Zum Inhalt springen

„Lehn“ – Versionsunterschied

aus AufEinWort, der freien Forschung
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Die Seite wurde neu angelegt: „<p style="text-align: justify;" >leh + n<br></p><p style="text-align: justify;" ><span style="font-size: 14pt;" >¦∅¦ ¦↵¦ Grundbesitz, Besitz der von einem Fürsten oder Ähnlich an einen Untergebenen mit der Verpflichtung verliehen wird, dass er dem Lehnsherrn mit persönlichen Leistungen zur Verfügung steht, ahd. ''lēhan'', mhd. ''lēhen'', ''lēn'',  zu ''<span class="xrg"><span class="xr">leihen</span></span>''</span></p>“
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
<p style="text-align: justify;" >leh + n<br></p><p style="text-align: justify;" ><span style="font-size: 14pt;" >¦∅¦ ¦↵¦ Grundbesitz, Besitz der von einem Fürsten oder Ähnlich an einen Untergebenen mit der Verpflichtung verliehen wird, dass er dem Lehnsherrn mit persönlichen Leistungen zur Verfügung steht, ahd. ''lēhan'', mhd. ''lēhen'', ''lēn'',&nbsp; zu ''<span class="xrg"><span class="xr">leihen</span></span>''</span></p>
<p style="text-align: justify;" >lehn Nebenform zu [[Lehen]]</p><p style="text-align: justify;">¦∅¦ ¦↵¦ Grundbesitz, Besitz der von einem Fürsten oder Ähnlich an einen Untergebenen mit der Verpflichtung verliehen wird, dass er dem Lehnsherrn mit persönlichen Leistungen zur Verfügung steht, ahd. lēhan, mhd. lēhen, lēn,&nbsp; zu leihen</p>

Version vom 20. Dezember 2023, 20:42 Uhr

lehn Nebenform zu Lehen

¦∅¦ ¦↵¦ Grundbesitz, Besitz der von einem Fürsten oder Ähnlich an einen Untergebenen mit der Verpflichtung verliehen wird, dass er dem Lehnsherrn mit persönlichen Leistungen zur Verfügung steht, ahd. lēhan, mhd. lēhen, lēn,  zu leihen