„quasi“ – Versionsunterschied
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<p>quasi | ‘gewissermaßen, gleichsam, angeblich, nur zum Schein’, Übernahme (1. Hälfte 17. Jh.) von lat. ''quasī̌'' ‘wie wenn, als wenn, gleichwie, weil angeblich’ in die dt. Rechts- und Kanzleisprache.</p | <p>quasi | ‘gewissermaßen, gleichsam, angeblich, nur zum Schein’, Übernahme (1. Hälfte 17. Jh.) von lat. ''quasī̌'' ‘wie wenn, als wenn, gleichwie, weil angeblich’ in die dt. Rechts- und Kanzleisprache.</p><p>Es findet weite Verbreitung bis hinein in die Umgangssprache (vielfach auch scherzhaft).</p><p>#Häufig erstes Glied von Zusammensetzungen im Sinne von ‘ungefähr, nahezu, fast’ in bezug auf das Grundwort, vgl. ''Quasi-Neutralität'' (17. Jh.), ''Quasiadel'', ''-frau'' (18. Jh.), ''quasiöffentlich'', ''-offiziell'' (19. Jh.), ''quasimondän'', ''Quasi-Religion'' (20. Jh.).</p> | ||
Version vom 12. Dezember 2023, 08:48 Uhr
quasi | ‘gewissermaßen, gleichsam, angeblich, nur zum Schein’, Übernahme (1. Hälfte 17. Jh.) von lat. quasī̌ ‘wie wenn, als wenn, gleichwie, weil angeblich’ in die dt. Rechts- und Kanzleisprache.
Es findet weite Verbreitung bis hinein in die Umgangssprache (vielfach auch scherzhaft).
#Häufig erstes Glied von Zusammensetzungen im Sinne von ‘ungefähr, nahezu, fast’ in bezug auf das Grundwort, vgl. Quasi-Neutralität (17. Jh.), Quasiadel, -frau (18. Jh.), quasiöffentlich, -offiziell (19. Jh.), quasimondän, Quasi-Religion (20. Jh.).