„richterlich“ – Versionsunterschied
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Die Seite wurde neu angelegt: „richterlich Adj. ‘den Richter und sein Amt betreffend, auf ihm beruhend, zu ihm gehörend’ (16. Jh.).“ |
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[[Richter]] + [[-lich]] Adj. ‘den Richter und sein Amt betreffend, auf ihm beruhend, zu ihm gehörend’ (16. Jh.). | |||