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„Werk:An Putin“ – Versionsunterschied

aus AufEinWort, der freien Forschung
Die Seite wurde neu angelegt: „Kategorie:AufEinWort Wortgewebe{{AufEinWortWerk |Werkart=Ureigenwerk |Werkausgabe=Vermerk |Urheber=Klaus Feldmann |Leserschaft=Niemand |Leserschaftziel=Putin |Erstellungsdatum=10. März 2022 |Erstellungszeit=10:39 |Nummer=01 |Güte=unüberarbeitet |Prüfstand=ungeprüft }} Alle Unternehmen, die als Embargo den Betrieb ihrer Unternehmen in Russland ausgesetzt oder eingestellt haben erhalten eine schriftliche Aufforderung ihren Betrieb bis zum Ende des…“
 
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Alle Unternehmen, die als Embargo den Betrieb ihrer Unternehmen in Russland ausgesetzt oder eingestellt haben erhalten eine schriftliche Aufforderung ihren Betrieb bis zum Ende des März 2022 wieder aufzunehmen. Die Unternehmen und Betriebe, die dies unterlassen werden am 1. 4 verstaatlicht und den bisherigen Unternehmensleitern als Eigentum überschrieben, wenn sie sich verpflichten den Betrieb bis zum Ende April aufgenommen zu haben, ansonsten werden sie einem anderen Betreiber überschrieben. Nach Beendigung des Konflikt oder Krieg können die ausländischen Unternehmen gegen Schadensersatzzahlungen zurückerwerben und wenn sie es unterlassen verbleiben sie den jeweiligen Betreibern als Eigentum. Sollten die Schadensersatzzahlungen erfolgen, werden davon die Betreiber entschädigt, sollten sie keine Einigung mit den Vorbesitzer erzielen. Die Bearbeitung der Fälle wird durch Schlichter abgewickelt die im besten Interesse aller Beteiligten und Betroffenen Entscheidungsbefugnis erlangen.
Alle Unternehmen, die als Embargo den Betrieb ihrer Unternehmen in Russland ausgesetzt oder eingestellt haben erhalten eine schriftliche Aufforderung ihren Betrieb bis zum Ende des März 2022 wieder aufzunehmen. Die Unternehmen und Betriebe, die dies unterlassen werden am 1. 4 verstaatlicht und den bisherigen Unternehmensleitern als Eigentum überschrieben, wenn sie sich verpflichten den Betrieb bis zum Ende April aufgenommen zu haben, ansonsten werden sie einem anderen Betreiber überschrieben. Nach Beendigung des Konflikt oder Krieg können die ausländischen Unternehmen gegen Schadensersatzzahlungen zurückerwerben und wenn sie es unterlassen verbleiben sie den jeweiligen Betreibern als Eigentum. Sollten die Schadensersatzzahlungen erfolgen, werden davon die Betreiber entschädigt, sollten sie keine Einigung mit den Vorbesitzer erzielen. Die Bearbeitung der Fälle wird durch Schlichter abgewickelt die im besten Interesse aller Beteiligten und Betroffenen Entscheidungsbefugnis erlangen.


[[Kategorie:Putin]]
[[Kategorie:Enteignung]]
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[[Kategorie:Schadenersatz]]
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Version vom 28. August 2025, 16:35 Uhr

Über diese Seite Werk

Alle Unternehmen, die als Embargo den Betrieb ihrer Unternehmen in Russland ausgesetzt oder eingestellt haben erhalten eine schriftliche Aufforderung ihren Betrieb bis zum Ende des März 2022 wieder aufzunehmen. Die Unternehmen und Betriebe, die dies unterlassen werden am 1. 4 verstaatlicht und den bisherigen Unternehmensleitern als Eigentum überschrieben, wenn sie sich verpflichten den Betrieb bis zum Ende April aufgenommen zu haben, ansonsten werden sie einem anderen Betreiber überschrieben. Nach Beendigung des Konflikt oder Krieg können die ausländischen Unternehmen gegen Schadensersatzzahlungen zurückerwerben und wenn sie es unterlassen verbleiben sie den jeweiligen Betreibern als Eigentum. Sollten die Schadensersatzzahlungen erfolgen, werden davon die Betreiber entschädigt, sollten sie keine Einigung mit den Vorbesitzer erzielen. Die Bearbeitung der Fälle wird durch Schlichter abgewickelt die im besten Interesse aller Beteiligten und Betroffenen Entscheidungsbefugnis erlangen.