„Obmann“ – Versionsunterschied
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Die Seite wurde neu angelegt: „Obmann m. ‘wer anderen übergeordnet ist, sie vertritt, Anführer, Vorsteher, Vertrauensmann’, auch ‘Schiedsrichter’, mhd. obeman; im Rechtswesen des 19./20. Jhs. Bezeichnung für den Vorsitzenden und Sprecher der Geschworenen. Als Pluralform steht Obleute (seit Ende 14. Jh.) neben Obmänner.“ |
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[[ob]] + [[Mann]] m. ‘wer anderen übergeordnet ist, sie vertritt, Anführer, Vorsteher, Vertrauensmann’, auch ‘Schiedsrichter’, mhd. obeman; im Rechtswesen des 19./20. Jhs. Bezeichnung für den Vorsitzenden und Sprecher der Geschworenen. Als Pluralform steht Obleute (seit Ende 14. Jh.) neben Obmänner. | |||