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„Beifall“ – Versionsunterschied

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<span class="etymwb-headword"><span class="etymwb-orth">Beifall</span> <span class="etymwb-gramgrp"><abbr title="" data-toggle="tooltip" data-original-title="Maskulinum">m.</abbr> </span></span>‘Händeklatschen, zustimmende Äußerungen des Publikums, Applaus, Zustimmung, Anerkennung’. Im Anschluß an vorher bezeugtes <abbr title="" data-toggle="tooltip" data-original-title="mittelniederdeutsch">mnd.</abbr> <span class="etymwb-mentioned">bīval</span> ‘Hilfe, Unterstützung, Anhang, Zustimmung’, auch (in der Rechtssprache) ‘das Zufallende wie Nebeneinkünfte, Erbschaft aus der Seitenlienie’ (14. Jh.), erscheint <abbr title="" data-toggle="tooltip" data-original-title="neuhochdeutsch">nhd.</abbr> <span class="etymwb-mentioned">Beifall</span> seit dem 15. Jh. ‘Übertritt zu einer Partei, politische Parteinahme’ (im Gegensatz zu <span class="etymwb-mentioned">Abfall</span> ‘Loslösung, Treubruch’), aber auch in der Bedeutung ‘Zustimmung’, die bis in die Gegenwart fortlebt. Zur Etymologie s. [https://www.dwds.de/wb/etymwb/fallen fallen]. Heute ungebräuchlich ist das Verb <span class="etymwb-headword"><span class="etymwb-orth">beifallen</span></span>
[[bei-]][[Fall]] {{dt.}} 'was bei, hinzu fällt'
 
* Beifall m. ‘Händeklatschen, zustimmende Äußerungen des Publikums, Applaus, Zustimmung, Anerkennung’.  
* Im Anschluß an vorher bezeugtes mnd. ''bīval'' ‘Hilfe, Unterstützung, Anhang, Zustimmung’,  
** auch (in der Rechtssprache) ‘das Zufallende wie Nebeneinkünfte, Erbschaft aus der Seitenlienie’ (14. Jh.),  
* erscheint nhd. ''Beifall'' seit dem 15. Jh. ‘Übertritt zu einer Partei, politische Parteinahme’  
** (im Gegensatz zu ''[[Abfall]]'' ‘Loslösung, Treubruch’),  
** aber auch in der Bedeutung ‘Zustimmung’, die bis in die Gegenwart fortlebt.  
** Zur Etymologie s. ''[[fallen]]''. Heute ungebräuchlich ist das Verb ''[[beifallen]]''

Version vom 1. März 2024, 17:26 Uhr

bei-Fall Vorlage:dt. 'was bei, hinzu fällt'

  • Beifall m. ‘Händeklatschen, zustimmende Äußerungen des Publikums, Applaus, Zustimmung, Anerkennung’.
  • Im Anschluß an vorher bezeugtes mnd. bīval ‘Hilfe, Unterstützung, Anhang, Zustimmung’,
    • auch (in der Rechtssprache) ‘das Zufallende wie Nebeneinkünfte, Erbschaft aus der Seitenlienie’ (14. Jh.),
  • erscheint nhd. Beifall seit dem 15. Jh. ‘Übertritt zu einer Partei, politische Parteinahme’
    • (im Gegensatz zu Abfall ‘Loslösung, Treubruch’),
    • aber auch in der Bedeutung ‘Zustimmung’, die bis in die Gegenwart fortlebt.
    • Zur Etymologie s. fallen. Heute ungebräuchlich ist das Verb beifallen