„Monopol“ – Versionsunterschied
| [ungesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
K Textersetzung - „agrie.“ durch „agr.“ |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<p>[[mono]] + [[Pol]] |</p><p>n. ‘alleiniges Recht auf den Verkauf von Waren’, übertragen ‘ausschließliches Recht, alleiniger Anspruch, Vorrangstellung’, besonders ‘Zusammenschluß wirtschaftlicher Unternehmen zur Beherrschung der Produktion und des Marktes bei weitgehender Ausschaltung der Konkurrenz’.</p> | <p>[[mono]] + [[Pol]] |</p><p>n. ‘alleiniges Recht auf den Verkauf von Waren’, übertragen ‘ausschließliches Recht, alleiniger Anspruch, Vorrangstellung’, besonders ‘Zusammenschluß wirtschaftlicher Unternehmen zur Beherrschung der Produktion und des Marktes bei weitgehender Ausschaltung der Konkurrenz’.</p> | ||
<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>In die Kaufmannssprache wird im 15. Jh. lat. ''monopōlium'', grie. ''monopṓlion'' ‘Recht des Alleinhandels, des Alleinverkaufs’ entlehnt; vgl.grie. ''pōlé͞in'' ‘verkaufen’ und ''mono''- "ein, einzig, allein", zu ''pōléō'' "„tauschen, verkaufen“; Herkunft sei ungeklärt, jedoch ist | <!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>In die Kaufmannssprache wird im 15. Jh. lat. ''monopōlium'', grie. ''monopṓlion'' ‘Recht des Alleinhandels, des Alleinverkaufs’ entlehnt; vgl.grie. ''pōlé͞in'' ‘verkaufen’ und ''mono''- "ein, einzig, allein", zu ''pōléō'' "„tauschen, verkaufen“; Herkunft sei ungeklärt, jedoch ist agr. ''mētrópolis'' "Mutterstadt, (heutzutage eher Großstadt)", ''mḗtēr'' “Mutter” + ''pólis'', “Stadtstaat, Stadt”, uhel. ''[https://en.wiktionary.org/wiki/Reconstruction:Proto-Hellenic/pt%C3%B3lis *ptólis]'', Stadtstaat als Herrschaftsgebiet und Marktgebiet, Handelsgebiet.</p><p>Die grie.-lat. Form gilt im Dt. bis ins 18. Jh. mit dem Plural ''Monopolia'' (neben vereinzelt ''Monopolien'', ''Monopolen'' 16. Jh.), danach (wohl befördert durch frz. ''monopole'') allgemein der Sing. ''Monopol'' (mit dem Plur. ''Monopole'').</p> | ||
Version vom 8. Juni 2025, 05:27 Uhr
n. ‘alleiniges Recht auf den Verkauf von Waren’, übertragen ‘ausschließliches Recht, alleiniger Anspruch, Vorrangstellung’, besonders ‘Zusammenschluß wirtschaftlicher Unternehmen zur Beherrschung der Produktion und des Marktes bei weitgehender Ausschaltung der Konkurrenz’.
In die Kaufmannssprache wird im 15. Jh. lat. monopōlium, grie. monopṓlion ‘Recht des Alleinhandels, des Alleinverkaufs’ entlehnt; vgl.grie. pōlé͞in ‘verkaufen’ und mono- "ein, einzig, allein", zu pōléō "„tauschen, verkaufen“; Herkunft sei ungeklärt, jedoch ist agr. mētrópolis "Mutterstadt, (heutzutage eher Großstadt)", mḗtēr “Mutter” + pólis, “Stadtstaat, Stadt”, uhel. *ptólis, Stadtstaat als Herrschaftsgebiet und Marktgebiet, Handelsgebiet.
Die grie.-lat. Form gilt im Dt. bis ins 18. Jh. mit dem Plural Monopolia (neben vereinzelt Monopolien, Monopolen 16. Jh.), danach (wohl befördert durch frz. monopole) allgemein der Sing. Monopol (mit dem Plur. Monopole).