Zum Inhalt springen

„Klage“ – Versionsunterschied

aus AufEinWort, der freien Forschung
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
<p>[[klag]] + [[-e]]&nbsp;| f.&nbsp;"lautes Hilfegeschrei"; ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’.</p><p>Die Rechtsbedeutung von ''Klage''&nbsp;geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet&nbsp;klagen</p><p>Das im&nbsp;Germ.&nbsp;nur durch&nbsp;ahd.&nbsp;''klaga''&nbsp;(9. Jh.),&nbsp;mhd.&nbsp;''klage''&nbsp;‘Wehgeschrei, Totenklage, Not, Leid, Gerichtsklage’,&nbsp;</p><p>asächs.&nbsp;''klaga'',&nbsp;mnd.&nbsp;''klāge'',&nbsp;mnl.&nbsp;''clāghe''&nbsp;vertretene Hptw.</p><p>läßt sich mitaind.&nbsp;''gárhati''&nbsp;‘schmäht, beschuldigt, tadelt’,&nbsp;''garhā''&nbsp;‘Tadel, Vorwurf’,&nbsp;pers.&nbsp;''gila''&nbsp;‘Klage’ und&nbsp;mir. ''glām''&nbsp;‘Geschrei, Fluch’ vergleichen</p><p>und auf&nbsp;uig.&nbsp;''*galgh-'',&nbsp;''*glagh-''&nbsp;‘klagen, schelten’ zurückführen, wohl eine Erweiterung der Schallwurzel&nbsp;uig.&nbsp;''*gal-''&nbsp;‘rufen, schreien’.</p><p>Die Rechtsbedeutung von ''Klage''&nbsp;geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet&nbsp;klagen</p>
<p>[[klag]][[-e]] f. </p>
 
* "lautes Hilfegeschrei";  
* ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’.
* Die Rechtsbedeutung von ''Klage'' geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen.  
* Vom Hptw. abgeleitet ''[[klagen]]''
* Das [[—Grmnsch]] nur durch  
** ahd. ''klaga'' (9. Jh.),  
** mhd. ''klage'' ‘Wehgeschrei, Totenklage, Not, Leid, Gerichtsklage’,
** asächs. ''klaga'',  
** mnd. ''klāge'',  
** mnl. ''clāghe'' vertretene Hptw.
* läßt sich mit
** aind. ''gárhati'' ‘schmäht, beschuldigt, tadelt’,  
** ''garhā'' ‘Tadel, Vorwurf’,  
** pers. ''gila'' ‘Klage’ und  
** mir. ''glām'' ‘Geschrei, Fluch’ vergleichen
* und auf uig. ''*[[galgh-]]'', ''*[[glagh-]]'' ‘klagen, schelten’ zurückführen,  
** wohl eine Erweiterung der Schallwurzel uig. ''*[[gal-]]'' ‘rufen, schreien’.
<p>Die Rechtsbedeutung von ''Klage'' geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen</p>

Version vom 6. Februar 2024, 14:46 Uhr

klag-e f.

  • "lautes Hilfegeschrei";
  • ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’.
  • Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen.
  • Vom Hptw. abgeleitet klagen
  • Das —Grmnsch nur durch
    • ahd. klaga (9. Jh.),
    • mhd. klage ‘Wehgeschrei, Totenklage, Not, Leid, Gerichtsklage’,
    • asächs. klaga,
    • mnd. klāge,
    • mnl. clāghe vertretene Hptw.
  • läßt sich mit
    • aind. gárhati ‘schmäht, beschuldigt, tadelt’,
    • garhā ‘Tadel, Vorwurf’,
    • pers. gila ‘Klage’ und
    • mir. glām ‘Geschrei, Fluch’ vergleichen
  • und auf uig. *galgh-, *glagh- ‘klagen, schelten’ zurückführen,
    • wohl eine Erweiterung der Schallwurzel uig. *gal- ‘rufen, schreien’.

Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen