„Klage“ – Versionsunterschied
| [ungesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Die Seite wurde neu angelegt: „<p>Klage | f. "lautes Hilfegeschrei"; ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’.</p> <!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>Die Rechtsbedeutung von ''Klage'' geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen</p> <!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>Das im Germ.&…“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<p> | <p>[[klag]] + [[-e]] | f. "lautes Hilfegeschrei"; ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’.</p><p>Die Rechtsbedeutung von ''Klage'' geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen</p><p>Das im Germ. nur durch ahd. ''klaga'' (9. Jh.), mhd. ''klage'' ‘Wehgeschrei, Totenklage, Not, Leid, Gerichtsklage’, </p><p>asächs. ''klaga'', mnd. ''klāge'', mnl. ''clāghe'' vertretene Hptw.</p><p>läßt sich mitaind. ''gárhati'' ‘schmäht, beschuldigt, tadelt’, ''garhā'' ‘Tadel, Vorwurf’, pers. ''gila'' ‘Klage’ und mir. ''glām'' ‘Geschrei, Fluch’ vergleichen</p><p>und auf uig. ''*galgh-'', ''*glagh-'' ‘klagen, schelten’ zurückführen, wohl eine Erweiterung der Schallwurzel uig. ''*gal-'' ‘rufen, schreien’.</p><p>Die Rechtsbedeutung von ''Klage'' geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen</p> | ||
Version vom 12. Dezember 2023, 16:44 Uhr
klag + -e | f. "lautes Hilfegeschrei"; ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’.
Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen
Das im Germ. nur durch ahd. klaga (9. Jh.), mhd. klage ‘Wehgeschrei, Totenklage, Not, Leid, Gerichtsklage’,
asächs. klaga, mnd. klāge, mnl. clāghe vertretene Hptw.
läßt sich mitaind. gárhati ‘schmäht, beschuldigt, tadelt’, garhā ‘Tadel, Vorwurf’, pers. gila ‘Klage’ und mir. glām ‘Geschrei, Fluch’ vergleichen
und auf uig. *galgh-, *glagh- ‘klagen, schelten’ zurückführen, wohl eine Erweiterung der Schallwurzel uig. *gal- ‘rufen, schreien’.
Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen