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„Klage“ – Versionsunterschied

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<p>Klage&nbsp;| f.&nbsp;"lautes Hilfegeschrei"; ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’.</p>
<p>[[klag]] + [[-e]]&nbsp;| f.&nbsp;"lautes Hilfegeschrei"; ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’.</p><p>Die Rechtsbedeutung von ''Klage''&nbsp;geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet&nbsp;klagen</p><p>Das im&nbsp;Germ.&nbsp;nur durch&nbsp;ahd.&nbsp;''klaga''&nbsp;(9. Jh.),&nbsp;mhd.&nbsp;''klage''&nbsp;‘Wehgeschrei, Totenklage, Not, Leid, Gerichtsklage’,&nbsp;</p><p>asächs.&nbsp;''klaga'',&nbsp;mnd.&nbsp;''klāge'',&nbsp;mnl.&nbsp;''clāghe''&nbsp;vertretene Hptw.</p><p>läßt sich mitaind.&nbsp;''gárhati''&nbsp;‘schmäht, beschuldigt, tadelt’,&nbsp;''garhā''&nbsp;‘Tadel, Vorwurf’,&nbsp;pers.&nbsp;''gila''&nbsp;‘Klage’ und&nbsp;mir. ''glām''&nbsp;‘Geschrei, Fluch’ vergleichen</p><p>und auf&nbsp;uig.&nbsp;''*galgh-'',&nbsp;''*glagh-''&nbsp;‘klagen, schelten’ zurückführen, wohl eine Erweiterung der Schallwurzel&nbsp;uig.&nbsp;''*gal-''&nbsp;‘rufen, schreien’.</p><p>Die Rechtsbedeutung von ''Klage''&nbsp;geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet&nbsp;klagen</p>
 
<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>Die Rechtsbedeutung von ''Klage''&nbsp;geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet&nbsp;klagen</p>
 
<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>Das im&nbsp;Germ.&nbsp;nur durch&nbsp;ahd.&nbsp;''klaga''&nbsp;(9. Jh.),&nbsp;mhd.&nbsp;''klage''&nbsp;‘Wehgeschrei, Totenklage, Not, Leid, Gerichtsklage’,&nbsp;</p>
 
<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>asächs.&nbsp;''klaga'',&nbsp;mnd.&nbsp;''klāge'',&nbsp;mnl.&nbsp;''clāghe''&nbsp;vertretene Hptw.</p>
 
<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>läßt sich mitaind.&nbsp;''gárhati''&nbsp;‘schmäht, beschuldigt, tadelt’,&nbsp;''garhā''&nbsp;‘Tadel, Vorwurf’,&nbsp;pers.&nbsp;''gila''&nbsp;‘Klage’ und&nbsp;mir. ''glām''&nbsp;‘Geschrei, Fluch’ vergleichen</p>
 
<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>und auf&nbsp;uig.&nbsp;''*galgh-'',&nbsp;''*glagh-''&nbsp;‘klagen, schelten’ zurückführen, wohl eine Erweiterung der Schallwurzel&nbsp;uig.&nbsp;''*gal-''&nbsp;‘rufen, schreien’.</p>
 
<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>Die Rechtsbedeutung von ''Klage''&nbsp;geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet&nbsp;klagen</p>

Version vom 12. Dezember 2023, 16:44 Uhr

klag + -e | f. "lautes Hilfegeschrei"; ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’.

Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen

Das im Germ. nur durch ahd. klaga (9. Jh.), mhd. klage ‘Wehgeschrei, Totenklage, Not, Leid, Gerichtsklage’, 

asächs. klaga, mnd. klāge, mnl. clāghe vertretene Hptw.

läßt sich mitaind. gárhati ‘schmäht, beschuldigt, tadelt’, garhā ‘Tadel, Vorwurf’, pers. gila ‘Klage’ und mir. glām ‘Geschrei, Fluch’ vergleichen

und auf uig. *galgh-, *glagh- ‘klagen, schelten’ zurückführen, wohl eine Erweiterung der Schallwurzel uig. *gal- ‘rufen, schreien’.

Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen