Zum Inhalt springen

„Definition“ – Versionsunterschied

aus AufEinWort, der freien Forschung
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
lat. [[dēfīniō–|dēfīniō]] + [[–n|-n]] | lat. <em class="Latn mention" lang="la">dēfīnītiō</em> „Bestimmung, Abgrenzung“, von lat. <em class="Latn mention" lang="la">dēfīniō, [[dē-]]</em> „(von etw.) herab/weg" +<em class="Latn mention" lang="la"> [[fīniō]]</em> "beenden", "fertig machen, bestimmen, begrenzen“, <em class="Latn mention" lang="la">[[dēfīniō]] </em>"Ende setzten, bestimmen, machen …, dadurch zugleich abgrenzen". Die Abgrenzung, Trennung, Begrenzung … ist die zugleich entstehende Folge aufgrund von Bestimmung eines Ende, Dasein, Daseinszustand, einer Erscheinung. Daher wird für ''Definition'' das Begriffwort ''Bestimmung'' verwendet und Abgrenzung oder Begrenzung als Zielsetzung undoder Folge der Bestimmung verstanden.  (21 Jh. ndt.)<p>Genaue Bestimmung eines Begriffes durch Auseinanderlegung, Erklärung des Inhalts und dessen Bedeutung; als unfehlbar geltende Entscheidung des Papstes oder eines Konzils über ein Dogma;</p><p>''Definition ''ist je nach der Lehre, der hierbei gefolgt wird:</p>
[[dēfīnītiō]][[-n]] {{lat.}} „[[Bestimmung]], [[Abgrenzung]]“, "[[Erklärung]]" ([[AamW1/KUML/2. Was Erklärungen sind.|Wolff]])
 
lat. <em class="Latn mention" lang="la">[[dēfīnītiō]]</em> „Bestimmung, Abgrenzung“, von lat. <em class="Latn mention" lang="la">[[dēfīniō]], [[dē-]]</em> „(von etw.) herab/weg" +<em class="Latn mention" lang="la"> [[fīniō]]</em> "beenden", "fertig machen, bestimmen, begrenzen“, <p>Genaue Bestimmung eines Begriffes durch Auseinanderlegung, Erklärung des Inhalts und dessen Bedeutung; als unfehlbar geltende Entscheidung des Papstes oder eines Konzils über ein Dogma;</p><p>''Definition ''ist je nach der Lehre, der hierbei gefolgt wird:</p>
#die Bestimmung des Wesens einer zu erklärenden Sache,
#die Bestimmung des Wesens einer zu erklärenden Sache,
#die Bestimmung eines Begriffs ('''Begriffsbestimmung'''),
#die Bestimmung eines Begriffs ([[Begriffbestimmung]]),
#die Feststellung eines tatsächlich geübten Sprachgebrauchs,
#die Feststellung eines tatsächlich geübten Sprachgebrauchs,
#die Festsetzung oder Vereinbarung eines solchen in der Sprachwissenschaft<sup id="cite_ref-4" class="reference"></sup>
#die Festsetzung oder Vereinbarung eines solchen in der Sprachwissenschaft<sup id="cite_ref-4" class="reference"></sup>
#als Rechtsdefinition die Bestimmung eines Rechtsbegriffs in der Rechtswissenschaft.
#als Rechtsdefinition die Bestimmung eines Rechtsbegriffs in der Rechtswissenschaft.

Version vom 17. Februar 2024, 08:15 Uhr

dēfīnītiō-n Vorlage:lat. „Bestimmung, Abgrenzung“, "Erklärung" (Wolff)

lat. dēfīnītiō „Bestimmung, Abgrenzung“, von lat. dēfīniō, dē- „(von etw.) herab/weg" + fīniō "beenden", "fertig machen, bestimmen, begrenzen“,

Genaue Bestimmung eines Begriffes durch Auseinanderlegung, Erklärung des Inhalts und dessen Bedeutung; als unfehlbar geltende Entscheidung des Papstes oder eines Konzils über ein Dogma;

Definition ist je nach der Lehre, der hierbei gefolgt wird:

  1. die Bestimmung des Wesens einer zu erklärenden Sache,
  2. die Bestimmung eines Begriffs (Begriffbestimmung),
  3. die Feststellung eines tatsächlich geübten Sprachgebrauchs,
  4. die Festsetzung oder Vereinbarung eines solchen in der Sprachwissenschaft
  5. als Rechtsdefinition die Bestimmung eines Rechtsbegriffs in der Rechtswissenschaft.