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„Definition“ – Versionsunterschied

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[[dēfīnītiō]][[-n]] {{lat.}} „[[Bestimmung]], [[Abgrenzung]]“, "[[Erklärung]]" ([[AamW1/KUML/2. Was Erklärungen sind.|Wolff]])
[[dēfīnītiō]][[-n]] {{lat.}} [[wrtl.]] '[[Abendung]]' [[sgm.]] '[[Abgrenzung]]' [[gm.]] „[[Bestimmung]]“, "[[Erklärung]]" ([[AamW1/KUML/2. Was Erklärungen sind.|Wolff]])
 
 


lat. <em class="Latn mention" lang="la">[[dēfīnītiō]]</em> „Bestimmung, Abgrenzung“, von lat. <em class="Latn mention" lang="la">[[dēfīniō]], [[dē-]]</em> „(von etw.) herab/weg" +<em class="Latn mention" lang="la"> [[fīniō]]</em> "beenden", "fertig machen, bestimmen, begrenzen“, <p>Genaue Bestimmung eines Begriffes durch Auseinanderlegung, Erklärung des Inhalts und dessen Bedeutung; als unfehlbar geltende Entscheidung des Papstes oder eines Konzils über ein Dogma;</p><p>''Definition ''ist je nach der Lehre, der hierbei gefolgt wird:</p>
lat. <em class="Latn mention" lang="la">[[dēfīnītiō]]</em> „Bestimmung, Abgrenzung“, von lat. <em class="Latn mention" lang="la">[[dēfīniō]], [[dē-]]</em> „(von etw.) herab/weg" +<em class="Latn mention" lang="la"> [[fīniō]]</em> "beenden", "fertig machen, bestimmen, begrenzen“, <p>Genaue Bestimmung eines Begriffes durch Auseinanderlegung, Erklärung des Inhalts und dessen Bedeutung; als unfehlbar geltende Entscheidung des Papstes oder eines Konzils über ein Dogma;</p><p>''Definition ''ist je nach der Lehre, der hierbei gefolgt wird:</p>

Version vom 17. Februar 2024, 08:52 Uhr

dēfīnītiō-n Vorlage:lat. wrtl. 'Abendung' sgm. 'Abgrenzung' gm. „Bestimmung“, "Erklärung" (Wolff)


lat. dēfīnītiō „Bestimmung, Abgrenzung“, von lat. dēfīniō, dē- „(von etw.) herab/weg" + fīniō "beenden", "fertig machen, bestimmen, begrenzen“,

Genaue Bestimmung eines Begriffes durch Auseinanderlegung, Erklärung des Inhalts und dessen Bedeutung; als unfehlbar geltende Entscheidung des Papstes oder eines Konzils über ein Dogma;

Definition ist je nach der Lehre, der hierbei gefolgt wird:

  1. die Bestimmung des Wesens einer zu erklärenden Sache,
  2. die Bestimmung eines Begriffs (Begriffbestimmung),
  3. die Feststellung eines tatsächlich geübten Sprachgebrauchs,
  4. die Festsetzung oder Vereinbarung eines solchen in der Sprachwissenschaft
  5. als Rechtsdefinition die Bestimmung eines Rechtsbegriffs in der Rechtswissenschaft.