„Definition“ – Versionsunterschied
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[[dēfīnītiō]][[-n]] {{lat.}} | [[dēfīnītiō]][[-n]] {{lat.}} [[wrtl.]] '[[Abendung]]' [[sgm.]] '[[Abgrenzung]]' [[gm.]] „[[Bestimmung]]“, "[[Erklärung]]" ([[AamW1/KUML/2. Was Erklärungen sind.|Wolff]]) | ||
lat. <em class="Latn mention" lang="la">[[dēfīnītiō]]</em> „Bestimmung, Abgrenzung“, von lat. <em class="Latn mention" lang="la">[[dēfīniō]], [[dē-]]</em> „(von etw.) herab/weg" +<em class="Latn mention" lang="la"> [[fīniō]]</em> "beenden", "fertig machen, bestimmen, begrenzen“, <p>Genaue Bestimmung eines Begriffes durch Auseinanderlegung, Erklärung des Inhalts und dessen Bedeutung; als unfehlbar geltende Entscheidung des Papstes oder eines Konzils über ein Dogma;</p><p>''Definition ''ist je nach der Lehre, der hierbei gefolgt wird:</p> | lat. <em class="Latn mention" lang="la">[[dēfīnītiō]]</em> „Bestimmung, Abgrenzung“, von lat. <em class="Latn mention" lang="la">[[dēfīniō]], [[dē-]]</em> „(von etw.) herab/weg" +<em class="Latn mention" lang="la"> [[fīniō]]</em> "beenden", "fertig machen, bestimmen, begrenzen“, <p>Genaue Bestimmung eines Begriffes durch Auseinanderlegung, Erklärung des Inhalts und dessen Bedeutung; als unfehlbar geltende Entscheidung des Papstes oder eines Konzils über ein Dogma;</p><p>''Definition ''ist je nach der Lehre, der hierbei gefolgt wird:</p> | ||
Version vom 17. Februar 2024, 08:52 Uhr
dēfīnītiō-n Vorlage:lat. wrtl. 'Abendung' sgm. 'Abgrenzung' gm. „Bestimmung“, "Erklärung" (Wolff)
lat. dēfīnītiō „Bestimmung, Abgrenzung“, von lat. dēfīniō, dē- „(von etw.) herab/weg" + fīniō "beenden", "fertig machen, bestimmen, begrenzen“,
Genaue Bestimmung eines Begriffes durch Auseinanderlegung, Erklärung des Inhalts und dessen Bedeutung; als unfehlbar geltende Entscheidung des Papstes oder eines Konzils über ein Dogma;
Definition ist je nach der Lehre, der hierbei gefolgt wird:
- die Bestimmung des Wesens einer zu erklärenden Sache,
- die Bestimmung eines Begriffs (Begriffbestimmung),
- die Feststellung eines tatsächlich geübten Sprachgebrauchs,
- die Festsetzung oder Vereinbarung eines solchen in der Sprachwissenschaft
- als Rechtsdefinition die Bestimmung eines Rechtsbegriffs in der Rechtswissenschaft.