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„Wikipedia:Recht zu gehen“ – Versionsunterschied

aus AufEinWort, der freien Forschung
K Textersetzung - „URL = https://de.wikipedia.org/wiki/“ durch „URL = {{int:Gast-de.wikipedia-url}}“
K Textersetzung - „Zusatz = Wikipedia:“ durch „Zusatz = {{int:Gast-ns}}“
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| Quelle = Wikipedia
| Quelle = Wikipedia
| URL = {{int:Gast-de.wikipedia-url}}
| URL = {{int:Gast-de.wikipedia-url}}
| Zusatz = Wikipedia:
| Zusatz = {{int:Gast-ns}}
| Obereinordnung2 = Kategorie:•Recht zu gehen
| Obereinordnung2 = Kategorie:•Recht zu gehen
}}
}}

Version vom 23. September 2026, 07:31 Uhr

Vorlage:aewi.Seitenordnung


Abkürzung: WP:RZG, WP:WEG, WP:RTL


Das Recht zu gehen ist das selbstverständliche Recht jedes Mitarbeitenden,

diesem Freiwilligenprojekt vorübergehend oder dauerhaft den Rücken zu kehren.

Du darfst jederzeit gehen und bist nicht verpflichtet zu erklären, warum.

Und:
Du bist nicht dazu verpflichtet, hier mitzuarbeiten oder dich aufzureiben.

Wenn es dir wieder gefällt, darfst du natürlich auch sehr gerne wiederkommen.

Siehe auch