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„Obmann“ – Versionsunterschied

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Obmann m. ‘wer anderen übergeordnet ist, sie vertritt, Anführer, Vorsteher, Vertrauensmann’, auch ‘Schiedsrichter’, mhd. obeman; im Rechtswesen des 19./20. Jhs. Bezeichnung für den Vorsitzenden und Sprecher der Geschworenen. Als Pluralform steht Obleute (seit Ende 14. Jh.) neben Obmänner.
[[ob]] + [[Mann]] m. ‘wer anderen übergeordnet ist, sie vertritt, Anführer, Vorsteher, Vertrauensmann’, auch ‘Schiedsrichter’, mhd. obeman; im Rechtswesen des 19./20. Jhs. Bezeichnung für den Vorsitzenden und Sprecher der Geschworenen. Als Pluralform steht Obleute (seit Ende 14. Jh.) neben Obmänner.

Aktuelle Version vom 12. Dezember 2023, 22:04 Uhr

ob + Mann m. ‘wer anderen übergeordnet ist, sie vertritt, Anführer, Vorsteher, Vertrauensmann’, auch ‘Schiedsrichter’, mhd. obeman; im Rechtswesen des 19./20. Jhs. Bezeichnung für den Vorsitzenden und Sprecher der Geschworenen. Als Pluralform steht Obleute (seit Ende 14. Jh.) neben Obmänner.