„Klage“ – Versionsunterschied
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* "lautes Hilfegeschrei"; | |||
* ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’. | |||
* Die Rechtsbedeutung von ''Klage'' geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. | |||
* Vom Hptw. abgeleitet ''[[klagen]]'' | |||
* Das [[—Grmnsch]] nur durch | |||
** ahd. ''klaga'' (9. Jh.), | |||
** mhd. ''klage'' ‘Wehgeschrei, Totenklage, Not, Leid, Gerichtsklage’, | |||
** asächs. ''klaga'', | |||
** mnd. ''klāge'', | |||
** mnl. ''clāghe'' vertretene Hptw. | |||
* läßt sich mit | |||
** aind. ''gárhati'' ‘schmäht, beschuldigt, tadelt’, | |||
** ''garhā'' ‘Tadel, Vorwurf’, | |||
** pers. ''gila'' ‘Klage’ und | |||
** mir. ''glām'' ‘Geschrei, Fluch’ vergleichen | |||
* und auf uig. ''*[[galgh-]]'', ''*[[glagh-]]'' ‘klagen, schelten’ zurückführen, | |||
** wohl eine Erweiterung der Schallwurzel uig. ''*[[gal-]]'' ‘rufen, schreien’. | |||
<p>Die Rechtsbedeutung von ''Klage'' geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen</p> | |||
Version vom 6. Februar 2024, 14:46 Uhr
- "lautes Hilfegeschrei";
- ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’.
- Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen.
- Vom Hptw. abgeleitet klagen
- Das —Grmnsch nur durch
- ahd. klaga (9. Jh.),
- mhd. klage ‘Wehgeschrei, Totenklage, Not, Leid, Gerichtsklage’,
- asächs. klaga,
- mnd. klāge,
- mnl. clāghe vertretene Hptw.
- läßt sich mit
- aind. gárhati ‘schmäht, beschuldigt, tadelt’,
- garhā ‘Tadel, Vorwurf’,
- pers. gila ‘Klage’ und
- mir. glām ‘Geschrei, Fluch’ vergleichen
- und auf uig. *galgh-, *glagh- ‘klagen, schelten’ zurückführen,
- wohl eine Erweiterung der Schallwurzel uig. *gal- ‘rufen, schreien’.
Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen