„Spruch“ – Versionsunterschied
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Version vom 8. Juni 2025, 05:59 Uhr
spruch deu. Ezw. Bng. Wrtdtng:: 'das in einer bestimmten Wortabfolge undoder Artweise zu sprechende, was (auf einmal) gesprochen wird'
- Spruch m. ‘einprägsam und treffend formulierter Gedanke’,
- literarisch ‘(gereimte) lyrische Form, Reimpaar’,
- juristisch ‘endgültig formuliertes Urteil’ (vgl. Schiedsspruch, Urteilsspruch),
- mhd. spruch ‘was gesprochen wird,
- Wort, Vers, Rede, nicht gesungenes kleineres Gedicht, Sentenz, Sprichwort, Zauberspruch,
- richterlicher Ausspruch,
- rechtliche Forderung, Klage’,
- mnd. sprȫke,
- mnl. sprōke, sprooc,
- nl. spreuk
- steht ablautend zu dem unter sprechen behandelten Tw.
Formelhaft (große) Sprüche machen ‘das große Wort führen, hochtönende, jedoch leere Worte machen’ (Ende 19. Jh.).