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„Behörde“ – Versionsunterschied

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<p>Be + hörde |&nbsp;f.&nbsp;‘staatliche oder kommunale Dienststelle mit bestimmten Amtsgeschäften (und deren Sitz)’.</p>
<p>[[behör]] + [[-de]] |&nbsp;f.&nbsp;‘staatliche oder kommunale Dienststelle mit bestimmten Amtsgeschäften (und deren Sitz)’.</p><p>Das aus der Kanzleisprache stammende, seit der 2. Hälfte des 17. Jhs. gebräuchliche Wort schließt an älteres&nbsp;''behören'',&nbsp;mhd.&nbsp;''zuo behœren''&nbsp;‘zugehören, gehören, zukommen, gebühren’ (s.&nbsp;''hören'',&nbsp;''gehören''&nbsp;und&nbsp;''Zubehör'') an, bedeutet also eigentlich ‘das Gehörige, das Notwendige’, dann ‘Stelle, Ort, wohin etw. gehört’;</p><p>dazu das heute unübliche&nbsp;''behörig''&nbsp;Egsw. ‘gehörig, gebührend, passend’.</p><p>Vermutlich aus der seit Mitte des 17. Jhs. bezeugten Wendung&nbsp;''an behörigen Ort''&nbsp;(''behörigen Orts'') hat sich die heute geläufige Bedeutung ‘Dienststelle’ entwickelt.</p><p>Ableitungen dazu sind die seit der 2. Hälfte des 19. Jhs. belegten Ausdrücke&nbsp;'''''behördlich'''''&nbsp;Egsw.&nbsp;‘von einer Behörde ausgehend, amtlich’; '''behördlicherseits'''&nbsp;Ustw.&nbsp;‘von seiten einer Behörde’.</p>
 
<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>Das aus der Kanzleisprache stammende, seit der 2. Hälfte des 17. Jhs. gebräuchliche Wort schließt an älteres&nbsp;''behören'',&nbsp;mhd.&nbsp;''zuo behœren''&nbsp;‘zugehören, gehören, zukommen, gebühren’ (s.&nbsp;''hören'',&nbsp;''gehören''&nbsp;und&nbsp;''Zubehör'') an, bedeutet also eigentlich ‘das Gehörige, das Notwendige’, dann ‘Stelle, Ort, wohin etw. gehört’;</p>
 
<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>dazu das heute unübliche&nbsp;''behörig''&nbsp;Egsw. ‘gehörig, gebührend, passend’.</p>
 
<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>Vermutlich aus der seit Mitte des 17. Jhs. bezeugten Wendung&nbsp;''an behörigen Ort''&nbsp;(''behörigen Orts'') hat sich die heute geläufige Bedeutung ‘Dienststelle’ entwickelt.</p>
 
<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>Ableitungen dazu sind die seit der 2. Hälfte des 19. Jhs. belegten Ausdrücke&nbsp;'''''behördlich'''''&nbsp;Egsw.&nbsp;‘von einer Behörde ausgehend, amtlich’; '''behördlicherseits'''&nbsp;Ustw.&nbsp;‘von seiten einer Behörde’.</p>

Version vom 13. Dezember 2023, 18:03 Uhr

behör + -de | f. ‘staatliche oder kommunale Dienststelle mit bestimmten Amtsgeschäften (und deren Sitz)’.

Das aus der Kanzleisprache stammende, seit der 2. Hälfte des 17. Jhs. gebräuchliche Wort schließt an älteres behören, mhd. zuo behœren ‘zugehören, gehören, zukommen, gebühren’ (s. hören, gehören und Zubehör) an, bedeutet also eigentlich ‘das Gehörige, das Notwendige’, dann ‘Stelle, Ort, wohin etw. gehört’;

dazu das heute unübliche behörig Egsw. ‘gehörig, gebührend, passend’.

Vermutlich aus der seit Mitte des 17. Jhs. bezeugten Wendung an behörigen Ort (behörigen Orts) hat sich die heute geläufige Bedeutung ‘Dienststelle’ entwickelt.

Ableitungen dazu sind die seit der 2. Hälfte des 19. Jhs. belegten Ausdrücke behördlich Egsw. ‘von einer Behörde ausgehend, amtlich’; behördlicherseits Ustw. ‘von seiten einer Behörde’.