„Bereich“ – Versionsunterschied
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bereich | m. selten n. ‘Gebiet von bestimmter Abgrenzung und Ausdehnung’ (Ende 18. Jh.; in der Rechtssprache für ‘Abgabe’ schon im 16. Jh.), Abstraktbildung zu im 18. Jh. untergegangenem ''bereichen'' ‘erreichen, bis wohin reichen, sich erstreckend umfassen’, mhd. ''bereichen''; vgl. mnl. nl. ''bereiken''. ''Bereich'' verdrängt im 18./19. Jh. ''Reich'' in dessen Bedeutung ‘Bereich’, daher das Schwanken zwischen mask. und neutr. Genus. | [[bereich]] | m. selten n. ‘Gebiet von bestimmter Abgrenzung und Ausdehnung’ (Ende 18. Jh.; in der Rechtssprache für ‘Abgabe’ schon im 16. Jh.), Abstraktbildung zu im 18. Jh. untergegangenem ''bereichen'' ‘erreichen, bis wohin reichen, sich erstreckend umfassen’, mhd. ''bereichen''; vgl. mnl. nl. ''bereiken''. ''Bereich'' verdrängt im 18./19. Jh. ''Reich'' in dessen Bedeutung ‘Bereich’, daher das Schwanken zwischen mask. und neutr. Genus. | ||
Version vom 13. Dezember 2023, 09:59 Uhr
bereich | m. selten n. ‘Gebiet von bestimmter Abgrenzung und Ausdehnung’ (Ende 18. Jh.; in der Rechtssprache für ‘Abgabe’ schon im 16. Jh.), Abstraktbildung zu im 18. Jh. untergegangenem bereichen ‘erreichen, bis wohin reichen, sich erstreckend umfassen’, mhd. bereichen; vgl. mnl. nl. bereiken. Bereich verdrängt im 18./19. Jh. Reich in dessen Bedeutung ‘Bereich’, daher das Schwanken zwischen mask. und neutr. Genus.