunkt verwendet. Im praktischen Definitionsgebrauch bzw. in bestimmten Einzelfällen müssen jedoch nicht zwingend beide Termini angegeben werden. | ||
Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 12:52 Uhr
terminus a quem lat. ‚Zeitpunkt bis zu dem‘
Für Ereignisdatierungen, die sich innerhalb einer bestimmten Zeitspanne eingrenzen lassen, werden vorzugsweise die Begriffe terminus a quo (lat. ‚Zeitpunkt ab dem‘) für den frühestmöglichen und terminus ad quem (lat. ‚Zeitpunkt bis zu dem‘) für den spätestmöglichen Zeitpunkt verwendet. Im praktischen Definitionsgebrauch bzw. in bestimmten Einzelfällen müssen jedoch nicht zwingend beide Termini angegeben werden.