„fähig“ – Versionsunterschied
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* im 15. Jh. von ''fahen'', der älteren Form von ''fangen'', abgeleitet | |||
** (vgl. auch gleichbed. spätmhd. ''gevæhic'', 2. Hälfte 14. Jh.), | |||
* daher ursprünglich ‘imstande sein zu fassen, aufzunehmen, empfänglich’, sowohl körperlich (von Gefäßen) als auch geistig; | |||
* in der Rechtssprache so viel wie ‘berechtigt’ (vgl. ''erbfähig''). | |||
* Der Zusammenhang mit dem Tw. wird auch in der alten Bedeutung ‘fangbar’ (von Tieren) deutlich (16. Jh.). | |||
* Modern vorwiegend auf Lebewesen und speziell auf ihr geistiges Erfassungsvermögen bezogen, daher oft ‘begabt, tüchtig’. | |||
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Aktuelle Version vom 11. Mai 2024, 13:07 Uhr
fäh-ig mhdt.-dt. wrtl. 'fängig, fangend', imstande zu fangen, empfangen; ‘imstande zu etw., begabt, tüchtig’,
- im 15. Jh. von fahen, der älteren Form von fangen, abgeleitet
- (vgl. auch gleichbed. spätmhd. gevæhic, 2. Hälfte 14. Jh.),
- daher ursprünglich ‘imstande sein zu fassen, aufzunehmen, empfänglich’, sowohl körperlich (von Gefäßen) als auch geistig;
- in der Rechtssprache so viel wie ‘berechtigt’ (vgl. erbfähig).
- Der Zusammenhang mit dem Tw. wird auch in der alten Bedeutung ‘fangbar’ (von Tieren) deutlich (16. Jh.).
- Modern vorwiegend auf Lebewesen und speziell auf ihr geistiges Erfassungsvermögen bezogen, daher oft ‘begabt, tüchtig’.
fähige,fähigen,fähigem,fähiger,fähiges,